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@Nismo1983
Die EU kennt keine Einzelabnahmen, so wie wir sie kennen.
Das ist ja das schlimme, dann kann man gar nichts mehr eintragen, weil die Sondereintragungen dann einfach wegfallen.
Wenn man die EU Richtlinien nimmt, muss es dann für jedes Teil eine ABE geben.
MFG
Chris
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?
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Insbesondere das Volk bzw. Rays-Felgen nicht mehr eingetragen werden können, empfinde ich als eine mittelschwere Katastrophe. Für mich gibt es dazu keine legale Alternative. Und was dieser Lobbyisten-Verein von VDAT vom Stapel lässt, ist ja auch völliger Bullshit.
Armes Deutschland kann ich da nur sagen...
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Zwecks Bestandschutz:
Es ist wie mit dem Rammbügeln bei Jeeps oder meinem APR Heckflügel auf dem MR2, die Teile haben Bestandschutz ,wenn es Nachweisbar ist, das die Teile vor dem Datum der Gesetzesänderung eingetragen wurden.
Zum Thema Felgen mit Gutachten:
Euer Fahrzeug muss nicht im Gutachten stehen, aber für die Felge muss es ein Teilegutachten geben ;)
Es gibt auch für Rays TE 37 oder Work mittlerweile Teilegutachten, nur nicht für unser Lochkreis ;)
Hier mal ein schrieb vom Tüv Rheinland: Einfach kopiert
Sehr geehrter Herr Müller,
Ihre Anfrage an die TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.
Bei der Umrüstung von Fahrzeugen mit seriengefertigten Rädern sind zur Begutachtung gültige Prüfzeugnisse vorzulegen. Dies sind Teilegenehmigungen wie Teilegutachten, Teile-ABE und ECE-Genehmigungen. Bei Rädern aus der Erstausrüstung kann der Bezug auf die Fahrzeuggenehmigung als „Prüfzeugnis“ verwendet werden.
In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei Vorlage eines „Festigkeitsgutachtens“ gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz u ihre Anhänger zum §30 StVZO eines vom KBA akkreditierten Prüflabors bei gleichzeitigem Nachweis eines Qualitätssicherungssystem nach internationalem Standard und der Zustimmung unserer Räderprüfstelle eine Begutachtung erfolgen.
Herstellerbescheinigungen, VIA-, JWL- und JWL-T Bestätigungen bzw. Kennzeichnungen auf Rädern auch in Zusammenhang mit Traglastangaben stellen kein gültiges Prüfzeugnis für eine Begutachtung im Sinne der StVZO dar und können nicht für eine Begutachtung verwendet werden.
Bei der Begutachtung von geänderten Rad-/Reifenkombinationen ist es zudem unerheblich, ob es sich um ein typ- oder einzelgenehmigtes Fahrzeug handelt. Obige Vorgaben finden auch Anwendung bei Fahrzeugen, welche mit von der Serie abweichenden Rädern importiert werden und im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV für den deutschen Straßenverkehr zugelassen werden sollen.
Ich hoffe, dass Ihnen dies weiterhilft, wobei es dem bereits zuvor persönlich in Ihrem Haus Besprochenem entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wehrfritz
Leiter der Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr Rheinland-Pfalz
+49 6131 - 4654 305
+49 160 - 7481 392
+49 221 - 806 369108
joerg.wehrfritz@de.tuv.com
TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V.
Geschäftsbereich Mobilität
55124 Mainz
An der Krimm 23
http://www.tuv.com
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Man muss einfach abwarten was kommt. Wir haben das Thema bei uns auch schon besprochen mit dem TÜV Nord und KBA.
Gerade die Änderung der Gutachten, nächstes Jahr wird nicht einzuhalten sein hieß es da. Grund ist die komplette Änderung der StVZO.
Auf jedenfall wird es spannend und vieles neu. Evtl. sind ja auch gute Einflüsse aus anderen europäischen Ländern dabei.
Aktueller Rechtsstand: 30. Juni 2016 (Quelle StVZO)
Nachdem die Bedeutung der europäischen Bestimmungen in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, wird nun an einer Aufhebung der EG-Richtlinien zugunsten der ECE-Regelungen gearbeitet - umgekehrt nimmt die Bedeutung der StVZO weiter ab. Der erste Schritt wurde bereits 1998 mit der FeV getan. Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) am 1. März 2007 erfolgte der nächste Schritt; inzwischen ist die EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) für erstmals in Verkehr kommende Fahrzeuge in Kraft getreten (29.4.2009).
Das "Schicksal" der StVZO, wie wir sie kennen, ist ohnehin besiegelt. Fest steht, dass die StVZO völlig neu gegliedert wird und kein Paragraf mehr so erhalten bleibt, wie er jetzt in der Verordnung steht. So wird z. B. aus dem § 29 (Hauptuntersuchung) eine eigene Verordnung. Tatsächlich wird die StVZO dann auch wieder mit einem § 1 beginnen. Das wird aber noch eine Weile dauern; seitens des BMVI war die Verkündung im Bundesgesetzblatt im Laufe 2016 geplant, allerdings sollte sie erst ein Jahr danach - also 2017 - in Kraft treten. Dieser Zeitrahmen wird jedoch dem Vernehmen nach nicht eingehalten werden können. Ein Inkrafttreten in 2018 - wenn nicht sogar erst in 2019 - wird immer wahrscheinlicher.
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Ich behaupte einfach, dass die bereits erfolgten Eintragungen nicht davon betroffen sind und wenn ein Prüfer mit halbwegs gesunden Menschenverstand eine Vollabnahme mit OEM-Felgen und -Fahrwerk vornimmt auch sieht, dass das die Teile vom Fahrzeughersteller selbst kommen.
