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Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?

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  • #16
    nach aktueller Sachlage sehe ich die Situation noch recht entspannt - unser örtlicher TÜV Nord hat seit jeher keine Felgen ohne Gutachten eingetragen, von daher ändert sich für mich / uns die Situation Stand heute nicht wesentlich - aber wer weiss welche Regelungen zukünftig noch kommen.

    Natürlich finde ich es auch schiete das nun die beliebten und irgendwo auch zu unseren Autos passenden Felgen wie Volk, Rays, Enkei etc. nicht mehr eingetragen werden können, aber wie Chris schon sagte, es gibt ja durchaus auch Felgen mit Gutachten auf dem deutschen Markt zu kaufen - also "original" rumfahren muss man nicht ;-)

    Da der Thread "Import ab jetzt zu 100% illegal" heisst - habe schon einige Fahrzeugscheine gesehen wo ziemlicher Mumpitz drin stand, angefangen über falsche Maße, total wirre Achslasten, falsche Gewichtsangaben, Abgasnormen... es gibt halt immer irgendwie irgendwo einen Prüfer der sich auf dünnem Eis bewegt...
    EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

    Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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    • #17
      Ja fand das auch ein Witz hab den Wagen im März bestellt und es wurde erst nach dem ersten Mai "vollabnahme" gemacht ohne Felgen und Fahrewerk Eintragung.Da freut man sich so drauf und bekommt nur Steine in den Weg gelegt wegen so einem unnötigen Scheiß.Sollen jetzt alle die ein Solches Fahrzeug importieren möchten mit oem Fahrwerk und Felgen rum Fahren einfach Lächerlich...

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      • #18
        Ist doch schön für alle die voll eingetragene Autos haben. Die steigen jetzt im Wert

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        • #19
          Na ich bin gespannt was das so bringt. Ich hatte eher das Gefühl, dass sich die "Tuningszene" in den letzten Jahren relativ entspannt entwickelt hat, wenn man so sieht was so rumfährt mit stanced, airride, usw... und jetzt wollen sie uns wieder zurückschicken in die D&W Katalog Steinzeit mit Raid und Dotz Felgen oder wie? Ich hoffe, es wird weiterhin Möglichkeiten geben, die Felgen zu fahren die man möchte.

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          • #20
            Ja nur anderseits, dran kommt was gefällt. Legalität ist eh schon immer so ne Sache beim Tuning. Drehst nen Gewindefahrk nen cm runter, ists illegal. Wird der Auspuff lauter -> illegal. Von Boostcontrollern, Turbotimern etc ganz zu schweigen..........
            Wer hat bitteschön seine Leistung auch vollständig eingetragen in der "Powerscene" ? Upgradelader etc.....

            Vielleicht hab ich da wenig Probleme mit, weil ich seit ewigen Jahren Null komma Null Kontakt mit Verkehrkontrollen hatte. Sieht in anderen Regionen sicherlich anders aus. Aber ich seh das entspannt. Wenn ich im Skyline kein Fahrwerk eingetragen habe, dann ist das halt so. Kann ich trotzdem tiefer legen und juckt mich nicht. So ein Auto muss halt so!

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            • #21
              Habe letzten Monat jegliche Sachen an meinem Fahrzeug von der Dekra eintragen lassen, die Felgen von Work waren ebenfalls kein Problem (Bodykit, Felgen, BC Racing Fahrwerk, Carbonhaube, Tomei Anlage usw). Demnach bin ich im Nachhinein nicht davon betroffen oder?

              Und wie ist das wenn man sein Fahrzeug zur nächsten Tüvverlängerung bringt? Können die dann sagen "sowas ist aktuell nicht mehr zulässig und muss getauscht werden"?
              Zuletzt geändert von venom1987; 22.07.2016, 11:01.

