Hallo Kollegen,
die von mz47 benannte Richtlinie würde es demnach erlauben (Grundlage, der für die EU geltende freie Warenverkehr), das man das innerhalb der EU anzuerkennenden V5C (Export) Dokument und eine noch gültige Abnahmebescheinigung des MOT / DVSA (vormals VOSA) vorlegen sollte. Siehe LINK:
http://www.motester.co.uk/mot-genera...sa-information
Ist die Frage, ob es ausreicht, diese Dokumente vorab als Kopie ggf. beglaubigte Kopie vorlegen zu können.
Relevant ist aber mehr, die Absicherung und da sollte man vorab mit seiner Kfz-Versicherung Rücksprache halten, denn generell sollten nach EU-Recht alle nationalen Kennzeichenformen innerhalb der EU anerkannt sein und es macht die Sache leichter, wenn einem im Vorfeld die Versicherung sogar die GRÜNE Versicherungskarte mitgibt, auf der dann das KFZ eingetragen wird.
Mal sehn was wird......., denn so wie ich es überall rauslese, lag die Hauptproblematik darin, das etliche Sachbearbeiter der Zulassungen die im "Roten Heft" einzutragenden Kfz offen liessen, obwohl es seitjeher eine Richtlinie der Zulassungsbehörde war, das es keine Blankos gab u. zuvor Basisdaen eines Kfz eingetragen werden mussten.
Also lag es wohl mehr an der unzureichenden Handhabung der Behörden, die es Betrügern leicht machte, das ausgegebene Kennzeichen als Wechselkennzeichen zu missbrauchen.
Die Argumentationen, das zu oft Schrott-KFZ bewegt wurden, ist zudem nicht nachvollziehbar, der wer fährt schon gerne ohne intakten Bremsen u. Beleuchtung und diese Faktoren sind nach wie vor die wichtigsten Merkmale der Verkehrstauglichkeit eines Kfz.
CHEERS
die von mz47 benannte Richtlinie würde es demnach erlauben (Grundlage, der für die EU geltende freie Warenverkehr), das man das innerhalb der EU anzuerkennenden V5C (Export) Dokument und eine noch gültige Abnahmebescheinigung des MOT / DVSA (vormals VOSA) vorlegen sollte. Siehe LINK:
http://www.motester.co.uk/mot-genera...sa-information
Ist die Frage, ob es ausreicht, diese Dokumente vorab als Kopie ggf. beglaubigte Kopie vorlegen zu können.
Relevant ist aber mehr, die Absicherung und da sollte man vorab mit seiner Kfz-Versicherung Rücksprache halten, denn generell sollten nach EU-Recht alle nationalen Kennzeichenformen innerhalb der EU anerkannt sein und es macht die Sache leichter, wenn einem im Vorfeld die Versicherung sogar die GRÜNE Versicherungskarte mitgibt, auf der dann das KFZ eingetragen wird.
Mal sehn was wird......., denn so wie ich es überall rauslese, lag die Hauptproblematik darin, das etliche Sachbearbeiter der Zulassungen die im "Roten Heft" einzutragenden Kfz offen liessen, obwohl es seitjeher eine Richtlinie der Zulassungsbehörde war, das es keine Blankos gab u. zuvor Basisdaen eines Kfz eingetragen werden mussten.
Also lag es wohl mehr an der unzureichenden Handhabung der Behörden, die es Betrügern leicht machte, das ausgegebene Kennzeichen als Wechselkennzeichen zu missbrauchen.
Die Argumentationen, das zu oft Schrott-KFZ bewegt wurden, ist zudem nicht nachvollziehbar, der wer fährt schon gerne ohne intakten Bremsen u. Beleuchtung und diese Faktoren sind nach wie vor die wichtigsten Merkmale der Verkehrstauglichkeit eines Kfz.
CHEERS
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