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  • speedmaster
    antwortet
    Ihr müsst euch ein Wertgutachten nach Wiederherstellungswert machen lassen, nicht nach Wiederbeschaffungswert ;)

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  • SHINDAIWA
    antwortet
    Hallo Kollegen,

    man kann ja nachvollziehen, in welche Richtungen sich hier manche einen Kopf machen, aber gewisse Dinge sind dann doch weniger kompliziert, wenn mal logisch schlussfolgert, auch wenn ich kein Jurist bin:

    Bsp. der vorgenannte Unfallschaden und die dann zu ersetzenden Teile, welche ja zuvor hoffentlich legal eingetragen waren:
    a). defekte Teile müssen nach geltendem deutschen Recht vom Unfallverursacher (Fremdverschulder) so hergestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert, sprich sofern identische Teile vom Hersteller lieferbar sind, greift dann sicherlich die Bestandsregelung zur identischen Wiederherstellung, denn die zuvor erlangte Betriebserlaubnis bleibt ja für ein identisches Ersatzteile bestehen.
    B). sind identische Teile nicht mehr verfügbar, wird der Anspruch auf zB. eigenenes und demnach teures Einzelabnahme-Gutachten für gleichwertigen Ersatz schwer durchsetzbar, denn individuelle und in dem Sinne ideelle Gegenstände, welche erhebliche Mehrkosten bedeuten, wird kaum ein Gericht im vollen Wert akzeptieren, denn dann wird sicherlich durch die neue Gesetzeslage auf die Verwendbarkeit von Originalteilen oder anerkannter verwendbarer Teile verwiesen.
    Denn wie heisst es so schön im Versicherungsjargon:
    Schadensminderungspflicht, und das bedeutet, das ggf. im Verhältnis zu einem vorliegenden Wertgutachten gegengerechnet wird und wie gesagt, individuelle und idelle Werte bleiben da bei Justizia gern auf der Strecke.
    Wer da dann einen gewieften Rechtsanwalt hat, der ist zu beneiden.

    CHEERS
    Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 26.07.2016, 17:15.

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  • Gerrit
    antwortet
    Ja sag ich doch, sprach von "nicht einfach belegbaren"

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  • Mario/NSC
    antwortet
    Zitat von Gerrit Beitrag anzeigen
    Ich meine separat teure Eintragungen die nicht einfach belegbar sind durch Gutachten etc.....
    Du kannst alles bei einem Wertgutachten einreichen und den Jungs klar machen was sie mit rein nehmen sollen. Du bekommst ja für jede Abnahme eine Rechnung wo das Auto und die ausgeführte Abnahme dokumentiert ist, natürlich mit der Summe die du dafür bezahlt hast. Das wurde bei mir auch alles mit in den Endpreis einbezogen. ;-)

    MfG Mario



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

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  • Gerrit
    antwortet
    Joar, was ist schon einfach ?
    Aber in diesem besonderen Falle des Exoten Skyline verbessert es die Ausgangslage einen Rahmentausch machen zu können.

    Leicht ist bei dem Thema Unfall, Schaden etc am Skyline eh relativ. Da kannste dich bei groben Schäden auf lange Rechtstreits einstellen. Die Masterantwort kann hier sowieso keiner geben. Man kann es nur versuchen die Möglichkeiten auszudiskutieren

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  • HenryGT-R
    antwortet
    Zitat von Gerrit Beitrag anzeigen
    Wem die Eintragungen wichtig sind kann auch evtl seine Fahrgestellnummer in eine andere Karosse mitnehmen, als wirtschaftliche Reparatur
    Hallo,
    Was du geschrieben hast ist alles Richtig!
    Aber bei dem Punkt muss Ich dir Widersprechen.
    So einfach geht das nicht mit der Fahrgestell Nummer
    habe selber nachgefragt ob das gehen würde so einfach.
    No Way da musst du Sondergenehmigungen usw. Beantragen
    Glaube dass das man aus eigener Tasche bezahlen muss.
    Verbessert mich bitte.
    Habe selber 1,5 Stunden mit der DEKRA gesprochen der
    Mensch war nicht einfach sag ich euch und das auf der
    Zulassungsstelle erzähle ich mal lieber nicht :(

    MFG

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  • Gerrit
    antwortet
    Ich meine separat teure Eintragungen die nicht einfach belegbar sind durch Gutachten etc.....
    Wenn du nachweislich Gutachten in Höhe x für Leistung y erbracht hast, ja.

    Klar wird das bei der Wiederbeschaffung bedacht das das Alternativfahrzeug zulassungsfähig ist.

    Nur kannste halt nicht einfach sagen: Jo die Felgeneintragung hat 300EUR gekostet weil das nur bei Firma XY ging. Vielleicht wird dann unangenehm hinterfragt.

    Wie solche "Kleinigkeiten" wie TÜVGebühren hinterher geregelt werden, kann in diesem Falle dann Gerichte beschäftigen.Das sollte einem auch klar sein.....

