wenn du die Kappe umbaust kanst du ein Lichtbild bekommen das den
Gegenverkehr nicht stört
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Xenon Scheinwerfer-Reflektor in Original Optik, legal mit TÜV
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Hallo Leute,
die sache mit der Kappe hab ich nochmal getestet. Wenn die Kappe komplett weggelassen wird ist immernoch der typische Lichtkegel Richtung Fahrbahnrand zu sehen. Also das Streubild wird allein durch den Reflektor erzeugt. Aber die Begrenzung in Himmel zu Leuchten oder Frontal nach vorn wie eine Taschenlampe, dafür ist die Kappe da. Weil die Kappen auf beiden seiten gleich sind gehe ich davon aus, das die mit übernommen werden können.
Mit der Firma hier vor Ort bin ich jetzt erstmal so verblieben das ich mich ums Uhrmodell kümmere und dann würden die darauf die neuen Reflektoren Laminien.
Vergleiche jetzt 3 Angebote für 3D-Scan und werde mal gucken wo hier eine 5-achs Fräse rumsteht.
Vor dem Fräsen werd ich versuchen jemand zu finden der den Reflektor Lichttechnisch Simulieren kann und vielleicht optimieren.
Jetzt erstmal die nächsten 8 Tage meine letzten 4 Prüfungen für dieses Semester schreiben und dann wird es bestimmt wieder neuigkeiten geben.
Mit freundlichen Gruß
Stt
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Die sache, mit der Kappe umbauen, kann ich ja mal ausprobieren aber da mache ich mir keine Hoffnungen. Es Gab mal bei BMW oder VW Xenon-Licht in Reflektor-Bauweise wo das Streubild hauptsächlich durch diese kappe erzeugt wurde. Aber bei unseren Reflektoren sind die Reflektions-Flächen auf beiden seiten totall unterschiedlich wodurch das Streubild doch sehr beeinflußt wird.
Ich denke wenn es so einfach wäre nur zu tauschen, hätte das auch schon die Runde gemacht.
Die Scheibe wird bei dem Linsen-Umbau (Halogen) nicht geprüft weil die Linse schon eine Scheibe mit E-Kennzeichnung hat.
Durch die Originallinse, bei den Umbauten, wird die Scheibe dann auch nicht so thermisch belastet wie beim Xenon.
Der Hauptgrund liegt aber wieder darin weil es eine Bauartveränderung ist und somit der Scheinwerfer komplett einer Lichttechnischen Überprüfung unterzogen werden muß. Wenn auf der Scheibe eine E-Kennzeichnung ist, wäre das nicht nötig. Aber mit der Japanischen Kennzeichnung die auf den Scheiben ist kann ich keine Normung finden, um eventuell umzushlüsseln.
Wir könnten aber das Glück haben das durch diese Nummer nur ein Satz Scheiben geprüft werden muß und dann alle mit dieser Nummer nicht mehr.
Interressanter wäre was der TÜV macht, wenn bei der Erstabnahme hier in Deutschland einfach das Leuchtbild stimmt.
Ob es Interressiert, wiso das Streubild stimmt obwohl das KFZ aus einem Land mit Linksverkehr ist?
Mit freundlichen Gruß
Stt
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Ich bin verwirrt... warum ist beim Umrüsten auf Halogen das Scheinwerferglas nicht separat zu prüfen, bei der Umrüstung auf Xenon aber schon?
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Ich werf mal was in die Runde was ich im englischen Forum gefunden habe.
ob das schon reicht damit die Ausleuchtung passen würde ? Ich weiß ja nicht....
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Das ist vor einigen Jahren mein erster gedanke gewesen, einfach von einem anderen Auto nehmen.
Habe einige Zeit, fast Täglich PKW-Scheinwerfer Fotografiert, die einzigen die halberwegs ähnlich aussehen sind vom Volvo.
Hier wäre es ja schon Hilfreich wenn die Scheibe passen würde, dann ist die Lichttechnische abnahme ein ganzes Ende billiger.
Das sind fast 1000,-€ für die Prüfung der Scheibe mit Normschlampe (Genormter Dreck), die Prüfung des Reflektors kostete so um die 350,-€ bis 450,-€.
Mit freundlichen Gruß
Stt
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Eine Idee von mir wäre, einen Reflektor eines anderen Fahrzeugs im Scheinwerfer zu verbauen. Möglicherweise wäre das ein anwendbarer Kniff in der Sache.