Interessanter wirds für diejenigen, wenn sie die Fahrwerkshöhe zB ändern wollen.
Und es wird trotzdem ein paar Experten geben, die euch eure Felgen und Fahrwerke eintragen, obs legal ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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Habe letzten Monat jegliche Sachen an meinem Fahrzeug von der Dekra eintragen lassen, die Felgen von Work waren ebenfalls kein Problem (Bodykit, Felgen, BC Racing Fahrwerk, Carbonhaube, Tomei Anlage usw). Demnach bin ich im Nachhinein nicht davon betroffen oder?
Und wie ist das wenn man sein Fahrzeug zur nächsten Tüvverlängerung bringt? Können die dann sagen "sowas ist aktuell nicht mehr zulässig und muss getauscht werden"?Zuletzt geändert von venom1987; 22.07.2016, 11:01.
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Ja nur anderseits, dran kommt was gefällt. Legalität ist eh schon immer so ne Sache beim Tuning. Drehst nen Gewindefahrk nen cm runter, ists illegal. Wird der Auspuff lauter -> illegal. Von Boostcontrollern, Turbotimern etc ganz zu schweigen..........
Wer hat bitteschön seine Leistung auch vollständig eingetragen in der "Powerscene" ? Upgradelader etc.....
Vielleicht hab ich da wenig Probleme mit, weil ich seit ewigen Jahren Null komma Null Kontakt mit Verkehrkontrollen hatte. Sieht in anderen Regionen sicherlich anders aus. Aber ich seh das entspannt. Wenn ich im Skyline kein Fahrwerk eingetragen habe, dann ist das halt so. Kann ich trotzdem tiefer legen und juckt mich nicht. So ein Auto muss halt so!
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Na ich bin gespannt was das so bringt. Ich hatte eher das Gefühl, dass sich die "Tuningszene" in den letzten Jahren relativ entspannt entwickelt hat, wenn man so sieht was so rumfährt mit stanced, airride, usw... und jetzt wollen sie uns wieder zurückschicken in die D&W Katalog Steinzeit mit Raid und Dotz Felgen oder wie? Ich hoffe, es wird weiterhin Möglichkeiten geben, die Felgen zu fahren die man möchte.
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Ist doch schön für alle die voll eingetragene Autos haben. Die steigen jetzt im Wert
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Ja fand das auch ein Witz hab den Wagen im März bestellt und es wurde erst nach dem ersten Mai "vollabnahme" gemacht ohne Felgen und Fahrewerk Eintragung.Da freut man sich so drauf und bekommt nur Steine in den Weg gelegt wegen so einem unnötigen Scheiß.Sollen jetzt alle die ein Solches Fahrzeug importieren möchten mit oem Fahrwerk und Felgen rum Fahren einfach Lächerlich...
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nach aktueller Sachlage sehe ich die Situation noch recht entspannt - unser örtlicher TÜV Nord hat seit jeher keine Felgen ohne Gutachten eingetragen, von daher ändert sich für mich / uns die Situation Stand heute nicht wesentlich - aber wer weiss welche Regelungen zukünftig noch kommen.
Natürlich finde ich es auch schiete das nun die beliebten und irgendwo auch zu unseren Autos passenden Felgen wie Volk, Rays, Enkei etc. nicht mehr eingetragen werden können, aber wie Chris schon sagte, es gibt ja durchaus auch Felgen mit Gutachten auf dem deutschen Markt zu kaufen - also "original" rumfahren muss man nicht ;-)
Da der Thread "Import ab jetzt zu 100% illegal" heisst - habe schon einige Fahrzeugscheine gesehen wo ziemlicher Mumpitz drin stand, angefangen über falsche Maße, total wirre Achslasten, falsche Gewichtsangaben, Abgasnormen... es gibt halt immer irgendwie irgendwo einen Prüfer der sich auf dünnem Eis bewegt...
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Einfach nur schade. anders kann man es gar nicht mehr sagen.
wenn man bedenkt das in den Ländern wo die Import Fahrzeuge herkommen, egal ob Mustang oder Sky etc. , das dort die umbauten teilweise Jahre oder Jahrzehnte so gefahren sind und nichts passiert ist.
Dann sollen wie durch ein wunder sobald der Reifen Deutschland berührt die eingebauten teile sofort nicht mehr sicher sein?
Daran erkennt man fast schon wieder das den Bürokraten teils echt langweilig sein muss, wenn solch schlecht durchdachte Ideen erstmal durchgesetzt werden.
Klar gibt es auch abenteuerliche Umbauten, davon hab ich schon genug gesehen, aber dafür haben die Herren Dipl.-Ing. doch studiert und sollten doch einschätzen können (klar auch da sind grenzen) anhand ihres technischen Verständnisses und theoretischem wissen welches im Studium erlangt worden ist, was sicher ist und was nicht.
naja gut dann wird der Beruf in meinen Augen echt lächerlich, wenn für von Zetteln abschreiben und ein paar "leichten" Prüfungen, ein Studium benötigt wird.
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Das hat er ja bereits geschrieben das ordnungsgemäß geprüfte Felgen eintragbar sind und bleiben. Nur eben japanische Marken ( ausnahme enkei, da gibt es vereinzelt abe's) und die billig Felgen wie Japanracing in Zukunft nichtmehr.
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Zitat von -Dome- Beitrag anzeigen@Chris: Wenn eine Felge ein Gutachten besitzt allerdings für ein anderes Auto ist dann die 21er noch möglich?
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@Chris: Wenn eine Felge ein Gutachten besitzt allerdings für ein anderes Auto ist dann die 21er noch möglich?
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