Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Petition gegen die Gesetzesänderung Kurzzeitkennzeichen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #76
    Zitat von RC Shad0w Beitrag anzeigen
    um ene probefahr zu machen muss das auto tüv haben. willst du ein auto kaufen und an einem tag z.b. 3 besichtigen, musst du für jedes fahrzeug kzk haben und alle fahrzeuge auch tüv, denn du darfst ja nicht mehr mit einem kennzeichen verschiedene autos bewegen (durfte man davor auch nicht aber jetzt musst du vorher in den schein eintragen welches auto du fahren willst).
    Moinsen,

    das genau ist einer der Gründe warum die KzK Regelung geändert wurde. Es war schon immer verboten das KzK für mehrere Fahrzeuge zu verwenden. Der zu dem KzK gehörende Fahrzeugschein musste vor Antritt der Fahrt ausgefüllt werden.

    Du bestätigst zwar dass du das wusstest, aber zeigst gleichzeitig auf, dass du es als unsinnig ansiehst, weil du sagst, man kann es jetzt nicht mehr machen. Ich weiß nicht ob es dir auffällt, aber genau mit dieser Aussage unterstützt du die Politiker die diese Änderung jetzt durchgesetzt haben. Und genau wegen solch einer Einstellung, die angeblich Viele ausgenutzt haben, leiden wir alle jetzt darunter.


    Zitat von illuminatic Beitrag anzeigen
    Zu dieser dubiosen Verfügung:

    Wenn ich das richtig gelesen habe schließt diese Regelung auch Leute ein die nur ein paar schicke Alufelgen auf ihrem sonst serienmäßigem Fahrzeug haben. Aber auch Old- und Youngtimer fahrer die einfach keine Originalfelgen mehr Auftreiben können, oder Fahrwerk und Bremsen zum zweck der Sicherheit Aufgerüstet oder geändert haben.
    Der Sinn einer Allgemeinverfügung ergibt sich schon aus dem Namen. Allgemein heißt hier in der Regel, dass alle Möglichen über einen Kamm geschoren werden. Es würde mich nicht wundern, wenn am dem Tag der Gültigkeit diverse Fahrzeuge angehalten und Strafen an Leute verteilt werden, die nicht einmal wussten, dass dort ein Tuning-Treffen stattfinden sollte. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, kennt doch Jeder, oder?

    Solche Kollateralschäden werden von den Politikern sehr gerne in Kauf genommen, es bringt ja ein paar Nebeneinnahmen. Werden nur 25 Tuning-Fahrzeuge, egal ob Oldtimerbasis oder auch nicht, egal ob Ortsansässiger oder auch nicht, egal ob wissentlich oder auch nicht, zur falschen Zeit am falschen Ort angetroffen, dann werden eben mal so 2500€ kassiert.

    Wer glaubt, dass die Polizei "nur" 25 passende Fahrzeuge an dem Tag finden wird, der glaubt auch noch daran, dass der Weihnachtsmann den Osterhasen im Stall hat. Ich schätze mal der werte Bürgermeister rechnet eher mit Einnahmen um die 10.000€ für den Tag.

    An dem Tag wird die Polizei im gesamten Geltungsgebiet massiv nach Fahrzeugen ausschau halten, die auch nur in etwa den Kriterien entsprechen werden. Das ist das Prinzip einer solchen Allgemeinverfolgung frei nach Nazimethoden, Entschuldigung einer Allgemeinverfügung natürlich.


    Zitat von illuminatic Beitrag anzeigen
    Ich versteh nicht so recht warum man nicht einfach kleinere Änderungen vornimmt um den Missbrauch einzuschränken.
    Dein Vorschlag mit einer zeitlichen Beschränkung (Häufigkeit) ist einfach zu kompliziert. Es hätte völlig gereicht, dass man bei Abholung der KzK für Probefahrten und dort wo Papiere (egal ob deutsche, ausländische oder Zollpapiere) vorhanden sind, sofort die Fahrzeugedaten mit Name und Anschrift des Nutzer eingetragen hätte. So wäre eine Weitergabe und/oder Nutzung an einem zweiten oder dritten Fahrzeug unterbunden gewesen.

    Wenn man ein Fahrzeug kaufen wollte, dass man sich anschaut und eine Probefahrt mit anschließender Überführung machen wollte, könnte man bei Ausgabe der KzK schon mal die Nutzerdaten in den Schein eintragen. Und die Fahrzeugdaten wie bis heute üblich (und vorgeschrieben), vor dem Anbringen der KzK eintragen.