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Wie ihr nun selbst festgestellt habt ist das größte Problem einen Reflektor für den Linksverkehr zu bekommen.
Deshalb wollte ich hier in diesem Thema auch nicht großartig über ALWR und SWR reden weil das meines erachtens das kleinere Problem ist.
Beim Reflektor ist das größte Problem eine Firma zu finden die den Reflektor von Anfang bis Ende herstellen kann.
Bei mir geht es um diesen Reflektor.
Am Anfang setzte ich viel Hoffnung in die Firma Hofmod, die aber wegen zu geringer stückzahlen absagte oder nicht wollte.
Mit der Firma hier vor Ort werd ich morgen nochmal sprechen aber bei nur 25 sätzen steigen die auch aus.
Dann habe ich noch zwei Firmen für Prototypen und danach geht die Suche nach einer geeignetten Firma wieder weiter.
In einer Feingießerei bin ich auch schon gewesen da hätte man den Reflektor aus Titan hergestellt, wegen der Oberflächengüte zum Chromatieren. Schwindelerregende Preise wären die Folge gewesen.
Im ernstfall muß eben alles, stück für stück, in einzelschritten gemacht werden.
Mit freundlichen Gruß
Stt
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Zitat von Mario/NSC Beitrag anzeigen[...]die OEM Scheinwerfer für Linksverkehr gebaut sind.[...]
Aber mal was anderes: Beim normalen Scheinwerferumbau auf Halogen wird der Reflektor doch auch rausgenommen. Ich nehme mal an, dass durch die Linse die Streuung entsprechend beeinflusst wird. Könnte dies nicht auch bei der 25W Xenon-Variante so gehandhabt werden?
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Man kann es ja so machen wie die Originalen Xenon aussehen. Also mit einem glatten Reflektor und in der Mitte eine Xenon linse einbauen bzw. eine normale Linse nehmen und diese dann mit einem Xenon Brenner ausstatten. die Option sieht eigentlich noch am besten aus und wenn man weiter spinnt könnte man daraus einen Bi Xenon Scheinwerfer machen.
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Zitat von Nova Beitrag anzeigenIch hab beispielsweise standardmäßig eine LWR verbaut und müsste so nur die 25 Watt Leuchtmittel verbauen oder übersehe ich hier noch was?
Sollte es nicht so sein, reicht m.M.n der alleine Austausch der Xenonbrenner nicht aus, da die OEM Scheinwerfer für Linksverkehr gebaut sind. Und somit trotzdem noch den Gegenverkehr blenden.
Sollte es möglich sein den Lichtkegel für Rechtsverkehr zu brechen, vergesst mein Einwand. ;-)
MfG Mario
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Da sollte Hella doch auch mit einem Gesetzestext weiterhelfen können?
Dann bräuchte man nur noch den passenden Reflektor sowie die Prüfung für den Reflektor/Scheinwerfer.
Wenn die Ausnahmegenehmigung für die LWR bestehen bleibt, wäre es damit ja schon getan.
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Ich habe gerade folgendes dazu gefunden. Unter Punkt 6.2.9 könnte relevante Absatz sein.
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Puh Link muss ich mal schauen. Diese Aussage habe ich direkt beim Prüfer im Computer gelesen aber ich schaue mal.
EDIT: Hast ja schon ein paar Links
Ich finde den Gesetzestext ebenfalls nicht, aber wie gesagt diese Info hab ich direkt aus dem Computerarchiv des Prüfers gelesen. Ich habe auch später noch von einem anderen TÜV Prüfer erfahren das sie diesbezüglich die Gesetzeslage etwas gelockert haben. Da der neue VW Beetle und der Audi A1 mit diesen 25W Xenon ausgerüstet ist, und an diesem die SWRA fehlt. Nur Die ALWR wird von den Firmen freiwillig eingebaut, es reicht aber eine normale LWR.
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[...]Man benötigt keine Automatische LWR bzw. Scheinwerferwaschanlage wenn man statt 35W Brenner die 25W Brenner verwendet. Dann liegt man unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 2000 Lumen und somit fällt das ganze Zeugs weg.[...]
EDIT:
Xenon-Scheinwerfer kosten zwischen 800 und 2000 Euro Aufpreis – noch. Scheinwerfer-Hersteller Hella will diese Preisspanne jetzt mit einem neuen System unterbieten.
(siehe Abschnitt "Preisgünstiger: Xenon 25 Watt")
Lediglich einen Gesetzestext kann ich auf die Schnelle nicht finden.
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