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Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?

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  • #31
    Es ist wie mit dem Rammbügeln bei Jeeps oder meinem APR Heckflügel auf dem MR2, die Teile haben Bestandschutz ,wenn es Nachweisbar ist, das die Teile vor dem Datum der Gesetzesänderung eingetragen wurden.
    Nachweisen kann es doch eigentlich nur der TÜV bzw Dekra und deren Datenbank. Als Fahrzeugbesitzer hat man doch meist nur noch den Fahrzeugschein.
    M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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    • #32
      Ich dachte sowas wie bestandsschutz gibt es nicht.
      Siehe eingetragene alu heckflügel aus den 90ern da wurde das nachträglich als schwerer mangel deklariert und das Fahrzeug bekam keine positive HU mehr solange der spoiler montiert war.

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      • #33
        Doch es gibt Bestandsschutz aber nicht für Sachen die gefährlich sind, so wie der Aluheckflügel.

        Mfg Marc

        sigpic

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        • #34
          Naja gucken wir mal wie sich das ganze entwickelt. Für mich steht dann wohl erstmal fest, dass ich meine aktuellen Felgen pulvern lasse und den geplanten Neukauf verwerfe.

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          • #35
            @Krischan
            Nicht umsonst werden die TÜV Berichte in der Zulassungsstelle eingescannt.
            J-Spec TÜV und Import Spezialist
            www.rhd-speedmaster.de

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            • #36
              Na dann ist ja gut.
              M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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              • #37
                Zitat von Race Breed Beitrag anzeigen
                Insbesondere das Volk bzw. Rays-Felgen nicht mehr eingetragen werden können, empfinde ich als eine mittelschwere Katastrophe. Für mich gibt es dazu keine legale Alternative. Und was dieser Lobbyisten-Verein von VDAT vom Stapel lässt, ist ja auch völliger Bullshit.

                Armes Deutschland kann ich da nur sagen...
                Tja geht halt nur um den wirtschaftlichen Aspekt. Sie wollen halt nicht das man Felgen in Japan kauft, lieber deutsche Felgen mit deutschen Gutachten. An internationalen Gutachten oder Prüfungen verdienen sie nichts mit, deshalb werden diese auch nicht anerkannt.
                sigpic

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                • #38
                  so Leute jetzt wird es Lustig ^^

                  Ich habe die TÜV Zentrale angeschrieben.. und die schreiben mir das(wissen die selber nicht was sie tun?):

                  Sehr geehrter Herr Gössel,
                  vielen Dank für Ihre Anfrage.

                  Zum Thema:
                  Die in Japan angebotenen Fahrzeugtypen werden bezüglich der Motorausführung und anderer Ausstattungsmerkmale speziell für diesen Markt gefertigt. Deshalb kann nicht automatisch von der Einhaltung bestimmter europäischer Vorschriften ausgegangen werden.

                  Für die Zulassung in Deutschland gilt: Das Fahrzeug muss alle zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Zulassung (gleichgültig wo auf der Welt) die in Deutschland geltenden straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen erfüllen.

                  Wenn für geänderte Fahrwerksteile (Räder oder Federn) kein Teilegutachten vorliegt, dann muss der begutachtende Sachverständige alle Prüfungen, die sonst zum Erstellen des Teilegutachtens erforderlich wären, im Einzelfall durchführen. Dies wird nach erforderlichem Zeitbedarf zum aktuellen Stundensatz von 119,00 € berechnet. Der Zeitaufwand richtet sich im Wesentlichen nach der gewählten Rad-/ Reifenkombination bzw. dem Federnsatz.

                  Vor dem Umsetzen eigener Ideen sollten eventuelle offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV-Sachverständigen in Ihrer Nähe geklärt werden. Das hilft, zusätzliche Arbeit zu vermeiden.