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              • #22
                Ich behaupte einfach, dass die bereits erfolgten Eintragungen nicht davon betroffen sind und wenn ein Prüfer mit halbwegs gesunden Menschenverstand eine Vollabnahme mit OEM-Felgen und -Fahrwerk vornimmt auch sieht, dass das die Teile vom Fahrzeughersteller selbst kommen.
                Interessanter wirds für diejenigen, wenn sie die Fahrwerkshöhe zB ändern wollen.
                Und es wird trotzdem ein paar Experten geben, die euch eure Felgen und Fahrwerke eintragen, obs legal ist steht natürlich auf einem anderen Blatt.

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                • #23
                  Man muss einfach abwarten was kommt. Wir haben das Thema bei uns auch schon besprochen mit dem TÜV Nord und KBA.
                  Gerade die Änderung der Gutachten, nächstes Jahr wird nicht einzuhalten sein hieß es da. Grund ist die komplette Änderung der StVZO.

                  Auf jedenfall wird es spannend und vieles neu. Evtl. sind ja auch gute Einflüsse aus anderen europäischen Ländern dabei.

                  Aktueller Rechtsstand: 30. Juni 2016 (Quelle StVZO)

                  Nachdem die Bedeutung der europäischen Bestimmungen in den letzten Jahren ständig zugenommen hat, wird nun an einer Aufhebung der EG-Richtlinien zugunsten der ECE-Regelungen gearbeitet - umgekehrt nimmt die Bedeutung der StVZO weiter ab. Der erste Schritt wurde bereits 1998 mit der FeV getan. Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) am 1. März 2007 erfolgte der nächste Schritt; inzwischen ist die EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) für erstmals in Verkehr kommende Fahrzeuge in Kraft getreten (29.4.2009).


                  Das "Schicksal" der StVZO, wie wir sie kennen, ist ohnehin besiegelt. Fest steht, dass die StVZO völlig neu gegliedert wird und kein Paragraf mehr so erhalten bleibt, wie er jetzt in der Verordnung steht. So wird z. B. aus dem § 29 (Hauptuntersuchung) eine eigene Verordnung. Tatsächlich wird die StVZO dann auch wieder mit einem § 1 beginnen. Das wird aber noch eine Weile dauern; seitens des BMVI war die Verkündung im Bundesgesetzblatt im Laufe 2016 geplant, allerdings sollte sie erst ein Jahr danach - also 2017 - in Kraft treten. Dieser Zeitrahmen wird jedoch dem Vernehmen nach nicht eingehalten werden können. Ein Inkrafttreten in 2018 - wenn nicht sogar erst in 2019 - wird immer wahrscheinlicher.


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                  • #24
                    Zwecks Bestandschutz:
                    Es ist wie mit dem Rammbügeln bei Jeeps oder meinem APR Heckflügel auf dem MR2, die Teile haben Bestandschutz ,wenn es Nachweisbar ist, das die Teile vor dem Datum der Gesetzesänderung eingetragen wurden.
                    Zum Thema Felgen mit Gutachten:
                    Euer Fahrzeug muss nicht im Gutachten stehen, aber für die Felge muss es ein Teilegutachten geben ;)
                    Es gibt auch für Rays TE 37 oder Work mittlerweile Teilegutachten, nur nicht für unser Lochkreis ;)

                    Hier mal ein schrieb vom Tüv Rheinland: Einfach kopiert
                    Sehr geehrter Herr Müller,

                    Ihre Anfrage an die TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.

                    Bei der Umrüstung von Fahrzeugen mit seriengefertigten Rädern sind zur Begutachtung gültige Prüfzeugnisse vorzulegen. Dies sind Teilegenehmigungen wie Teilegutachten, Teile-ABE und ECE-Genehmigungen. Bei Rädern aus der Erstausrüstung kann der Bezug auf die Fahrzeuggenehmigung als „Prüfzeugnis“ verwendet werden.

                    In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei Vorlage eines „Festigkeitsgutachtens“ gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz u ihre Anhänger zum §30 StVZO eines vom KBA akkreditierten Prüflabors bei gleichzeitigem Nachweis eines Qualitätssicherungssystem nach internationalem Standard und der Zustimmung unserer Räderprüfstelle eine Begutachtung erfolgen.

