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  • #61
    Wertgutachten mit allem drum und dran erstellen von vereidigtem Sachverstaendigen.

    Bei Versicherung einreichen und explizit schriftlich zum Vertragsbestandteil erklaeren lassen. Zum Beispiel in der Police als Anhang oder ergaenzendes Dokument mit Sonderbemerkung.

    Dann stimmt die rechtliche Basis.

    Nicht jeder Versicherer macht das allerdings. Deshalb: Nachfragen!

    Dass dabei ein Praemienzuschlag die Folge sein kann (nicht muss), sollte allerdings auch jedem klar sein. Bevor gleich wieder die "Ich will alles haben aber nichts zahlen Mentalitaet" ausbricht.

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    • #62
      Wertgutachten macht in erster Linie Sinn wenn der Kahn mal den Verschwindibus macht.
      Bei einem Schaden begutachtet ja sowieso der Gutachter deines Vertrauens. Und der kalkuliert alles verbaute mit ein. Kosten für TÜV Eintragungen natürlich nicht.

      Angenommen du hast nen Fahrzeugwert von 40000EUR. Dann hast du ab 48000EUR Schadenhöhe einen Totalschaden.
      Ab da kommt dann Wiederbeschaffung ins Spiel und kann dann negativ für dich ausgehen. Da wird geguckt was nen R34 GTT so auf die Wage bringt...
      Also versucht man möglichst keinen Totalschaden zu bekommen.

      Wem die Eintragungen wichtig sind kann auch evtl seine Fahrgestellnummer in eine andere Karosse mitnehmen, als wirtschaftliche Reparatur

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      • #63
        Und der kalkuliert alles verbaute mit ein. Kosten für TÜV Eintragungen natürlich nicht.
        meine immensen Eintragungskosten wurden vom Gutachter natürlich mit berücksichtigt, was auch logisch ist - zum Wiederbeschaffungswert zählt ja z.B. auch die TÜV Vollabnahme, was nützt es Dir einen Skyline wieder auf dem Hof zu haben den Du nicht anmelden kannst?
        EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

        Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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        • #64
          Korrekt. Da das aber alles nicht der typische 99% Standardfall ist, gilt es immer, aufmerksam zu lesen und vorzusorgen. Heisst: Versicherungsbedingungen genau pruefen hinsichtlich zu uebernehmender Kosten im Kasko-Schadenfall. Dazu ggf. Vereinbarungen treffen wie ich oben beschrieben habe. Zum Beispiel jaehrliches Wertgutachten als fester Vertragsbestandteil mit schriftlichem Verweis in der Police etc.

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          • #65
            Ich meine separat teure Eintragungen die nicht einfach belegbar sind durch Gutachten etc.....
            Wenn du nachweislich Gutachten in Höhe x für Leistung y erbracht hast, ja.

            Klar wird das bei der Wiederbeschaffung bedacht das das Alternativfahrzeug zulassungsfähig ist.

            Nur kannste halt nicht einfach sagen: Jo die Felgeneintragung hat 300EUR gekostet weil das nur bei Firma XY ging. Vielleicht wird dann unangenehm hinterfragt.

            Wie solche "Kleinigkeiten" wie TÜVGebühren hinterher geregelt werden, kann in diesem Falle dann Gerichte beschäftigen.Das sollte einem auch klar sein.....

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            • #66
              Zitat von Gerrit Beitrag anzeigen
              Wem die Eintragungen wichtig sind kann auch evtl seine Fahrgestellnummer in eine andere Karosse mitnehmen, als wirtschaftliche Reparatur
              Hallo,
              Was du geschrieben hast ist alles Richtig!
              Aber bei dem Punkt muss Ich dir Widersprechen.
              So einfach geht das nicht mit der Fahrgestell Nummer
              habe selber nachgefragt ob das gehen würde so einfach.
              No Way da musst du Sondergenehmigungen usw. Beantragen
              Glaube dass das man aus eigener Tasche bezahlen muss.
              Verbessert mich bitte.
              Habe selber 1,5 Stunden mit der DEKRA gesprochen der
              Mensch war nicht einfach sag ich euch und das auf der
              Zulassungsstelle erzähle ich mal lieber nicht :(

              MFG

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              • #67
                Joar, was ist schon einfach ?
                Aber in diesem besonderen Falle des Exoten Skyline verbessert es die Ausgangslage einen Rahmentausch machen zu können.

                Leicht ist bei dem Thema Unfall, Schaden etc am Skyline eh relativ. Da kannste dich bei groben Schäden auf lange Rechtstreits einstellen. Die Masterantwort kann hier sowieso keiner geben. Man kann es nur versuchen die Möglichkeiten auszudiskutieren

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                • #68
                  Zitat von Gerrit Beitrag anzeigen
                  Ich meine separat teure Eintragungen die nicht einfach belegbar sind durch Gutachten etc.....
                  Du kannst alles bei einem Wertgutachten einreichen und den Jungs klar machen was sie mit rein nehmen sollen. Du bekommst ja für jede Abnahme eine Rechnung wo das Auto und die ausgeführte Abnahme dokumentiert ist, natürlich mit der Summe die du dafür bezahlt hast. Das wurde bei mir auch alles mit in den Endpreis einbezogen. ;-)

                  MfG Mario



                  Gesendet von iPhone mit Tapatalk

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                  • #69
                    Ja sag ich doch, sprach von "nicht einfach belegbaren"