                  Ich verstehe das jetzt so.. das man garkeine Gutachten mehr braucht ^^ sondern nur mehr für die Eintragung zahlen muss :D Was für ein reinfall ^^
                  Zuletzt geändert von Botte; 22.07.2016, 18:10.

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                  • #39
                    Zitat von Botte Beitrag anzeigen
                    Wenn für geänderte Fahrwerksteile (Räder oder Federn) kein Teilegutachten vorliegt, dann muss der begutachtende Sachverständige alle Prüfungen, die sonst zum Erstellen des Teilegutachtens erforderlich wären, im Einzelfall durchführen. Dies wird nach erforderlichem Zeitbedarf zum aktuellen Stundensatz von 119,00 € berechnet. Der Zeitaufwand richtet sich im Wesentlichen nach der gewählten Rad-/ Reifenkombination bzw. dem Federnsatz.
                    Er erstellt dir quasi für deinen Einzelfall ein Teilegutachten.
                    RHD Speedmaster hatte doch weiter oben bzw. im anderen Thema schon geschrieben was dafür notwendig ist. Inklusive mehrere Felgen zerdeppern usw... so richtig nach vorne bringt dich das also nicht. Wenn ich den Part mit Qualitätsmanagement richtig verstanden habe, wäre eine solche Eintragung dann aber trotzdem nicht legal. Außer der TÜVer führt im Zuge seiner Begutachtung gleich ein QM-System bei deinem Felgenhersteller ein.

                    @RHD: D.h. mit den neuen EU Regelungen geht dann in der ganzen EU keine Sonderabnahme mehr?
                    Da müssten sich die Tuner + Firmen dann wirklich mal zusammen tun und versuchen dagegen vorzugehen. Hängen ja am Ende doch einige Jobs dran. Aber ich sehe das genau wie Traumtänzer - ohne Widerstand gucken wir in die Röhre.

                    @Botte: Schreib' mal lieber den Tuning Szene Gutachter an bei Facebook. Da steckt dann wenigstens Jemand dahinter der auch Ahnung haben sollte.
                    Zuletzt geändert von Mot; 22.07.2016, 18:47.

                    Kommentar


                    • #40
                      Moti ich bin doch nicht bei facebook ^^

                      Ich finds hammer das diese gesetzes Änderung jetzt dazu führt.. das nicht mal mehr der Tüv genau weiß was Sache ist! Den wie Mot schon geschrieben hat ist dann ja die Eintragung eigentlich nicht Rechtens...

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                      • #41
                        Kurze Frage zum Verständnis:
                        Verstanden habe ich Fahrwerk/Felgen ohne TÜV teilegutachten/abe nicht mehr per einzelabnahme eintragbar richtig?
                        Für andere einzelabnahmen zb für andere Stoßstangen gelten die "alten" regeln? z.B. nismo bodykit oder seibon carbonteile?
                        Wie sieht es aus wenn ein teilegutachten oder abe vorhanden ist aber natürlich der skyline nicht aufgeführt ist?
                        Das QM für die Behörden und ein dementsprechendes Gutachten liegt ja dann vor.
                        Wenn ich z.B. nismo felgen vom 370z verwenden will.

                        Stehe da ein wenig auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.

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                        • #42
                          Zitat von immick Beitrag anzeigen
                          Kurze Frage zum Verständnis:
                          Verstanden habe ich Fahrwerk/Felgen ohne TÜV teilegutachten/abe nicht mehr per einzelabnahme eintragbar richtig?
                          Für andere einzelabnahmen zb für andere Stoßstangen gelten die "alten" regeln? z.B. nismo bodykit oder seibon carbonteile?
                          Wie sieht es aus wenn ein teilegutachten oder abe vorhanden ist aber natürlich der skyline nicht aufgeführt ist?
                          Das QM für die Behörden und ein dementsprechendes Gutachten liegt ja dann vor.
                          Wenn ich z.B. nismo felgen vom 370z verwenden will.