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  • stealth
    antwortet
    Korrekt. Da das aber alles nicht der typische 99% Standardfall ist, gilt es immer, aufmerksam zu lesen und vorzusorgen. Heisst: Versicherungsbedingungen genau pruefen hinsichtlich zu uebernehmender Kosten im Kasko-Schadenfall. Dazu ggf. Vereinbarungen treffen wie ich oben beschrieben habe. Zum Beispiel jaehrliches Wertgutachten als fester Vertragsbestandteil mit schriftlichem Verweis in der Police etc.

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  • wellenbrecher
    antwortet
    Und der kalkuliert alles verbaute mit ein. Kosten für TÜV Eintragungen natürlich nicht.
    meine immensen Eintragungskosten wurden vom Gutachter natürlich mit berücksichtigt, was auch logisch ist - zum Wiederbeschaffungswert zählt ja z.B. auch die TÜV Vollabnahme, was nützt es Dir einen Skyline wieder auf dem Hof zu haben den Du nicht anmelden kannst?

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  • Gerrit
    antwortet
    Wertgutachten macht in erster Linie Sinn wenn der Kahn mal den Verschwindibus macht.
    Bei einem Schaden begutachtet ja sowieso der Gutachter deines Vertrauens. Und der kalkuliert alles verbaute mit ein. Kosten für TÜV Eintragungen natürlich nicht.

    Angenommen du hast nen Fahrzeugwert von 40000EUR. Dann hast du ab 48000EUR Schadenhöhe einen Totalschaden.
    Ab da kommt dann Wiederbeschaffung ins Spiel und kann dann negativ für dich ausgehen. Da wird geguckt was nen R34 GTT so auf die Wage bringt...
    Also versucht man möglichst keinen Totalschaden zu bekommen.

    Wem die Eintragungen wichtig sind kann auch evtl seine Fahrgestellnummer in eine andere Karosse mitnehmen, als wirtschaftliche Reparatur

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  • stealth
    antwortet
    Wertgutachten mit allem drum und dran erstellen von vereidigtem Sachverstaendigen.

    Bei Versicherung einreichen und explizit schriftlich zum Vertragsbestandteil erklaeren lassen. Zum Beispiel in der Police als Anhang oder ergaenzendes Dokument mit Sonderbemerkung.

    Dann stimmt die rechtliche Basis.

    Nicht jeder Versicherer macht das allerdings. Deshalb: Nachfragen!

    Dass dabei ein Praemienzuschlag die Folge sein kann (nicht muss), sollte allerdings auch jedem klar sein. Bevor gleich wieder die "Ich will alles haben aber nichts zahlen Mentalitaet" ausbricht.

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  • Matthias
    antwortet
    Wenn die Versicherung das Gutachten als Grundlage anerkennt, ist doch alles in Butter.
    Dann entspricht der Wiederbeschaffungswert etwa dem Gutachten (wenn es aktuell genug ist).
    Völlig unabhängig von Anbauteilen etc.....

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  • wellenbrecher
    antwortet
    über diesen Punkt habe ich noch gar nicht nachgedacht... ich lasse jährlich ein aktuelles Wertgutachten für mein Fahrzeug erstellen - und das weisst auch ausdrücklich auf die eingetragenen Teile hin und eben auf den aktuellen Wiederbeschaffungswert.

    Aber einen Wiederbeschaffungswert in dem Sinne inkl. der eingetragenen Teile wird es dann vermutlich nie mehr geben... dazu werde ich mal meinen Gutachter fragen, wie sich hier die Situation darstellt.

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  • Gerrit
    antwortet
    Im Falle eines Totalschadens geht's ja um die Wiederbeschaffung. Und da bekommst du nicht genau DEIN Auto wieder.
    Da kannste nicht sagen ich will genau das wiederhaben.
    Um dir die Frage zu beantworten: Nein geht in Zukunft nicht. Wenn du irgendwelche Felgen drauf hast, haben die Bestandschutz für dein Fahrzeug. Also nicht übertragbar. Mit nem neuen Auto wird natürlich nach neuen Regeln gehandelt.

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  • Matthias
    antwortet
    Es interessiert die Versicherung in der Regel nicht wieviel Geld du in dein Auto investiert hast.
    Auch ein Wertgutachten wird bei weiten nicht von allen Versicherungen anerkannt, manchmal muss man dafür halt eine höhere Prämie zahlen.

    Entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert. Der sagt aber "nur" aus, wieviel du für ein "gleichwertiges" Fahrzeug ausgeben musst. Und spätestens an dem Punkt ist fast immer Streit vorprogrammiert....
    Es heißt nämlich nicht, dass das neue Fahrzeug exakt diese Felgen, Fahrwerk etc haben muss.

    Natürlich fließen hochwertige Felgen in das Gutachten ein, aber mit welchem Wert ein Satz 5 Jahre alter Rays beim Gutachter hat, ist wieder eine andere Geschichte...

    Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, muss ein Wertgutachten erstellen lassen (regelmäßig) und die Versicherung muss es anerkennen und den Schaden auf dessen Basis abwickeln.

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