Eintragungskosten ließen sich berechnen. Anfragen bei z.B. RHD, Kostenvoranschlag mit schicken, ins Gutachten mit aufnehmen lassen.
Und das ist es was mich interessiert: Ist das zukünftig möglich ?
Müsste es meiner Meinung nach. Wenn mir einer jetzt meinen Sky zersägt und ich den wieder genauso stehen haben will wie vorher - die gleichen Felgen, gleiches Fahrwerk - habe ich ein Gap von mehreren 1000 Euro aufgrund der geänderten Regelung. Das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein.
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Keine Ankündigung bisher.
Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?
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Jaja klar, die Umbauten werden im Gutachten mit aufgenommen. Das ist klar. Wird auch im Wert einkalkuliert. Aber es wird eben nicht exakt auf Details bei der Wiederbeschaffung geachtet. Geht auch gar nicht.
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Ich hatte schon mal den Fall, dass mir ein Auto zersägt wurde, und alle Anbauteile wurden im Gutachten mit angezogen. Und auch anstandslos bezahlt.
Natürlich nicht die Eintragung, was dank ABEs ja kein Thema war. Da das aber zukünftig in die Tausende gehen kann ist das schon ein m.E. wichtiger Aspekt, wenn von der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs geredet wird.
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Es wird geguckt was für ein gleichwertiges Auto bezahlt werden muss. Ob der tiefer ist juckt die Versicherung natürlich nicht.
Man kann ja als Referenz ein Auto ranziehen was diese Veränderungen bereits hat.
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Du hast noch nie bei ner Wiederbeschaffung die Kosten für Eintragungen mit erhalten! (meines Wissens)
Wiederbeschaffungswert bezog sich immer auf den Wert vom Wagen und der verbauten Teile!
Außer du hast ein Wertgutachten was du dann jedes Jahr neu erstellen musst und dies auch jedes Jahr der Versicherung mitteilst und die dann den Wagen jedes Jahr neu anhand des Wertgutachtens Versichern.. ^^
Da würde dann die Summe der Eintragung mit Versichert sein! Weil sowas ja in das Wertgutachten mit eingeht... das die Ausnahme..
Würde ja auch in manchen Fällen zu absurden Summen führen ;) und das würde dann wieder zu absurden Versicherungssummen für uns führenZuletzt geändert von Botte; 26.07.2016, 09:08.
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Mal eine Frage an die Fachleute, weil ich das noch nicht richtig greifen kann. Nehmen wir Unfall mit Totalschaden an:
Wiederbeschaffungswert ist der Betrag an Geld, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein gleichwertiges Auto zu beschaffen
Und wenn für mich gleichwertig heisst: Auch wieder ein Gewindefahrwerk ? Gibt ja noch keins mit ABE für den Skyline.
Wie sieht es aus, wenn §21 irgendwann mehr oder weniger komplett obsolet wird, dank EU-Recht ?
Müssen die Versicherungen dann auch die Kosten für zerstörende Prüfung von Felgen+Anbaueilen mitbegleichen, damit ich die Teile überhaupt verbauen darf um somit wieder ein gleichwertiges Auto zu erhalten ? Das ist ja ohne diese Kostenübernahme zukünftig eigentlich nicht mehr möglich.
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Hallo Kollegen,
ich habe nochmals den Textinhalt von RHD mit meiner Aussage abgeglichen und es ist hier keine Diskrepanz zu meinem Input gegeben.
Klar, das die bisherigen StVZO Paragraphen wie 21 und 19 ff durch andere Begrifflichkeiten nach EU-Recht abgelöst, sprich umbetitelt werden, aber im Grunde ändert sich nicht im Wesentlichen die von mir aufgeführte Konstellation.
So verstehe ich seither, wenn lediglich von technischen Gutachten die Rede ist, heisst es noch lange nicht, das es sich bei diesen auch vom TÜV anerkannte und gültige vom KBA akkreditierte Gutachten handelt, weshalb da bisher zumindest der Prüfer gewisse Freiheiten hatte.
Somit hoffe ich nur, das diese Debatte nicht zum Kreisel wird.
CHEERS
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Das ist idR bei den Prüfstellen hier auch. Bei mir ist es nur 1 der sowas gehör schenkt.
Der hat aber auf sowas auch richtig Lust und bemüht sich.
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Also hier die normalen TÜVs hier haben dich mit sowas weggeschickt.
Müssen halt alles dokumentieren, und solange nicht solche Sachen wie aerodynamisches Verhalten niedergeschrieben ist, geht's nicht.
Denke mal auch Speedmaster und andere die sowas eingetragen haben, besitzen sicherlich mehr Papiere drüber als nen reinen Materialnachweis.
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Müsste eigentlich da ich sonst nicht wüsste wie die east bear front, bomexx teile etc eintragbar wären.
Denke mal nicht das es da teilegutachten gibt.
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Ja ist das so?
Wurden noch Stoßstangen etc mit Materialgutachten eingetragen ?
Dachte das geht schön länger nicht mehr.
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Leider stimmt das Nicht bzw. nur zum teil.
Denn Es steht ja lt. RHD Speedmaster, das es genügt wenn die Felge ein Teilegutachten hat, auch wenn die Skylines nicht gelistet sind.
Das hab ich auch verstanden, aber was ist mit Exterieur Teilen wie z.B. Spoiler,Bodykit, Carbonteilen etc. da ist i.d.R. nur ein Materialgutachten vorhanden.
Ich habe die Antwort von RHD schon gelesen das nach EU-Regelungen ohne Teilegutachten/ABE eig. nicht eingetragen werden darf, aber da haben wir ja noch das deutsche Recht, welches dies derzeit noch möglich macht. Nur wenn das aufs EU recht umgemodelt wird, was ist dann?
Verständlich warum ich nicht nach Felgen frage sondern nach Karrosserieteilen?
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Zitat von immick Beitrag anzeigenHi Shindaiwa,
danke für die Infos zumindest erleichtert es dann Original Zubehör teile eingetragen zu bekommen. ABER:
Im aktuellen Recht ist das möglich derzeit noch, wie du selbst ja Schreibst, aber daher ja meine oben verfasste Frage/Fragen wie es bei der derzeit umgesetzten Neuregelung. Ist da dann der bekannte Teufel im Detail, sodass man dann absolut keine §19.2 Eintragungen mehr Praktizieren kann da ja die Fahrzeugspezifischen Gutachten fehlen?
Wenn dazu jemand was weiß wäre es Nett das er sich äußert
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Hi Shindaiwa,
danke für die Infos zumindest erleichtert es dann Original Zubehör teile eingetragen zu bekommen. ABER:
Im aktuellen Recht ist das möglich derzeit noch, wie du selbst ja Schreibst, aber daher ja meine oben verfasste Frage/Fragen wie es bei der derzeit umgesetzten Neuregelung. Ist da dann der bekannte Teufel im Detail, sodass man dann absolut keine §19.2 Eintragungen mehr Praktizieren kann da ja die Fahrzeugspezifischen Gutachten fehlen?
Wenn dazu jemand was weiß wäre es Nett das er sich äußert
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Zitat von immick Beitrag anzeigenKurze Frage zum Verständnis:
Verstanden habe ich Fahrwerk/Felgen ohne TÜV teilegutachten/abe nicht mehr per einzelabnahme eintragbar richtig?
Für andere einzelabnahmen zb für andere Stoßstangen gelten die "alten" regeln? z.B. nismo bodykit oder seibon carbonteile?
Wie sieht es aus wenn ein teilegutachten oder abe vorhanden ist aber natürlich der skyline nicht aufgeführt ist?
Das QM für die Behörden und ein dementsprechendes Gutachten liegt ja dann vor.
Wenn ich z.B. nismo felgen vom 370z verwenden will.
Stehe da ein wenig auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
die für den deutschen Markt freigegebenen original Nissan-Teile haben im Regelfall auch eine KBA Nummer, bzw. diese müsste auch bei Nissan hinterlegt sein, was natürlich auch beim TÜV der Fall ist.
Selbst die original R34 GTT-Felgen sind beim TÜV Rheinland im System hinterlegt.
Bei Eintragungen mit Gutachten, die keine Kfz-bezogene ABE haben (gegenwärtige Handhabung):
bei bestehenden Gutachten nach der Montage der Felgen ist unverzüglich eine TÜV-Abnahme nach StVZO Paragraph 19.2 erforderlich mit der unmittelbaren Eintragung bei der Zulassungsstelle in den Kfz-Schein.
Das Prozedere ist wichtig, da ja die Betriebserlaubnis des Kfz wieder erlangt werden muss.
In dem Fall ca. Kosten um 60 EUR für Abnahme und Eintragung (zutreffend für Köln)
Ansonsten ist es für gängige Kfz bei Gutachten nach StVZO Paragraph 19,3 ausreichend, wenn die ABE stets im Kfz mitgeführt wird.
CHEERSZuletzt geändert von SHINDAIWA; 25.07.2016, 03:13.
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