                          Stehe da ein wenig auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
                          Kurzum, zutreffend für Import-Kfz bei vorhandenen geltenden TÜV- Gutachten und KBA Freigaben der zu montierenden Nicht-Originalteile:
                          die für den deutschen Markt freigegebenen original Nissan-Teile haben im Regelfall auch eine KBA Nummer, bzw. diese müsste auch bei Nissan hinterlegt sein, was natürlich auch beim TÜV der Fall ist.
                          Selbst die original R34 GTT-Felgen sind beim TÜV Rheinland im System hinterlegt.

                          Bei Eintragungen mit Gutachten, die keine Kfz-bezogene ABE haben (gegenwärtige Handhabung):
                          bei bestehenden Gutachten nach der Montage der Felgen ist unverzüglich eine TÜV-Abnahme nach StVZO Paragraph 19.2 erforderlich mit der unmittelbaren Eintragung bei der Zulassungsstelle in den Kfz-Schein.
                          Das Prozedere ist wichtig, da ja die Betriebserlaubnis des Kfz wieder erlangt werden muss.
                          In dem Fall ca. Kosten um 60 EUR für Abnahme und Eintragung (zutreffend für Köln)

                          Ansonsten ist es für gängige Kfz bei Gutachten nach StVZO Paragraph 19,3 ausreichend, wenn die ABE stets im Kfz mitgeführt wird.

                          CHEERS
                          Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 25.07.2016, 03:13.
                          Check my GT Tours:
                          http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                          http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                          http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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                          • #43
                            Hi Shindaiwa,

                            danke für die Infos zumindest erleichtert es dann Original Zubehör teile eingetragen zu bekommen. ABER:
                            Im aktuellen Recht ist das möglich derzeit noch, wie du selbst ja Schreibst, aber daher ja meine oben verfasste Frage/Fragen wie es bei der derzeit umgesetzten Neuregelung. Ist da dann der bekannte Teufel im Detail, sodass man dann absolut keine §19.2 Eintragungen mehr Praktizieren kann da ja die Fahrzeugspezifischen Gutachten fehlen?
                            Wenn dazu jemand was weiß wäre es Nett das er sich äußert

                            Kommentar


                            • #44
                              Zitat von immick Beitrag anzeigen
                              Hi Shindaiwa,

                              danke für die Infos zumindest erleichtert es dann Original Zubehör teile eingetragen zu bekommen. ABER:
                              Im aktuellen Recht ist das möglich derzeit noch, wie du selbst ja Schreibst, aber daher ja meine oben verfasste Frage/Fragen wie es bei der derzeit umgesetzten Neuregelung. Ist da dann der bekannte Teufel im Detail, sodass man dann absolut keine §19.2 Eintragungen mehr Praktizieren kann da ja die Fahrzeugspezifischen Gutachten fehlen?
                              Wenn dazu jemand was weiß wäre es Nett das er sich äußert
                              In diesen Thread.. mal genau speedmaster seine Antworten lesen! Diese Frage wurde geklärt!

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                              • #45
                                Leider stimmt das Nicht bzw. nur zum teil.
                                Denn Es steht ja lt. RHD Speedmaster, das es genügt wenn die Felge ein Teilegutachten hat, auch wenn die Skylines nicht gelistet sind.
                                Das hab ich auch verstanden, aber was ist mit Exterieur Teilen wie z.B. Spoiler,Bodykit, Carbonteilen etc. da ist i.d.R. nur ein Materialgutachten vorhanden.
                                Ich habe die Antwort von RHD schon gelesen das nach EU-Regelungen ohne Teilegutachten/ABE eig. nicht eingetragen werden darf, aber da haben wir ja noch das deutsche Recht, welches dies derzeit noch möglich macht. Nur wenn das aufs EU recht umgemodelt wird, was ist dann?
                                Verständlich warum ich nicht nach Felgen frage sondern nach Karrosserieteilen?

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