@diki
Antwortlommentar bzgl. Anwohner in der City:
OHNE grüne, bzw. Diesel bald mit blauer Plakette.
Seit Bestehen der Umweltzonen gilt für Anwohner u. demnach für Besitzer von Kfz, welche die Gelbe, Rote oder gar keine Plakette besitzen, das man als zB. Berufspendler lediglich den direktesten Weg von und zur Wohnadresse fahren sollte.
Also groß rumcruisen in der Stadt ist wg. bestehendem öffentlichen Nahverkehr ein teures Risiko. Zwar gibt es keine Punkte, aber wer deswegen auffällt riskiert im Namen des Umweltschutzes tief in fie Tasche greifen zu müssen.
CHEERS
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?
Einklappen
X
-
Habe nichts schlecht geredet, nur deine offensichtlich falsche Aussage korrigiert
Einen Kommentar schreiben:
-
Und trotzdem gabs früher mehr unfälle 😋 immer alles schlecht reden hier.
Gesendet von meinem Mi 4i mit Tapatalk
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von ProjectGTR Beitrag anzeigen...,so viel schneller sind neue autos auch nicht. Zu Zeiten wo ich den Führerschein gemacht habe, hatte das Gros der Autos deutlich weniger PS und auch nicht diese Endgeschwindigkeiten.
Einen Kommentar schreiben:
-
Die sicherheit hat sich auch enorm verbessert. Und das gewicht ist höher,so viel schneller sind neue autos auch nicht
Ich erinnere mich an ein video, integra type r gegen den neuen civic type r. 200 vs 310 turbo ps. Der neue civic hat den integra erst bei 240 überholt.
Gesendet von meinem Mi 4i mit Tapatalk
Einen Kommentar schreiben:
-
@mz47 Aber echt...Wenn ich dran denk wie stolz ich damals auf meinen Kadett E GSI 16V mit 150PS war...Das hat heutzutage n Nissan Micra...Wenn ich da an die Sport Modelle ala Megane Sport, Opel OPC, etc denke die alle ab 250PS + haben ist der Sprung da echt krass...
Einen Kommentar schreiben:
-
Zitat von immick Beitrag anzeigenMan sollte eher die Voraussetzung für Leistungsstarke KFZ ähnlich wie bei Motorrädern erst ab einem bestimmten Alter anpassen.
Einen Kommentar schreiben:
-
Daher wird aktuell auch entschieden, ob Oldtimer, sprich historische Kfz nur noch bei genehmigten Klassikerfahrten in die Innenstädte dürfen.
Einen Kommentar schreiben:
-
Man sollte eher die Voraussetzung für Leistungsstarke KFZ ähnlich wie bei Motorrädern erst ab einem bestimmten Alter anpassen.
Ich finde es immer sehr lustig, das ein Führerscheinneuling (übertrieben jedoch möglich) in einen Ferrari/Lambo/Bugatti einsteigen und losfahren darf, jedoch bei Motorrädern ein Stufenführerschein eigeführt wurde.
Wenn man dieses Prinzip auf den Klasse B Führerschein umsetzt, dann denke ich werden solche Rennen zwar nicht verschwinden aber zumindest Unattraktiver werden.
Was die Illegalen Rennen mit Importfahrzeugen oder zumindest deren Importabwicklung zutun haben erschließt sich mir trotzdem aber nicht so recht oder gibt es bei Sixt inzwischen welche zum Mieten
Einen Kommentar schreiben:
-
Und was machen die, die mitten in der city wohnen????
Unsere Politiker mal wieder....
Was für eine Logik....
Zum Glück wohne ich auf dem Dorf :D
Einen Kommentar schreiben:
-
Hallo Kollegen,
jegliche künftige Gesetzesnovelle, wie aktuell die Festlegung des Strafmaßes bei Teilnahme an illegalen Rennen mit 2 Jahren Haft und bei Todesfolge mit bis zu 10 Jahren Haft, sind der Hintergrund, weshalb seit letztem Jahr die Abnahme- und Zulassungsvorschriften stringenter verfasst werden.
Also ist vom Gesetzgeber definitiv keine Erleichterung zu der Thematik Abnahme- und Zulassungsbestimmung gegeben.
Absehbar ist zudem, das im Zuge der strengeren Angleichung von Abgasnormen und Lärmemission der Import von entsprechenden Kfz unmöglich gemacht wird.
Daher wird aktuell auch entschieden, ob Oldtimer, sprich historische Kfz nur noch bei genehmigten Klassikerfahrten in die Innenstädte dürfen.
Einen Kommentar schreiben:
-
Egal in welchem Gesetzt oder in welcher Verordnung es drin Steht. Unvorschriftsmäßig ist Unvorschriftsmäßig
Einen Kommentar schreiben:
-
Da kriegt das Kind bestimmt nur nen anderen Namen. Man kann dir auch so alles drehen das es die Verkehrssicherheit oder die Emissionen beeinträchtigt.
Einen Kommentar schreiben:
-
Nein das ist dann nicht mehr in der StVzo beinhaltet sondern in der dann neu eingeführten Fahrzeuguntersuchungsverordnung. Aber die alten ABE und TGA behalten weiter ihre Wirkung
Einen Kommentar schreiben:
-
Ich hole das mal wieder hoch.
Hab in der letzten Tuning was interessantes gelesen. Dort haben sie ein Interview mit Harald Schmidtke gemacht, Geschäftführer vom VDAT. Es geht um die TTG die 2018 kommen soll.
Zitat:
"Für Anbieter, die bereits mit der ABE gearbeitet haben, verändert sich außer dem Namen - nichts. Der Name "allgemeine Betiebserlaubnis" wird jedoch nicht weitergeführt, da in der Neufassung der StVZO das Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht mehr beinhaltet ist. Das bedeutet aber nicht, dass man umrüsten kann was man will. Verstöße gegen die Verkehrssicherheit oder die Emissionsvorschriften sind in der StVO und im Bußgeldkatalog definiert......."
Ist es das was ich denke, oder habe ich das falsch verstanden. Würde ja bedeuten das die Polizei einen ihrer Lieblingssprüche verlieren würde.
Einen Kommentar schreiben:
Einen Kommentar schreiben: