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Import ab jetzt nur noch zu 100% illegal?

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  • Ohne entsprechende (gültige!) Gutachten kann man keine Felge mehr legal eintragen. JR hat für ein paar Modelle entsprechende Gutachten, daher geht es in der Regel problemlos.
    Rays hat keine Gutachten die anerkannt werden (glaub da fehlt der Salz-Test), daher keine Eintragung möglich.
    ANGEBLICH soll es ein Gutachten für den Motorsport für ein paar Rays geben, das ein Prüfer in Geldnot evtl akzeptieren würde....

    Aber 100% legale Eintragung ist für DIE japanischen Felgen nicht mehr möglich.
    Rays wird sich auch nicht die Mühe machen ein Gutachten erstellen zu lassen.......
    R33 GTR Nismo Omori Factory S1

    Toyota Corolla E11 Compact, 1.4l 86 PS

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    • Gibt's ne Übersicht, welche JR Felgen mittlerweile ein Gutachten haben? TJ verkauft die ja auch über seinen Shop, da möchte man fast meinen, dann sollten die auch eintragbar sein.

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      • Generell solltest du nicht davon ausgehen, dass Sachen ein Gutachten haben, bloss weil sie in einem Internet-Shop gelistet sind, auch wenn es TJ ist. Ist ja auch mittlerweile jedem bekannt, dass z.B. Fahrwerke wie Tein kein Gutachten haben, trotzdem aber noch verkauft (und gekauft+verbaut) werden. BOVs kriegst du normalerweise auch nicht eingetragen. Meistens auch keine Turbotimer usw usf. TJ verkauft einfach nur Zubehörteile. Wie zig andere Shops auch.

        Zu deiner Frage:
        Geh doch einfach auf deren Homepage: http://www.japanracing.de/
        Und klick auf den Button TÜV-Felgen

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        • Zitat von andreasgtr Beitrag anzeigen
          Gibt's ne Übersicht, welche JR Felgen mittlerweile ein Gutachten haben? TJ verkauft die ja auch über seinen Shop, da möchte man fast meinen, dann sollten die auch eintragbar sein.
          Um mich dem Vorredner anzuschließen, etliches was die Shops verkaufen, lässt beim TÜV auch die Nackenhaare hochsträuben
          Bsp: Katatrappe, wenns so einfach wäre...
          fragt sich nur, wem sowas dienlich ist, der Gesetzgeber hat lediglich nur was von der MwSt, aber nicht die Kfz- Steuer.

          http://www.tj-partshop.com/categorie...&_Katalysator/

          CHEERS
          Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 02.01.2017, 10:50.
          Check my GT Tours:
          http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
          http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
          http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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          • Ein Großteil dieser Fahrzeuge wird auch im Motorsportbereich eingesetzt und da fordert der Staat keine Umweltplakette, zumindest habe ich bis jetzt auf dem Ring noch keine Umweltzone gefunden..

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            • Im Motorsport werden normal auch keine Fahrzeuge ohne Kat erlaubt. Also evtl für Hobbyracer interessant, aber für mehr auch nicht....
              R33 GTR Nismo Omori Factory S1

              Toyota Corolla E11 Compact, 1.4l 86 PS

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              • Zitat von Ein rotes Auto Beitrag anzeigen
                Ein Großteil dieser Fahrzeuge wird auch im Motorsportbereich eingesetzt und da fordert der Staat keine Umweltplakette, zumindest habe ich bis jetzt auf dem Ring noch keine Umweltzone gefunden..

                Das ich nicht lache...
                Die allerwenigsten aus dem Forum bewegen ihre Fahrzeuge im Rahmen des Motorsports.
                Zumal im richtigen Motorsport, wie Matthias schon geschrieben hat, Decats ebenfalls nicht erlaubt sind ;-)

                Wenn dieses Hobbyracer dann wirklich ein-zwei mal im Jahr auf einen Track fahren, werden sie sicherlich nicht extra hierfür die Decat montieren weil sie schlichtweg zu faul sind!
                Außerdem knallt es ja ohne Kat umso besser auf dem Parkplatz
                Follow me on: Facebook & YouTube

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                • @ Matthias

                  der Einwurf war gut und ist durchweg was für optischen Pedantismus, wenn wirklich jemand für den Track außerhalb der StVZO statt einem 10 EUR Rohr, tatsächlich für um 200 EUR eine Attrappe einbaut.
                  Da will ich definitiv keinem Kollegen hier böse Absichten unterstellen, sind doch fast alle Skyline-Owner TÜV-Komform unterwegs, oder liege ich da voll daneben ?