    Wenn man wollte hätte man auch eine Verpflichtung einführen können, dass KzK voraussetzen, dass man eine Kurzprüfung bei einer KFZ Prüfstelle (TÜV, DEKRA usw.), einer Fachwerkstatt mit KFZ-Meister, oder einem öffentlich bestellten KFZ-Sachverständigen hätte machen müssen, bevor man woanders hinfahren darf. Die Prüfstelle/Fachwerkstatt oder der KFZ-Sachverständige hätte dann mit einem Stempel oder Prüfbericht bestätigt dass alles in Ordnung ist (wie auch das Eintragen aller Daten in den KzK Fahrzeugschein).

    Damit wäre gesichert, dass die Fahrzeuge sicher sind und dass kein Missbrauch stattfindet. Und der Staat hätte sogar noch weitere Einnahmen generiert. Also ich hätte keine Probleme damit gehabt eben mal zur nächsten Prüfmöglichkeit zu fahren und eine reine Sicht- und Bremsprüfung machen zu lassen und dafür vielleicht 50€ abzunickeln, wenn ich dann weiter meine Probe- oder Überführungsfahrt machen kann.

    Im Gegenteil, bei Gebrauchtfahrzeugen die man kauft, könnte man so sehr schnell eine Grobeinschätzung bekommen, ob man Schrott gekauft hat oder nicht.

    Eine solche Kurzprüfung hätte ja nur die folgenden Punkte beinhalten müssen:

    Beleuchtungsanlage
    Bremsen
    Allgemeinzustand

    Da hätten dann solche Gründe, die eine normale TÜV Abnahme verhindert wie Risse in der Scheibe, Defekte an der Elektrik und so weiter ausgeklammert werden können, die die unmittelbare Fahrsicherheit des Fahrzeuges nur sehr gering oder gar nicht beeinträchtigen. Nicht jeder Mangel ist ja gleich ein Grund ein Fahrzeug still zu legen.

    Damit wären alle Fahrzeuge sicher genug, die z.B. eine bessere Bremsanlage drin, nur einen neuen Motor bekommen, ein Fahrwerk installiert bekommen, Felgen montiert bekommen und vielleicht einen Bodykit erhalten haben. Oder einfach Fahrzeuge, deren TÜV zwar abgelaufen ist, aber die trotzdem ok sind, wie eben viele Fahrzeuge auf dem Gebrauchtmarkt.

    Aber so schlau sind die Politiker nicht, verbieten ist einfacher statt Möglichkeiten schaffen. Und Möglichkeiten schaffen würde bedeuten, die Automobilindustrie nicht zu unterstützen.

    Greets

    Dan

    Kommentar


    • #77
      Ja da haste schon recht. Aber was ist wenn du zum Fahrzeug kommst und schon vor der Probefahrt siehst das es Schrott ist. Dann hast du kennzeichnen für ein Auto was du nie bewegen wirst. Deshalb konnte man ja den Eintrag vor Fahrtbeginn machen.
      sigpic
      Positive Käufe/Verkäufe:
      skylinejim , wellenbrecher ,Fuzzy, Dragon2203

      Kommentar


      • #78
        Wenn man sich ein solches Fahrzeug anschaut hat man halt Pech gehabt.
        Wie Björn ja schon sagte, ab zum nächsten und wenn das geeignet scheint, Fahrzeugdaten eintragen und KzK anbringen (wie bisher gesetzlich vorgeschrieben!)

        Wäre Ich nicht über Ostern weg, wäre Ich nach Garbsen gefahren um zu schauen was die dort passiert.

        Kommentar


        • #79
          Im Endeffekt betrifft diese Gesetzesänderung nur private "Schrauber" mit Autos ohne TÜV und davon gibt es nicht wirklich viele, also ist jeglicher Versuch einer Petition in meinen Augen eigentlich unsinnig. Klar gibt es hier im Forum und im Bekanntenkreis von uns einige die betroffen sind, aber das liegt nun mal an unserem Hobby :-)
          Ich persönlich bin auch der Meinung, dass es einfach übertrieben wurde mit der Ausnutzung von KZK. Ich habe schon öfter gehört, dass jemand einen "Roten Schein" einfach mal fälscht um mit dem KZK mehrere Autos fahren zu können, oder gar nicht erst ausfüllt. Beim Reisbrennen standen teilweise Autos mit KZK wo man genau wusste, warum sie keine Zulassung bekommen und nie bekommen werden... Sowas ist auf einem Anhänger einfach besser aufgehoben :-)
          Im Endeffekt hat sich damit "Das Volk" selbst ins Bein geschossen! Die Politiker versuchten nun eine Lösung zu finden die, wie ich auch zugeben muss, keine Goldrandlösung ist! Ob der Neuwagenmarkt davon stark profitiert wage ich zu bezweifeln.

