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Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?

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  • coolmasterzero
    antwortet
    ... und trotzdem verbauen die Leute die hier "danke" schreien trotzdem Japan Racing oder Rota Felgen.
    Ich seh es nicht ein, 4000-5000€ (überspitzt gesagt) für einen Satz Felgen auszugeben. Das ist für einige Leute schon das Auto wert. Da kriegt man schönere Mods für. Zumal: Man haut eine Macke rein und zack, 50% Wertverlust.
    Dann lieber schöne OZ - oder die ach so pöhsen Nachbauten, die schon beim anschauen zerbrechen und euch gegen einen Baum schleudern!
    Und jetzt der super Gau: Stellt euch vor, es gibt sogar Leute die fahren BNR34 mit Rota Felgen! Irre, oder?

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  • GT-R David
    antwortet
    Zitat von Peta Beitrag anzeigen
    @Race Breed: ich sag einfach mal nur DANKE!!
    Da schließe ich mich an.

    Schön gesagt Race Breed
    100% zutreffend.
    Zuletzt geändert von GT-R David; 28.07.2016, 20:24.

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  • Mario/NSC
    antwortet
    Soll das nun heißen das die Leute die Rotas/Japan Racing/Advance etc fahren zu verschulden haben das es nun zu der Regelung gekommen ist?

    Finde ich ein wenig weit hergeholt. Denn wir sind im Absatz für die japanischen Felgenhersteller ein kleines Licht. Selbst wenn alle hier japanische Felgen fahren würden, wäre der Absatz hier so gering das sich ein Gutachten nicht lohnen würde.

    Aber was weiß ich schon. Fahre ja nur ein GTT mit Rota Felgen! [emoji4]


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

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  • Peta
    antwortet
    @Race Breed: ich sag einfach mal nur DANKE!!

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  • Race Breed
    antwortet
    Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?

    Auch wenn ich jetzt einen Shitstorm ernten werde. Mir völlig egal.
    Es ist ja kein Wunder das die großen japanischen Felgenhersteller in Deutschland keinen Markt für ihre Produkte sehen.

    Warum auch? Der Großteil der hiesigen "Enthusiasten" von japanischen Fahrzeugen behilft sich ja sowieso lieber mit 180€ Plagiaten. Okay die Felgen wurden zwar von einem Ziegenhirten in einem abgelegenen peruanischen Bergdorf aus eingeschmolzenen Kuhglocken gegossen - geschenkt, solange die TE37 Optik gegeben ist.

    "Zum hard parken vor der Eisdiele ist das ja auch völlig ausreichend für meinen *insert Skyline Model Code* ! Dafür sind diese Rays Alientechnolgie Schmiedefelgen einfach der totale Overkill!"

    Immer wenn ich solche Sache im Forum lese, dann verwundert es mich nicht, das sich manche Dinge unweigerlich zum Negativen entwickeln...

    Sollte man dieser neuen Richtlinie etwas Positives abgewinnen wollen: Den Imitaten wird endlich der Garaus gemacht.

    Nie wieder werden GTR's mit unwürdigen JR-Felgen entwertet - Hurra![emoji4]

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  • Dragon2203
    antwortet
    Das Problem ist eben die Eu-Richtline. Ihr wart in Deutschland jetzt jahrelang immer die Ausnahme. In anderen Ländern gibt es sowas wie eine Einzelabnahme,etc gar nicht. Da heißt es dann sowieso immer entweder Abe/Gutachten oder Pech gehabt.
    Allerdings ist genau das der Punkt. Hier bei uns in Luxemburg und in den anderen Ländern um Deutschland herum werden die TÜV-Gutachten akzeptiert. Somit sind oft Leute nach Deutschland gefahren um ein Bauteil dort beim TÜV abnehmen zu lassen um mit dem Zettel im eigenen Land dann den "Fahrzeug-check" dann zu bestehen.
    Somit betrifft es in dem Fall definitiv nicht nur Deutschland, wie oft wurde hier geschrieben von Schweizern, Österreichern, etc die eine komplette Nacht zu Chris gefahren sind um dort TÜV für ihre Umbauten zu bekommen.

