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Keine Ankündigung bisher.
Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?
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Ihr müsst euch ein Wertgutachten nach Wiederherstellungswert machen lassen, nicht nach Wiederbeschaffungswert ;)
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Hallo Kollegen,
man kann ja nachvollziehen, in welche Richtungen sich hier manche einen Kopf machen, aber gewisse Dinge sind dann doch weniger kompliziert, wenn mal logisch schlussfolgert, auch wenn ich kein Jurist bin:
Bsp. der vorgenannte Unfallschaden und die dann zu ersetzenden Teile, welche ja zuvor hoffentlich legal eingetragen waren:
a). defekte Teile müssen nach geltendem deutschen Recht vom Unfallverursacher (Fremdverschulder) so hergestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert, sprich sofern identische Teile vom Hersteller lieferbar sind, greift dann sicherlich die Bestandsregelung zur identischen Wiederherstellung, denn die zuvor erlangte Betriebserlaubnis bleibt ja für ein identisches Ersatzteile bestehen.
B). sind identische Teile nicht mehr verfügbar, wird der Anspruch auf zB. eigenenes und demnach teures Einzelabnahme-Gutachten für gleichwertigen Ersatz schwer durchsetzbar, denn individuelle und in dem Sinne ideelle Gegenstände, welche erhebliche Mehrkosten bedeuten, wird kaum ein Gericht im vollen Wert akzeptieren, denn dann wird sicherlich durch die neue Gesetzeslage auf die Verwendbarkeit von Originalteilen oder anerkannter verwendbarer Teile verwiesen.
Denn wie heisst es so schön im Versicherungsjargon:
Schadensminderungspflicht, und das bedeutet, das ggf. im Verhältnis zu einem vorliegenden Wertgutachten gegengerechnet wird und wie gesagt, individuelle und idelle Werte bleiben da bei Justizia gern auf der Strecke.
Wer da dann einen gewieften Rechtsanwalt hat, der ist zu beneiden.
CHEERSZuletzt geändert von SHINDAIWA; 26.07.2016, 17:15.
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Zitat von Gerrit Beitrag anzeigenIch meine separat teure Eintragungen die nicht einfach belegbar sind durch Gutachten etc.....
MfG Mario
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Joar, was ist schon einfach ?
Aber in diesem besonderen Falle des Exoten Skyline verbessert es die Ausgangslage einen Rahmentausch machen zu können.
Leicht ist bei dem Thema Unfall, Schaden etc am Skyline eh relativ. Da kannste dich bei groben Schäden auf lange Rechtstreits einstellen. Die Masterantwort kann hier sowieso keiner geben. Man kann es nur versuchen die Möglichkeiten auszudiskutieren
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Zitat von Gerrit Beitrag anzeigenWem die Eintragungen wichtig sind kann auch evtl seine Fahrgestellnummer in eine andere Karosse mitnehmen, als wirtschaftliche Reparatur
Was du geschrieben hast ist alles Richtig!
Aber bei dem Punkt muss Ich dir Widersprechen.
So einfach geht das nicht mit der Fahrgestell Nummer
habe selber nachgefragt ob das gehen würde so einfach.
No Way da musst du Sondergenehmigungen usw. Beantragen
Glaube dass das man aus eigener Tasche bezahlen muss.
Verbessert mich bitte.
Habe selber 1,5 Stunden mit der DEKRA gesprochen der
Mensch war nicht einfach sag ich euch und das auf der
Zulassungsstelle erzähle ich mal lieber nicht :(
MFG
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Ich meine separat teure Eintragungen die nicht einfach belegbar sind durch Gutachten etc.....
Wenn du nachweislich Gutachten in Höhe x für Leistung y erbracht hast, ja.
Klar wird das bei der Wiederbeschaffung bedacht das das Alternativfahrzeug zulassungsfähig ist.
Nur kannste halt nicht einfach sagen: Jo die Felgeneintragung hat 300EUR gekostet weil das nur bei Firma XY ging. Vielleicht wird dann unangenehm hinterfragt.
Wie solche "Kleinigkeiten" wie TÜVGebühren hinterher geregelt werden, kann in diesem Falle dann Gerichte beschäftigen.Das sollte einem auch klar sein.....