          Nun ist es aber leider so und man sollte nicht stur versuchen dagegen zu sein, da es sowieso zwecklos ist, sondern Alternativen finden.
          Es gibt immer eine legale Lösung zu einem Problem, die dann vielleicht etwas teurer ist, aber sicher nicht unbezahlbar.
          Klar kostet es Geld für unseren Lieblings §21, aber ich dachte dessen ist man sich vorher bewusst...
          Und wenn man dann TÜV hat darf man weiterhin Probe-/Überführungsfahrten unternehmen wie und wo man will! Also im Endeffekt reicht ja sogar eine Vollabnahme des Imports und dann alle 2 Jahre mit KZK zum TÜV...
          Es ist halt nur verboten ein Auto ohne Deutsche Zulassung, oder ohne TÜV damit in der Weltgeschichte herum zu fahren.
          Also nach dem Import fix eine Vollabnahme und dann kann man 2 Jahre lang seinen Umbau mit Erprobungsfahrten vornehmen.
          Dass man die Schilder je nach Lust und Laune von der Zulassungsstelle bekommt oder nicht ist natürlich erstmal völlig bekloppt, aber ich denke die werden da nicht so pingelig sein.
          Shindaiwa hatte ja auch schon einen Idee-Ansatz, was sogar das "Wir" Gefühl einer Schraubergemeinde noch stärken könnte.

          Gut finde ich die Änderung, dass man nun nie wieder auf verdacht gelbe Nummern kauft, ein Auto in 800 km Entfernung ansieht und dann merkt "Scheiße, ist doch nicht mein Fall" und damit 60-70 Euro verschenkt hat, denn nun kann man die Kennzeichen direkt vor Ort besorgen!
          "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)

          Kommentar


          • #80
            Um kurz das kleine "neben-Thema" aufzugreifen,

            Bezüglich der Tuning-Treffen in Hannover liegt es wohl zum einen an den tödlichen Unfall vor 4 Jahren (wo ein Zuschauer auf der Vahrenwalder von der Straßenbahn überrollt wurde), sowie den generell Freitags-Treffen auf der Vahrenwalder, dort legen diese Treffen regelmäßig den ganzen Verkehr lahm + div. Unfälle etc.

            Vor 2 Jahren hat man dann beschlossen die Vahrenwalder für den Carfreitag zu sperren, jeder dort wurde sofort mit einem Platzverweis weg geschickt, daher haben sich Tuner, Polizei + Stadt Hannover entschlossen dieses Treffen nach Garbsen zu legen.

            Es lief ohne Probleme, alle standen brav auf den Parkplätzen etc.
            Daher verstehe ich nun nicht wo das Problem wäre, es wieder dort zu veranstalten.

            Außerdem war von einem Carfreitags-Treffen in Garbsen 2015 vorher NIE die Rede, daher weiß ich nun auch nicht wie der feine Herr darauf kommt.

            Wenn ich diesen Artikel lese, fallen mir 2 Dinge auf, wenn ich also mit meinem Serien Skyline da rum "baller" gehör ich laut Bericht nicht zu den Tunern? :D

            oder aber: ich treffe mich mit weniger als 10 Tunern dort und zähle somit nicht zu einer Tuning-Gruppe / Tuning-Veranstaltung?

            ich bin gespannt, um einfach ein wenig Gegenwehr gegen solch Maßnahmen zu machen, sollte man am Samstag / Sonntag ein ordentliches Treffen beim Bürgermeister-Haus einplanen.

            Kommentar


            • #81
              Und zwar vor seiner privaten Adresse, damit er merkt, dass nicht tausende Passanten sterben wenn die Autos da stehen oder fahren.

              Kommentar


              • #82
                Zitat von Bazin Beitrag anzeigen
                Wenn ich diesen Artikel lese, fallen mir 2 Dinge auf, wenn ich also mit meinem Serien Skyline da rum "baller" gehör ich laut Bericht nicht zu den Tunern? :D

                oder aber: ich treffe mich mit weniger als 10 Tunern dort und zähle somit nicht zu einer Tuning-Gruppe / Tuning-Veranstaltung?

                ich bin gespannt, um einfach ein wenig Gegenwehr gegen solch Maßnahmen zu machen, sollte man am Samstag / Sonntag ein ordentliches Treffen beim Bürgermeister-Haus einplanen.
                Moinsen ,

                beide Variationen sind nur bedingt richtig, denn es ist quasi uninteressant. Die Polizei kann und wird versuchen jeden Wagen aussortieren, der auch nur annähernd in die Tuning-Szene passen könnte. Da reichen schon ein paar andere Felgen und Reifen. Beweis mal das Gegenteil. Der Gegenbeweis wäre ein Gutachten + Verfahren, das teurer ist als die Strafe.

                Und die 10 Personen Grenze ist nur ein Betrug um legitimes Handeln vorzugaukeln. De Polizei wird auch versuchen zu verhindern, dass sich überhaupt 10 Leute zusammenrotten. Mit anderen Worten, allein die Behauptung der Polizei, sie wollen zu einem Treffen fahren, ergibt einen Platzverweis. Folgt man dem nicht = Strafe. Wenn nicht eh sofort die 100€ abkassiert werden.

                Die Allgemeinverfügung verbietet jedes Tuning Fahrzeug UND Fahrer eines Tuning Fahrzeuges. Und jede Form von Treffen, also auch ein Treffen als Protest, selbst wenn du mit dem Tretroller vorfährst. Es braucht keinen Beweis, die Behauptung du gehörst dazu reicht. Kein Richter, keine Justiz. Und was ein Tuning Fahrzeug ist bestimmt dann die Polizei ganz alleine, du nicht.

                Zitat von Freezer86 Beitrag anzeigen
                Nun ist es aber leider so und man sollte nicht stur versuchen dagegen zu sein, da es sowieso zwecklos ist, sondern Alternativen finden.

                Es gibt immer eine legale Lösung zu einem Problem, die dann vielleicht etwas teurer ist, aber sicher nicht unbezahlbar.

                Klar kostet es Geld für unseren Lieblings §21, aber ich dachte dessen ist man sich vorher bewusst...
                Und wenn man dann TÜV hat darf man weiterhin Probe-/Überführungsfahrten unternehmen wie und wo man will! Also im Endeffekt reicht ja sogar eine Vollabnahme des Imports und dann alle 2 Jahre mit KZK zum TÜV...

                Es ist halt nur verboten ein Auto ohne Deutsche Zulassung, oder ohne TÜV damit in der Weltgeschichte herum zu fahren.

                Also nach dem Import fix eine Vollabnahme und dann kann man 2 Jahre lang seinen Umbau mit Erprobungsfahrten vornehmen.
                Stur dagegen sein, Alternativen? Hast du gelesen welche Betroffenenkreise es gibt? Hast du die tatsächlichen Probleme, die ich aufgeführt habe, gelesen? Hast du die Zahlen gelesen, die ich aufgeführt habe? Wenn ja, kann ich deine Worte nicht verstehen, sorry.

                Wenn ich keine deutschen Papiere habe und/oder keinen TÜV, welche Lösung gibt es denn um zum Beispiel Motor und Bremsen einzufahren, damit ich nicht sowieso bei der Abnahme durchfalle? Da wäre ich mal echt gespannt, was du an Alternativen anzubieten hast.

                Der letzte zitierte Satz ist leider falsch. Umgebaute Fahrzeuge haben keinen TÜV mehr, sondern müssen da hin. Du kannst also nicht mit deinem Umgebauten 2 Jahre fahren. Da reicht schon ein anderer Luftfilter und es ist vorbei.

                Ok, wenn du erst umbaust und dann die Vollabnahme machen lässt, aber dann sind wir automatisch wieder bei der Frage nach einfahren, testen .... irgendwie dreht man sich doch im Kreis, oder nicht?

                Tut mir leid, wenn das jetzt etwas harsch klingt, ist nicht gegen dich, aber ich kann es echt nicht verstehen.

                Greets

                Dan
                Zuletzt geändert von Fairplay; 02.03.2015, 17:09.

