Und da wie so oft keiner das Maul aufmacht wird es auch so kommen..
So sehr Ich die Bildzeitung verachte, aber eins muss man Ihr lassen: Wenn sie etwas bekannt macht kann sich vielleicht etwas ändern.
Also, wer tritt an die heran? Ist ja immerhin eine nette Story das die Politik uns Tuner immer weiter in die illegalität treibt, nur um mit aller Gewalt zu versuchen die Wirtschaft "anzukurbeln".
Chris, habt Ihr mit denen schon versucht in Kontakt zu treten? Es sind ja immerhin viele Leute davon betroffen, auch Oldtimer und Ami Liebhaber (die meist doch deutlich älter sind als der übliche User hier)
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?
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Zitat von Nuke Beitrag anzeigenMuss die ABE dann zwingend für das bestimmte Fahrzeug gelten oder ist das allgemein eine fahrzeugunabhängige ABE für das Produke, also zB die Felge?
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Muss die ABE dann zwingend für das bestimmte Fahrzeug gelten oder ist das allgemein eine fahrzeugunabhängige ABE für das Produke, also zB die Felge?
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@Krischan
Wir reden hier von legalen Eintragungen.
Klar gibt es noch Wald und Wiesenprüfer die so was eintragen, aber legal ist es nicht mehr.
Ich gehe mal davon aus, dass bereits eingetragen Teile Bestandsschutz haben?
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Das gilt Bundesweit, wir haben extra mit dem Kraftfahrtbundesamt telefoniert.
Es ging ja das Gerücht rum, das unser Prüfer einen auf den Deckel bekommen hätten oder sogar ein Fahrzeug verunglückt ist.
Fakt ist zu uns kommen mehrere Prüfer und keiner hat einen auf den Deckel bekommen und auch kein Fahrzeug ist verunglückt.
Unsere Prüfer halten sich einfach an die neuen Richtlinien.
Auch wir können nicht mehr ohne Teilegutachten/ABE helfen.
Klar mag es noch den ein oder anderen Prüfer geben, der solche Sondereintragungen Felgen oder Fahrwerke macht, aber legal ist es nicht mehr.
Hier die neue Richtlinie für eine Sondereintragung für Felgen.
Eine legale Abnahme der Felgen ist mit der neuen Richtlinie nicht mehr möglich.
Dies gilt auch für Fahrwerke.
Wir haben uns extra an das Kraftfahrtbundesamt und an die Qualitätsmanagement`s der TÜV Organisationen gewandt :TÜV Süd, TÜV Hessen, Dekra, TÜV Thüringen, TÜV Rheinland, TÜV Saarland und VDAT.
Über all dieselbe Aussage.
Hier die Aussage
Verband der Automobiltuner:
VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
-Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Sonderräder ungültig
-Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
-Klares Bekenntnis des VDAT zu Qualitätsprodukten
Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter
Verbraucher, die einen Felgensatz ,Fahrwerk nach §21, also als
Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die
Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das
empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun
drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung
von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein
Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in
Serie hergestellten Teilen ist ein
Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für
gegossene Leichtmetallfelgen.
Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die
Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu,
Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt
Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter
identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen
Prüfräder.
Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten
haben
Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob
die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind
oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder
dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine
Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht
einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin,
dass die Eintragung solcher Räder
nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Nur Leichtmetallfelgen/Fahrwerke mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein
Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes
Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass
alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten
Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium
hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
Ein Materialgutachten ist deshalb nicht zielführend.
MFG
Chris
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@Krischan
Wir reden hier von legalen Eintragungen.
Klar gibt es noch Wald und Wiesenprüfer die so was eintragen, aber legal ist es nicht mehr.
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Ja geht nur noch mit OEM Felgen und Fahrwerk. Wie die Richtlinien der Dekra in den neuen Bundesländern aussieht weiß ich nicht.
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Der Deutsche Staat will keine Importe hier haben, die wollen die Deutsche Wirtschaft ankurbeln.
Wenn man es genau sieht haben nur die Deutschen ein Problem, im ganzen EU Land geht's auch mit Via oder JWL Gutachten.
Du kannst dein Fahrzeug umbauen ,es gibt genug Felgen die man eintragen kann, wie OZ, BBS ,Enkei mit Teilegutachten oder ABE.
Und Fahrwerke demnächst von Lowtec für die Skyline und andere Importe.
Geht doch also alles.
Ich weiß zu 100% das nächstes Jahr die Teilegutachten alle als ungültig erklärt werden und ein neues Gutachten auf den Markt kommt, das dann heißt Technischer Bericht.
Alle Teilegutachten sollen dann als Ungültig erklärt werden, alle Teile mit Teilegutachten sind nicht mehr eintragungsfähig, außer die Firma lässt ihr Teilegutachten als Technischer Bericht umschreiben. Wenn jetzt viele denken so was geht nicht, vor ca. 15Jahren wurde das schon mal gemacht, da wurden die Prüfberichte als Ungültig erklärt und dafür gab es dann Teilegutachten.
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Warum sollst du keine Felge nach §21 eintragen lassen können, wenn die technischen Daten der Felge vom Hersteller eingepresst sind bzw. bei liegen?
Dass das nicht jeder Tüv Prüfer macht ist bekannt, weil viele keinen Bock haben sich neben dem Dienst nach Vorschrift damit zu beschäftigen.
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Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?
Hallo Forum!
Mir geistert jetzt mit dieser Felgen und Fahrwerkgeschichte soviel im Kopf rum..
Ist es ab jetzt eigentlich noch möglich einen Sky legal zu importieren? Den es gibt ja keine Gutachten für Fahrwerk und Felgen.. oder man muss einen OEM Sky finden.. darf den aber dann aber nicht umbauen
Was nützt mir jetzt das einige Importeure kurz Felgen und Fahrwerk auf OEM umbauen zulassen und dann wieder andere Felgen und Fahrwerk einbauen und man dann einen Zugelassenen nicht legalen Sky hat^^
Diese ganze Geschichte, ist mehr als Lächerlich. Da jetzt nur noch weniger Leute die Sachen eintragen lassen und somit schafft der TÜV sich eigentlich damit gleich selbst ab ^^
War die Tage mal beim Tüv und hab den die Sachlage erklärt! Der Tüver meinte vor Ort, das da jemand nicht nachgedacht hat. Alle Importfahrzeuge egal Ami Jap oder sonst, was es nicht gab in Deutschland, haben jetzt ein Problem.. geschweige die ganzen Oldtimer.. wenn dort eine Felge Fahrwerk kaputt geht.. wird man selten noch genau die Orginal Felge bzw Fahrwerk bekommen und für alte Autos wird wird keiner Felgen und Fahrwerke mit teile Gutachten herstellen. Und nachbauten ist jetzt nicht möglich da nicht Orginal und kein Gutachten!
Gibt es da schon irgendwas oder wer, der gegen dieses Gesetz angeht?
Gruß TobiasStichworte: -
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