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Korrekt. Da das aber alles nicht der typische 99% Standardfall ist, gilt es immer, aufmerksam zu lesen und vorzusorgen. Heisst: Versicherungsbedingungen genau pruefen hinsichtlich zu uebernehmender Kosten im Kasko-Schadenfall. Dazu ggf. Vereinbarungen treffen wie ich oben beschrieben habe. Zum Beispiel jaehrliches Wertgutachten als fester Vertragsbestandteil mit schriftlichem Verweis in der Police etc.
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Und der kalkuliert alles verbaute mit ein. Kosten für TÜV Eintragungen natürlich nicht.
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Wertgutachten macht in erster Linie Sinn wenn der Kahn mal den Verschwindibus macht.
Bei einem Schaden begutachtet ja sowieso der Gutachter deines Vertrauens. Und der kalkuliert alles verbaute mit ein. Kosten für TÜV Eintragungen natürlich nicht.
Angenommen du hast nen Fahrzeugwert von 40000EUR. Dann hast du ab 48000EUR Schadenhöhe einen Totalschaden.
Ab da kommt dann Wiederbeschaffung ins Spiel und kann dann negativ für dich ausgehen. Da wird geguckt was nen R34 GTT so auf die Wage bringt...
Also versucht man möglichst keinen Totalschaden zu bekommen.
Wem die Eintragungen wichtig sind kann auch evtl seine Fahrgestellnummer in eine andere Karosse mitnehmen, als wirtschaftliche Reparatur
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Wertgutachten mit allem drum und dran erstellen von vereidigtem Sachverstaendigen.
Bei Versicherung einreichen und explizit schriftlich zum Vertragsbestandteil erklaeren lassen. Zum Beispiel in der Police als Anhang oder ergaenzendes Dokument mit Sonderbemerkung.
Dann stimmt die rechtliche Basis.
Nicht jeder Versicherer macht das allerdings. Deshalb: Nachfragen!
Dass dabei ein Praemienzuschlag die Folge sein kann (nicht muss), sollte allerdings auch jedem klar sein. Bevor gleich wieder die "Ich will alles haben aber nichts zahlen Mentalitaet" ausbricht.
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Wenn die Versicherung das Gutachten als Grundlage anerkennt, ist doch alles in Butter.
Dann entspricht der Wiederbeschaffungswert etwa dem Gutachten (wenn es aktuell genug ist).
Völlig unabhängig von Anbauteilen etc.....
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über diesen Punkt habe ich noch gar nicht nachgedacht... ich lasse jährlich ein aktuelles Wertgutachten für mein Fahrzeug erstellen - und das weisst auch ausdrücklich auf die eingetragenen Teile hin und eben auf den aktuellen Wiederbeschaffungswert.
Aber einen Wiederbeschaffungswert in dem Sinne inkl. der eingetragenen Teile wird es dann vermutlich nie mehr geben... dazu werde ich mal meinen Gutachter fragen, wie sich hier die Situation darstellt.
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Im Falle eines Totalschadens geht's ja um die Wiederbeschaffung. Und da bekommst du nicht genau DEIN Auto wieder.
Da kannste nicht sagen ich will genau das wiederhaben.
Um dir die Frage zu beantworten: Nein geht in Zukunft nicht. Wenn du irgendwelche Felgen drauf hast, haben die Bestandschutz für dein Fahrzeug. Also nicht übertragbar. Mit nem neuen Auto wird natürlich nach neuen Regeln gehandelt.
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Es interessiert die Versicherung in der Regel nicht wieviel Geld du in dein Auto investiert hast.
Auch ein Wertgutachten wird bei weiten nicht von allen Versicherungen anerkannt, manchmal muss man dafür halt eine höhere Prämie zahlen.
Entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert. Der sagt aber "nur" aus, wieviel du für ein "gleichwertiges" Fahrzeug ausgeben musst. Und spätestens an dem Punkt ist fast immer Streit vorprogrammiert....
Es heißt nämlich nicht, dass das neue Fahrzeug exakt diese Felgen, Fahrwerk etc haben muss.
Natürlich fließen hochwertige Felgen in das Gutachten ein, aber mit welchem Wert ein Satz 5 Jahre alter Rays beim Gutachter hat, ist wieder eine andere Geschichte...
Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, muss ein Wertgutachten erstellen lassen (regelmäßig) und die Versicherung muss es anerkennen und den Schaden auf dessen Basis abwickeln.
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