                    Herstellerbescheinigungen, VIA-, JWL- und JWL-T Bestätigungen bzw. Kennzeichnungen auf Rädern auch in Zusammenhang mit Traglastangaben stellen kein gültiges Prüfzeugnis für eine Begutachtung im Sinne der StVZO dar und können nicht für eine Begutachtung verwendet werden.

                    Bei der Begutachtung von geänderten Rad-/Reifenkombinationen ist es zudem unerheblich, ob es sich um ein typ- oder einzelgenehmigtes Fahrzeug handelt. Obige Vorgaben finden auch Anwendung bei Fahrzeugen, welche mit von der Serie abweichenden Rädern importiert werden und im Rahmen einer Einzelgenehmigung nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV für den deutschen Straßenverkehr zugelassen werden sollen.

                    Ich hoffe, dass Ihnen dies weiterhilft, wobei es dem bereits zuvor persönlich in Ihrem Haus Besprochenem entspricht.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Jörg Wehrfritz

                    Leiter der Technischen Prüfstelle
                    für den Kraftfahrzeugverkehr Rheinland-Pfalz


                    +49 6131 - 4654 305
                    +49 160 - 7481 392
                    +49 221 - 806 369108
                    joerg.wehrfritz@de.tuv.com

                    TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V.
                    Geschäftsbereich Mobilität
                    55124 Mainz
                    An der Krimm 23
                    http://www.tuv.com
                    J-Spec TÜV und Import Spezialist
                    www.rhd-speedmaster.de

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                    • #25
                      Insbesondere das Volk bzw. Rays-Felgen nicht mehr eingetragen werden können, empfinde ich als eine mittelschwere Katastrophe. Für mich gibt es dazu keine legale Alternative. Und was dieser Lobbyisten-Verein von VDAT vom Stapel lässt, ist ja auch völliger Bullshit.

                      Armes Deutschland kann ich da nur sagen...

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                      • #26
                        ..

                        @Nismo1983
                        Die EU kennt keine Einzelabnahmen, so wie wir sie kennen.
                        Das ist ja das schlimme, dann kann man gar nichts mehr eintragen, weil die Sondereintragungen dann einfach wegfallen.
                        Wenn man die EU Richtlinien nimmt, muss es dann für jedes Teil eine ABE geben.

                        MFG
                        Chris
                        J-Spec TÜV und Import Spezialist
                        www.rhd-speedmaster.de

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                        • #27
                          @speedmaster
                          Ok das wusste ich so direkt noch nicht.

                          Bin ja fast täglich beim TÜV Nord, finde es immer erschreckend wie viele Mitarbeiter mit der Situation unzufrieden sind und keiner was machen kann.
                          Beim TÜV Nord wird ja auch gern mit Kündigungen gedroht, selbst bei erfahrenen Leuten.

                          Bin gespannt in welche Richtung es geht. EU ist halt kein Segen was das angeht.

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                          • #28
                            Es ist wie so oft:
                            Das Thema muss an die öffentlichkeit, sonst ändert sich nichts!
                            Ein Zeitungsartikel in der Bildzeitung, ein Treffen von Firmen und Tunern wie z.B. Speedmaster under Underground mit den führenden Politikern unter Pressebegleitung ist von nöten, sonst wird wieder mal alles an uns vorbei durchgewunken.

                            Und warum?
                            Na ratet mal wer den Politikern das Essen gehen beim letzten Treffen bezahlt hat..

                            Heutzutage muss man unbequem werden, sonst wird nur noch gegen einen gearbeitet.

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                            • #29
                              @ Traumtänzer:
                              Wenn sowas von der EU beschlossene Sache ist, können wir bzw. deutsche Politiker nichts daran ändern.
                              Es gibt viel größere Themen, wie z.B. TTIP, wo mehrere Millionen Menschen in der EU und USA gegen protestieren und diskutieren. Und was hat es genützt?! Rein gar nichts...

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                              • #30
                                Wer nichts versucht wird auch nie was verändern..

                                BTT!

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