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  • SHINDAIWA
    antwortet
    Hallo Kollegen,

    bezüglich Zertifizierungen nach ISO 9000

    Zitat mz47.......und nach ISO 9000 produzieren.

    Nach meiner Recherche und Verständnis für die Anwendung der ISO 9000/9001 ist dies im Umfang zu der hier relevanten Thematik für den eher marginalen Markt in Deutschland zu unseren Kfz für kaum einen Hersteller lukrativ.
    Aber Dank des international anerkannten Begriffs "Made in Germany" weiß der TÜV als Global Player bestens, wie man als privatwirtschaftliches und extrem strukturell verwobenen Unternehmen die hoheitlich vom KBA übertragenen Bereiche gerne so nutzt, wie ein Siegel als "Appointed by her Majesty", sprich königlicher Hoflieferant und das wirkt sicherlich weltweit beeindruckend.
    Natürlich will man dem TÜV seine Expertisen nicht abstreiten.

    Anyway, so stehen asiatische Firmen, ja auch hier bekannte Teilelieferer voll auf TÜV ISO 9001 Zertifikate, allerdings fast ausschließlich nur in Bezug auf das Management System, also von der gewünschten Produkt-Zertifizierung nach ISO 9000/9001 wird man kaum was finden und zudem sind diese Zertifikate zeitlich überschaubar begrenzt, was je nachdem Probleme aufwirft, wenn ein verändertes oder Folge-Produkt deswegen plötzlich nicht mehr anerkannt werden kann.

    Bsp:
    suspension,shock absorber,shock kit,coilover kit,hi-low kit, piston rod,manufacture,design,OEM,bucket seat,auto parts.


    Mal überspitzt und sarkastisch:
    Wie schon ein Kollege zurecht sagt, manche wollen es nicht wahrhaben und bei dem Gedanken könnte man ja glatt einen Zusammenhang zum "Brexit" nachvollziehen, welche ja vorrangig die Briten bewogen haben, der Eurokratie-Bevormundung ein Ende zu bereiten.
    Haben sich da die 4% Stimmendifferenz von 48 zu 52 Prozent wohlmöglich aus dem Klientel der ganzen Tuner- u. JDM-Sympathisanten ergeben, welche ihre Lebensfreude nicht weiter beschneiden lassen wollten ???.

    Stellt sich da die Frage, ob nicht ein lauter Aufruf durch alle Autoforen gehen sollte, um den überspitzten Alleingang in den neuen Richtlinien in Deutschland durch eine massive Petition oder wie auch immer Einhalt geboten werden soll.
    Da sollte in die EU-Verfassung ein wichtige Zusatz, welcher schon Thomas Jefferson in die Amerikanische Verfassung implementiert hat "Life, Liberty and the Pursuit of happiness" - Leben, Freiheit und das Streben nach Glück".

    da sage ich nur CHEERS

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  • HenryGT-R
    antwortet
    Zitat von immick Beitrag anzeigen
    es wird aber weiterhin Leute geben die das nicht wahrhaben wollen, das Einzelabnahmen nicht mehr möglich sind und trotzdem Felgen kaufen ohne Gutachten.Dann wird halt ohne Eintragung gefahren..... finde ich persönlich nicht gut aber jedem das seine.
    Das wird es nicht nur unter uns geben bei vielenVAG und BMW Fahren ist das so gang und gebe.Naklar ist dass blöd das wir einige Hesteller nicht mehrVerbauen können aber so ist das halt ändern könnenwir es nicht als kleine Privat Leute.Da müssen die Hersteller bzw. die Händler was machen!Fragt mich jetzt nicht was sue machen sollen KP.Habe mich auch von meinen JR3. Felgen verabschiedet.Leider.