                Kommentar


                • #83
                  Bei uns wird sowas wie in Garbsen wohl nicht passieren. Unser Bürgermeister ist Autoliebhaber ;-)
                  Wie sieht es da mit einem Garagenkomplex aus? Dürfen da auch die Halter belangt werden, weil die Autos ein treffen bilden? Mal ganz ketzerisch gesehen?
                  sigpic

                  Kommentar


                  • #84
                    Ja natürlich, immerhin stehen die Autos dort zusammen.
                    Das ist gleichzusetzen mit dem Treffen von den Fahrern, die auch ohne Fahrzeug eine Strafe bekommen könnten.

                    Kommentar


                    • #85
                      Jetzt nur mal so. Ich fahre ein "getuntes" Fahrzeug und muss privat oder geschäftlich an diesem Tag nach Garbsen. Komme von einem Ort, 330 km entfernt. Dann wollen die mich auch abkassieren obwohl ich davon vorher keine Ahnung haben kann? Es gilt in D eigentlich die unschuldsvermutung.
                      sigpic
                      Positive Käufe/Verkäufe:
                      skylinejim , wellenbrecher ,Fuzzy, Dragon2203

                      Kommentar


                      • #86
                        Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;-)
                        M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

                        Kommentar


                        • #87
                          Wobei du als "Einzelfahrer" im schlimmsten Falle "nur" kontrolliert wirst wie evtl. auch an anderen Tagen :D

                          Kommentar


                          • #88
                            tja das wäre die frage ob da unwissenheit schützt oder nicht :P. ich arbeite seit fast einem jahr in hannover und habe nur hier im forum davon gehört.
                            sigpic
                            Positive Käufe/Verkäufe:
                            skylinejim , wellenbrecher ,Fuzzy, Dragon2203

                            Kommentar


                            • #89
                              Zitat von Fairplay Beitrag anzeigen
                              Stur dagegen sein, Alternativen? Hast du gelesen welche Betroffenenkreise es gibt? Hast du die tatsächlichen Probleme, die ich aufgeführt habe, gelesen? Hast du die Zahlen gelesen, die ich aufgeführt habe? Wenn ja, kann ich deine Worte nicht verstehen, sorry.

                              Wenn ich keine deutschen Papiere habe und/oder keinen TÜV, welche Lösung gibt es denn um zum Beispiel Motor und Bremsen einzufahren, damit ich nicht sowieso bei der Abnahme durchfalle? Da wäre ich mal echt gespannt, was du an Alternativen anzubieten hast.

                              Der letzte zitierte Satz ist leider falsch. Umgebaute Fahrzeuge haben keinen TÜV mehr, sondern müssen da hin. Du kannst also nicht mit deinem Umgebauten 2 Jahre fahren. Da reicht schon ein anderer Luftfilter und es ist vorbei.

                              Ok, wenn du erst umbaust und dann die Vollabnahme machen lässt, aber dann sind wir automatisch wieder bei der Frage nach einfahren, testen .... irgendwie dreht man sich doch im Kreis, oder nicht?

                              Tut mir leid, wenn das jetzt etwas harsch klingt, ist nicht gegen dich, aber ich kann es echt nicht verstehen.

                              Greets

                              Dan
                              Hey Dan!

                              Klar habe ich alles gelesen, hat auch eine ganze Weile gedauert :-)
                              Ich gehe davon aus, wer mit Autos ohne TÜV Geld verdient (kaufen, TÜV'en, verkaufen) hat ein Gewerbe und wird somit auch mit Sicherheit versuchen Rote Nummern zu bekommen um Probefahrten/Überführungen machen zu können.
                              Damit ist der Betroffenenkreis doch nur noch auf Privatpersonen begrenzt.

                              Das man nun auch keine gelben Nummern mehr fahren darf, wenn eine Modifikation am Auto statt gefunden hat ist mir neu gewesen. Ich war der Meinung mit den Dingern darf man dennoch uneingetragene Teile fahren, denn bisher stand im roten schein ja nur das Fahrzeug drin, bzw. soll man es ja rein schreiben. Dann muss man ja nun auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer dabei haben, oder was?
                              Das macht es natürlich schwer eine Erprobungsfahrt trotz TÜV zu unternehmen! Da helfen also nur noch rote Nummern, oder ein Privatgelände (Alter Flugplatz, Prüfstand...)
                              Aber Bremsen braucht man vorm TÜV doch nicht zwingend einfahren, da drehen die sich ja nur sehr sehr langsam auf dem Prüfstand. Bei mir hat es zumindest super geklappt mit frisch montierten Bremsen (Scheiben Beläge).
                              Ich hoffe man, dass du auch eine Möglichkeit findest. Eigentlich kennt von uns doch jeder einen der Rote Nummern leihen kann für ne Erprobungsfahrt, oder zum Mappen etc.
                              Also ich kenne sogar 2 und schraube eigentlich nur an Verschleißteilen, also brauche sowas garnicht.