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                    • #70
                      Hallo Kollegen,

                      man kann ja nachvollziehen, in welche Richtungen sich hier manche einen Kopf machen, aber gewisse Dinge sind dann doch weniger kompliziert, wenn mal logisch schlussfolgert, auch wenn ich kein Jurist bin:

                      Bsp. der vorgenannte Unfallschaden und die dann zu ersetzenden Teile, welche ja zuvor hoffentlich legal eingetragen waren:
                      a). defekte Teile müssen nach geltendem deutschen Recht vom Unfallverursacher (Fremdverschulder) so hergestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert, sprich sofern identische Teile vom Hersteller lieferbar sind, greift dann sicherlich die Bestandsregelung zur identischen Wiederherstellung, denn die zuvor erlangte Betriebserlaubnis bleibt ja für ein identisches Ersatzteile bestehen.
                      B). sind identische Teile nicht mehr verfügbar, wird der Anspruch auf zB. eigenenes und demnach teures Einzelabnahme-Gutachten für gleichwertigen Ersatz schwer durchsetzbar, denn individuelle und in dem Sinne ideelle Gegenstände, welche erhebliche Mehrkosten bedeuten, wird kaum ein Gericht im vollen Wert akzeptieren, denn dann wird sicherlich durch die neue Gesetzeslage auf die Verwendbarkeit von Originalteilen oder anerkannter verwendbarer Teile verwiesen.
                      Denn wie heisst es so schön im Versicherungsjargon:
                      Schadensminderungspflicht, und das bedeutet, das ggf. im Verhältnis zu einem vorliegenden Wertgutachten gegengerechnet wird und wie gesagt, individuelle und idelle Werte bleiben da bei Justizia gern auf der Strecke.
                      Wer da dann einen gewieften Rechtsanwalt hat, der ist zu beneiden.

                      CHEERS
                      Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 26.07.2016, 17:15.
                      Check my GT Tours:
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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                      • #71
                        Ihr müsst euch ein Wertgutachten nach Wiederherstellungswert machen lassen, nicht nach Wiederbeschaffungswert ;)
                        J-Spec TÜV und Import Spezialist
                        www.rhd-speedmaster.de

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                        • #72
                          Das ist doch mal ein super Hinweis.

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                          • #73
                            Wiederbeschaffungswert ,der Gutachter vergleicht ähnliche Fahrzeuge z.b auf Mobile und richtet sich nach dem Durchschnittswert der bei Mobile angebotenen Fahrzeuge.

                            Wiederherstellungswert ihr bekommt das was auf dem Gutachten steht.
                            J-Spec TÜV und Import Spezialist
                            www.rhd-speedmaster.de

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                            • #74
                              Hier noch die Antwort vom Tüv Nord

                              Sehr geehrter Herr Müller,

                              vielen Dank für Ihre Anfrage zur Begutachtung von Sonderrädern.

                              Wir freuen uns, dass Sie uns zu diesem wichtigen Thema Ihr Vertrauen geschenkt haben. Nachfolgend möchten wir Ihnen das Thema gerne erläutern.

                              Räder gehören zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen am Fahrzeug. Aufgrund vieler am internationalen Markt angebotenen Räder mit unzureichender Festigkeit hat der Verordnungsgeber folgende Forderungen gestellt:
                              1. Nachweis der Festigkeit von Prüfmustern durch einen akkreditierten Technischen Dienst, z.B. TÜV
                              2. Nachweis einer qualitätsgesicherten Produktion nach ISO- oder KBA-Vorgaben
                              3. Die Forderungen nach 1. und 2. sind durch ein Teilegutachten, eine ABE oder eine ECE-Genehmigung nachzuweisen. Bei Teilegutachten ist immer eine sogenannte“ Abnahme“ oder Begutachtung erforderlich, eine ABE kann auch ohne die Auflage einer Begutachtung erteilt werden, wenn keine Bauteile verändert werden müssen. Eine ECE-Genehmigung erfordert keine Abnahme. Der Verwendungsbereich ist immer auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt.


                              Im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach § 21 in Verbindung mit § 19 (2) StVZO gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben. Im Rahmen einer solchen Einzelbegutachtung ist es aber möglich, den Verwendungsbereich der o.g. Genehmigungen auf weitere Fahrzeuge auszudehnen, indem der Anbau im Einzelfall geprüft wird. Voraussetzung ist aber immer das Vorliegen einer ABE oder eines Teilegutachtens als Nachweis der grundsätzlichen Eignung und Qualität des Rades.

                              Ein Festigkeitsnachweis allein ist dafür nicht ausreichend.

                              Wir würden uns freuen, Sie als Kunde für die Begutachtung auf Basis oder für die Erstellung von Teilegutachten oder ABE’en begrüßen zu dürfen. Begutachtungen gemäß § 21 mit § 19 (2) StVZO können wir aufgrund der gesetzlichen Gebietsvorgaben nur in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen sowie dem nördlichen Nordrhein-Westfalen anbieten.

                              Mit freundlichen Grüßen
                              Martin Kläne-Menke

                              Fachreferent amtliche Fahrzeugprüfung
                              MTT Technik-Kompetenz
                              TÜV NORD Mobilität
                              www.tuev-nord.de
                              J-Spec TÜV und Import Spezialist
                              www.rhd-speedmaster.de

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                              • #75
                                Würde doch heißen, dass jetzt die Felgenhersteller (wenn sie weiter verkaufen wollen), Teilegutachten erstellen lassen müssten, oder?
                                Geschäfte mit: Nova (2+); eddy90 (+); buba(2+); ManuTrx(+); Carno(+); Tordi (+); Wellenbrecher(3+)

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