                  CHEERS

                  PS: diese Thematik reflektiert genau das, worauf ich stets aufmerksam mache, weshalb es nur eine Frage der Zeit ist, wenn der Gesetzgeber derart unser Hobby beschneidet, das da das große Jammern nicht mehr lange auf sich warten lässt.....legal, illegal, scheissegal!
                  Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 02.01.2017, 18:42.
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                  • was mich ein wenig irritiert ist folgendes: es hieß ursprünglich mal, felgen und fahrwerke sind ohne teilegutachten bzw. ABE nicht mehr eintragbar. ein festigkeitsgutachten würde demnach ja nicht ausreichen. die japan racing felgen haben aber nur ein solches. also reichen festigkeitsgutachten im moment doch für eine einzelabnahme? wenn ja, würde das ja auch wieder gewisse möglichkeiten eröffnen. mal abgesehen davon, dass man auch einfach zu einem prüfer aus dem osten gehen kann, wie es aktuell wohl einige praktizieren.

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                    • Danke für den 2. Teil deiner Antwort, so etwas war gesucht.

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                      • Mal die Kirche im Dorf.....

                        Also es existieren keine seriellen ABE zum Gros japanischer Import Kfz, weshalb früher wie zum
                        Bsp. BOA CHUANG BC-R Fahrwerke noch bis Juni 2016 beim TÜV durch zB. die Abnahme-Gurus lediglich nach Sichtprüfung abgenommen wurden.
                        Mir ist da keinerlei offiziell anerkanntes Festigkeitsgutachten bekannt, weshalb da eine Vollabnahme nach Paragraph 21 StVZO erfolgte.
                        So war es auch Usos mit Felgen, wo den Prüfer auch nicht interessierte, was der Hersteller da eingetragen hatte.

                        Allerdings, wenn ein vom TÜV offiziell vom Hersteller beauftragtes Festigkeitsgutachten zu einem bestimmten Felgen- Modell existiert, dann sollte dennoch eine Einzelabnahme möglich sein, sofern auch relevante Kfz- Daten (hier Achs- und Fahrwerksdaten) auf Anfrage vorliegen.

                        Da nach eigener Erfahrung die wenigsten Prüfer nebst dem Technik-Know How auch Paragraphen- und Exotenkenner sind, lassen die lieber gleich die Finger davon.

                        Mich wundert nur, weshalb urplötzlich seit wohl Juli 2016 aus den Abnahme-Hochburgen fast gleichzeitig gewisse Abnahmeprobleme hervokamen und nicht alle TÜV- Verbände bundesweit und im Osten (DEKRA) damit noch kein ausdrückliches Problem haben.
                        Irgendwas ist da "Behind the Scenery" entstanden, weshalb ich argwöhne, das die Ursache nicht direkt beim Gesetzgeber bzw. TÜV liegt.

                        CHEERS
                        Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 03.01.2017, 13:19.
                        Check my GT Tours:
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
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                        • Ich hole das mal wieder hoch.
                          Hab in der letzten Tuning was interessantes gelesen. Dort haben sie ein Interview mit Harald Schmidtke gemacht, Geschäftführer vom VDAT. Es geht um die TTG die 2018 kommen soll.
                          Zitat:
                          "Für Anbieter, die bereits mit der ABE gearbeitet haben, verändert sich außer dem Namen - nichts. Der Name "allgemeine Betiebserlaubnis" wird jedoch nicht weitergeführt, da in der Neufassung der StVZO das Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht mehr beinhaltet ist. Das bedeutet aber nicht, dass man umrüsten kann was man will. Verstöße gegen die Verkehrssicherheit oder die Emissionsvorschriften sind in der StVO und im Bußgeldkatalog definiert......."

                          Ist es das was ich denke, oder habe ich das falsch verstanden. Würde ja bedeuten das die Polizei einen ihrer Lieblingssprüche verlieren würde.

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                          • Nein das ist dann nicht mehr in der StVzo beinhaltet sondern in der dann neu eingeführten Fahrzeuguntersuchungsverordnung. Aber die alten ABE und TGA behalten weiter ihre Wirkung

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                            • Da kriegt das Kind bestimmt nur nen anderen Namen. Man kann dir auch so alles drehen das es die Verkehrssicherheit oder die Emissionen beeinträchtigt.

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                              • Egal in welchem Gesetzt oder in welcher Verordnung es drin Steht. Unvorschriftsmäßig ist Unvorschriftsmäßig

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