                              Ich hoffe ich habe dich jetzt nicht falsch verstanden, aber ich bin immer noch der Meinung, dass man Alternativen hat.

                              Liebe Grüße, Thorsten
                              "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)

                              Kommentar


                              • #90
                                Moin Thomas,

                                ich denke bei der ganzen Diskussion ist untergegangen was denn nun die neuen Regeln sind. Hier nochmal der Link: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQ...faq_liste.html

                                Und auch der Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition...ne-tuev-und-au

                                Um deine Fragen zu beantworten, nein es gibt keine Alternativen.

                                Und ja, das Fahrzeug muss eine gültige TÜV Prüfung haben. Was bedeutet, jede Änderung, die vom TÜV zu prüfen ist, selektiert das Fahrzeug zur Nutzung von KsK zu Probefahrten als nicht möglich aus. Dann sind nur Fahrten direkt zum TÜV oder zur örtlichen Werkstatt (räumlich stark begrenzt) noch erlaubt, wenn du deutsche Fahrzeug-Papiere hast.

                                Ob es neue Fahrzeugscheine geben wird, wissen heute nicht einmal alle Zulassungsstellen. Aber sie verlangen einen gültige TÜV/AU Prüfung und deutsche Fahrzeugpapiere für Überführungs- und Probefahrten, ohne die keine KzK ausgegeben werden.

                                Das Ausleihen von roten Nummern eines Händlers ist auch keine Alternative.

                                Weil sie nicht von einem Händler an eine private Person verliehen werden dürfen. Rote Nummern darf nur der Händler an seinen Fahrzeugen montieren, wenn z.B. ein Kunde dieses Probefahren will. Aber nicht bei einem "Fremden", der sein eigenes Fahrzeug probefahren will.

                                Und da der Missbrauch gleich den Verlust der roten Nummern bedeutet, wird man gerade in Zukunft kaum noch Händler finden, die das Risiko werden tragen wollen. Oder man muss wieder tricksen, was aber immer zweifelhaft bleiben wird und im Schadenfall dann richtig Ärger bedeutet.

                                Und das Tricksen ist leicht zu beweisen, hat der Händler keinen Nachweis, das er das Auto als Eigentum besitzt ist der Betrug schon eindeutig. Als Händler nur die Fahrzeugpapiere zu haben ist da nicht ausreichend. Hat er keine Fahrzeugpapiere und es fährt ein nicht bei ihm Angestellter, ist auch schon alles klar.

                                Rote Händlernummern werden seit Jahren kaum noch ausgegeben. Sie erfordern einen Bedarfsnachweis. Das ist ein willkürlicher Begriff, den die Zulassungsstelle frei entscheiden kann. Und die Zulassungsstellen sagen oft einfach, dass man auch auf die normalen KzK zurückgreifen kann.

                                Nur weil man ein passendes Gewerbe hat und auch alle nötigen Nachweise vorlegen kann, scheitern trotzdem von 100 Anträgen 99 daran, das man den Bedarf nicht beweisen kann. Wenn man nun denkt, ok, ich kann ja nachweisen, dass ich in einem Jahr 100 KzK gebraucht habe, dann beweist man der Zulassungsstelle in Bremen (als Beispiel), dass man keine roten Händlernummern braucht, weil es auch mit den normalen KzK geht.

                                Nur so als Witz gemeint, also bitte nicht falsch verstehen. Da macht es mehr Eindruck, wenn Ali dem Beamten sagt, pass auf ich brauch die Dinger und du gibst sie mir, weil ich weiß wo dein Haus wohnt.

                                Egal wie man es dreht oder wendet, die neue Regelung ist Schrott. Mehr als 1 Million Fahrzeuge ist betroffen. Es sollen die älteren Gebrauchtfahrzeuge vom Markt, damit Neuwagen gekauft werden müssen. Und dabei werden dann gleich die Tuning-Szene, die Oldtimer-Liebhaber, die privaten und kleinen Autoverkäufer und so weiter, mit kaputt gemacht.

                                Greets

                                Dan
                                Zuletzt geändert von Fairplay; 06.03.2015, 03:08.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X