Hallo Kollegen,
jegliche künftige Gesetzesnovelle, wie aktuell die Festlegung des Strafmaßes bei Teilnahme an illegalen Rennen mit 2 Jahren Haft und bei Todesfolge mit bis zu 10 Jahren Haft, sind der Hintergrund, weshalb seit letztem Jahr die Abnahme- und Zulassungsvorschriften stringenter verfasst werden.
Also ist vom Gesetzgeber definitiv keine Erleichterung zu der Thematik Abnahme- und Zulassungsbestimmung gegeben.
Absehbar ist zudem, das im Zuge der strengeren Angleichung von Abgasnormen und Lärmemission der Import von entsprechenden Kfz unmöglich gemacht wird.
Daher wird aktuell auch entschieden, ob Oldtimer, sprich historische Kfz nur noch bei genehmigten Klassikerfahrten in die Innenstädte dürfen.
jegliche künftige Gesetzesnovelle, wie aktuell die Festlegung des Strafmaßes bei Teilnahme an illegalen Rennen mit 2 Jahren Haft und bei Todesfolge mit bis zu 10 Jahren Haft, sind der Hintergrund, weshalb seit letztem Jahr die Abnahme- und Zulassungsvorschriften stringenter verfasst werden.
Also ist vom Gesetzgeber definitiv keine Erleichterung zu der Thematik Abnahme- und Zulassungsbestimmung gegeben.
Absehbar ist zudem, das im Zuge der strengeren Angleichung von Abgasnormen und Lärmemission der Import von entsprechenden Kfz unmöglich gemacht wird.
Daher wird aktuell auch entschieden, ob Oldtimer, sprich historische Kfz nur noch bei genehmigten Klassikerfahrten in die Innenstädte dürfen.
Kommentar