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  • ist es nicht andersrum ? du musst nachweisen, dass der mangel von anfang an da war !! der händler braucht gar nix beweisen ...

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    • Nein, im ersten halben Jahr muss der Händler dir beweisen, dass der Mangel nicht beim Kauf vorlag, danach tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein. Ab dann musst du dem Händler beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

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      • verwechselt aber nicht Garantie mit Gewährleistung...
        EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

        Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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        • bei einem auto aus dem ausland kann man sich die gewährleistung aber auch gepfelgt an den hut nageln. da gibt keine rechtschutzversicherung grünes licht um jemanden aus holland zu verklagen wegen einem 15 jahre alten auto.

          Mädchentwins raus, T67 Billet rein.

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          • also gewährleistung ist nach BGB Recht vorgeschrieben und muss gegeben werden.
            es sei denn es wird von Händler zu Händler verkauft oder von Privat an Händler.
            rechtlich vorgeschrieben sind 2 Jahre, bei gebrauchtsachen kann auf ein Jahr verkürzt werden...
            Das erste halbe Jahr muss der Händler beweisen, dass der beanstandete Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist, danach geht es in die Beweislast umkehr, da muss dann der Käufer beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf war...
            Garantie ist dann eine freiwillige Leistung eines Händlers und ist quasi eine erweiterung der Gewährleistung, dabei darf die Garantie die Gewährleistung nicht beschneiden...

            bei Autos aus dem Ausland würd ich da dann aufpassen, weil die Gewährleistung die wir kennen in Deutschland gilt und im Ausland abweichen könnte...
            und ob sich das lohnt dagegen an zu gehen ist auch fraglich

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            • Ja gut, hätte ich damals mein Skyline im Ausland kaufen wollen, hätte ich mich da erst einmal erkundigt. Und da theussing und Co. Knapp 80km von mir entfernt war, wollte ich mal gucken fahren. Aber ich denke ob Ausland hin oder her, eine Gewährleistung oder Garantie muss jeder Händler geben.
              Oder sehe ich das falsch?

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              • Eine Rechtschutz die bei sowas nicht greift macht sich strafbar. Ist vollkommen egal um was für nen Gegenstand es sich handelt, Rechtschutz HAT zu greifen. Das ist immernoch Gesetz.

                Ich kenne keinen der Händler, also nehm ich mir auch nicht raus irgendwas über sie zu sagen. Hab schon Autos von Appie gesehen, sahen nicht toll aus. Aber kenne die Preise nicht. Kann durchaus sein das sie für den Zustand angemessen waren...

                Und ja, Gewährleistung muss in der EU jeder Händler geben.
                黒八十から八

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                • Garantie muss kein Händler geben, ist komplett freiwillig und dem Händler selbst überlassen!
                  sigpic

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                  • Zitat von Kuro88 Beitrag anzeigen
                    Eine Rechtschutz die bei sowas nicht greift macht sich strafbar. Ist vollkommen egal um was für nen Gegenstand es sich handelt, Rechtschutz HAT zu greifen. Das ist immernoch Gesetz.

                    Ich kenne keinen der Händler, also nehm ich mir auch nicht raus irgendwas über sie zu sagen. Hab schon Autos von Appie gesehen, sahen nicht toll aus. Aber kenne die Preise nicht. Kann durchaus sein das sie für den Zustand angemessen waren...

                    Und ja, Gewährleistung muss in der EU jeder Händler geben.
                    das ist totaler quatsch, sorry.
                    jede rechtschutzversicherung wägt ab wie die chancen stehen und sagt dann ja oder nein. die greift nur immer wenn du verklagt wirst aber nicht weil du einen händler aus holland verklagen willst und meinst er hat dich mit einem 15 jahre alten auto abgezogen.

                    sonst würde ja jeder jeden sofort verklagen wegen jedem kleinkram.
                    es wird euch kein händler gewährleistung geben, geschweige denn garantie. eu recht ist bei solchen alten autos uninteressant weil ihr eh keine freigabe bekommt. die haben ganz andere dinge zu tun als sich eu weit um einen getriebeschaden usw zu kümmern.

                    einfach die augen auf beim kauf und jemanden mitnehmen wenn man keine ahnung hat. alles andere ist träumerei.

                    Mädchentwins raus, T67 Billet rein.

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                    • Das mit der gewährleistung is ja soweit richtig, jedoch ist das theorie... In der praxis siehts immer ein wenig anders aus ^^

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                      • @Spoony:
                        Klar greift die, hatte den Fall selbst schon ;)
                        黒八十から八

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                        • also hab mir da(jap-imports) gestern auch einen skyline gekauft und war eigentlich sehr zufrieden mit dem R33 der lack war neu und auf der bühne hat der wagen auch geglänzt!!!sehr geflegt von innen und aussen neues Getriebe, Kupplung und Bremsen alles neu!!! bis ich auf der autobahn mal bisschen schneller gefahren bin......
                          Motorplatzer!!!!!!!!!!!! sehr schade und da hat man auch nix auf den ersten blick gesehen

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                          • Ja, aber das ist ein Mangel den man nicht so direkt sehen kann, das kann bei jedem Auto passieren. Allerdings ist die Chance, dass es bei so einem wie jap-imports passiert natürlich um einiges Größer.

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                            • Na ja du warst ja gewarnt. Sowas wie mal Vollgas auf die Autobahn hätte ich bei dem Händler schon vor dem Kauf gemacht.Aber es ist natürlich richtig das das immer passieren kann, aber seltsam isses schon wenns gleich beim ersten mal passiert.

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                              • ja jetzt steht er in der werkstatt aber sie bauen mir einen anderen motor ein sagen sie zumindestens bin mal gespannt was sich da in rauch aufgelöst hat...
                                aber sonst kann ich eigentlich über den zustand nix schlechtes sagen sie haben mir alles gezeigt haben probefahrt mit mir gemacht und war echt zufrieden nur schade das dass pech nicht lange auf sich warten lies ich hoffe das der andere motor länger hält!

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