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  • mz47
    antwortet
    Zitat von Niggy137 Beitrag anzeigen
    Würde doch heißen, dass jetzt die Felgenhersteller (wenn sie weiter verkaufen wollen), Teilegutachten erstellen lassen müssten, oder?
    Und nach ISO 9000 produzieren.

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  • Kingpin46
    antwortet
    es wird aber weiterhin Leute geben die das nicht wahrhaben wollen, das Einzelabnahmen nicht mehr möglich sind und trotzdem Felgen kaufen ohne Gutachten.
    Dann wird halt ohne Eintragung gefahren..... finde ich persönlich nicht gut aber jedem das seine.

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  • Gerrit
    antwortet
    Wenn für die Felgenhersteller der deutsche Markt interessant ist/wäre , ja.
    Also nein

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  • Niggy137
    antwortet
    Würde doch heißen, dass jetzt die Felgenhersteller (wenn sie weiter verkaufen wollen), Teilegutachten erstellen lassen müssten, oder?

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  • speedmaster
    antwortet
    Hier noch die Antwort vom Tüv Nord

    Sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Begutachtung von Sonderrädern.

    Wir freuen uns, dass Sie uns zu diesem wichtigen Thema Ihr Vertrauen geschenkt haben. Nachfolgend möchten wir Ihnen das Thema gerne erläutern.

    Räder gehören zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen am Fahrzeug. Aufgrund vieler am internationalen Markt angebotenen Räder mit unzureichender Festigkeit hat der Verordnungsgeber folgende Forderungen gestellt:
    1. Nachweis der Festigkeit von Prüfmustern durch einen akkreditierten Technischen Dienst, z.B. TÜV
    2. Nachweis einer qualitätsgesicherten Produktion nach ISO- oder KBA-Vorgaben
    3. Die Forderungen nach 1. und 2. sind durch ein Teilegutachten, eine ABE oder eine ECE-Genehmigung nachzuweisen. Bei Teilegutachten ist immer eine sogenannte“ Abnahme“ oder Begutachtung erforderlich, eine ABE kann auch ohne die Auflage einer Begutachtung erteilt werden, wenn keine Bauteile verändert werden müssen. Eine ECE-Genehmigung erfordert keine Abnahme. Der Verwendungsbereich ist immer auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt.


    Im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach § 21 in Verbindung mit § 19 (2) StVZO gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben. Im Rahmen einer solchen Einzelbegutachtung ist es aber möglich, den Verwendungsbereich der o.g. Genehmigungen auf weitere Fahrzeuge auszudehnen, indem der Anbau im Einzelfall geprüft wird. Voraussetzung ist aber immer das Vorliegen einer ABE oder eines Teilegutachtens als Nachweis der grundsätzlichen Eignung und Qualität des Rades.

    Ein Festigkeitsnachweis allein ist dafür nicht ausreichend.

    Wir würden uns freuen, Sie als Kunde für die Begutachtung auf Basis oder für die Erstellung von Teilegutachten oder ABE’en begrüßen zu dürfen. Begutachtungen gemäß § 21 mit § 19 (2) StVZO können wir aufgrund der gesetzlichen Gebietsvorgaben nur in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen sowie dem nördlichen Nordrhein-Westfalen anbieten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Kläne-Menke

    Fachreferent amtliche Fahrzeugprüfung
    MTT Technik-Kompetenz
    TÜV NORD Mobilität
    www.tuev-nord.de

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  • speedmaster
    antwortet
    Wiederbeschaffungswert ,der Gutachter vergleicht ähnliche Fahrzeuge z.b auf Mobile und richtet sich nach dem Durchschnittswert der bei Mobile angebotenen Fahrzeuge.

    Wiederherstellungswert ihr bekommt das was auf dem Gutachten steht.

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  • Konrad
    antwortet
    Das ist doch mal ein super Hinweis.

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