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  • #61
    Nein geht nicht. Die 75 db sind per gesetz als fahrgeräusch vorgeschrieben und die musst du erfüllen. +- ein paar db je nach baujahr und leistung. Als standgeräusch kannst aber ohne probleme 100 db eingetragen bekommen, wenn der prüfer das macht. Da gibt es keine maximalwerte.

    Gesendet von meinem Mi 4i mit Tapatalk
    sigpic

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    • #62
      Meine Tomei ist mit 97 dB eingetragen mit Silencer, hatte Standgeräusch 101 dB müsste Fahrgeräuschmessung gemacht werden da habe ich knapp bestanden .

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      • #63
        Achso sehr interessant. Also wenn der Prüfer sagen wir mal 100dB Standgeräusch einträgt und die Grünen messen es und es sind auch nur 100db dann könnte es also sein das sie schon zufrieden sind? Denn dann müssten sie ja wirklich das KFZ einkassieren und eine Fahrgeräuschmessung machen wenn sie dann Zweifel haben das er auch wärend der fahrt zu laut ist. Würde ja auf alle Fälle schon mal was hermachen wenn man sagt das die höheren Standgeräusche sogar eingetragen sind und er aber wärend der fahrt natürlich leiser ist und auch nur die 75dB hat
        Zuletzt geändert von Sky4Life; 23.10.2016, 20:37.

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        • #64
          Also gesetzlich gesehen ist nur die Fahrgeräuschmessung von Bedeutung . Das Standgeräusch ist halt im Schein da die Polizei nicht jedesmal eine Fahrgeräuschmessung machen kann . Weil das ist eine Messung die mit vorgeschriebenen Bedienungen gemacht werden muss .

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          • #65
            wie ich sehe , ist die geschichte der Db werte ganz schön lang...
            in der zwischenzeit hat sich mir ein weiteres problem aufgetan , welches ich schnellstens in den griff kriegen sollte ,bevor ich den sky nächste woche abhole...für die leute die mir da mit ihrer ehrlichen meinung weiter helfen wollen lasse ich mal den link zu meinem anderen thread da



            gruß Kilo

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            • #66
              Das Standgeräusch wird auch nicht überall was bringen. In Köln und einigen anderen Städten zb führen sie eine in etwa Fahrgeräuschmessung durch, in dem sie dich mehrmals im Leerlauf bis zur im Schein eingetragenen Fahrgeräuschsdrehzahl drehen lassen.

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              • #67
                Muss man solche in Etwa Schätzungen machen lassen? Und Messungen mit Handy usw?
                Ich meine es gibt ja ganz feste Regeln wie und wo welche Messungen durchzuführen sind. Die können ja nichts selbst ausdenken was dann auch noch verwertbar ist.
                Was passiert wenn man da auf ne gescheite Messung besteht ?

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                • #68
                  Sagen wir mal so. Der Polizist bräuchte nicht mal das Handy zücken sondern könnte wenn er wollte, den Wagen einem Sachverständigen vorführen lassen nur Aufgrund seines Verdachts beim "Ohr ranhalten". Das benutzen einer Handyapp dient dem Polizisten nur als Verdachtshilfe. Es wird keine Stilllegung erfolgen durch die Messergebnisse der Handyapp. Das wäre nicht zulässig und der Polizist ist auch gar nicht befugt dein Fahrzeug stillzulegen. Der Polizist veranlasst nur eine Überstellung (Abschleppen) des Fahrzeugs an den Sachverständigen. Stilllegen tut bei bestätigtem Verdacht der Sachverständige und der macht eine ordentliche Fahrgeräuschsmessung.
                  M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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                  • #69
                    Auch wenn eigentlich dieser Thread längst nur noch OT ist, aber nach meiner Erfahrung seit Anfang 2008, wo ein SKY noch als absoluter Exot galt und die Importschwemme erst richtig mit 2011 losging, konnte man noch 2008 mehr als 3000 EUR für eine Vollabnahme hinblättern.
                    Für meinen Stock R34 GT RB25DE TipTronic Bj. 2000 wollte der TÜV Rheinland im Februar 2008 um 6500 EUR.

                    Ebenso konnte man 10 verschiedene TÜV-Prufer um Auskunft zu den Kriterien was machbar ist befragen und würde auch heute noch 10 unterschiedliche Angaben bekommen.

                    Dadurch sind natürlich etablierte Firmen, welche als Abnahme-Gurus der Szene dienlich sind und dadurch die 21er Preise moderat machten diejenigen, welche viele gängige JDM Bauteile durch wiederholte Abnahmen dem TÜV / DEKRA bekannt gemacht haben, besonders bei HKS, Nvidea, Kakimoto, Blitz, 5zigen, Fujisobo, Tomei.... etc......name it!

                    Nun zu den Auspuffanlagen:
                    Das nunmehr der Gesetzgeber einerseits durch den Krankmachfaktor ab 80 DB und andererseits Aftermarket Auspuffanlagen zum Fahrfeeling nicht mehr zeitgemäß findet, liegt deutlich auf der Hand und das beste Argument, was zur stringenten Umsetzung der Gesetzesnovellierung herhält sind die bösen Raser.....und da werden Tuner halt in den gleichen Topf geworfen.

                    Wenn da nicht bei den hier zuvor genannten Posts zu den grenzwertigen DB Werten der Gesetzgeber nicht schon längst in der Schublade mit der Handhabung aufwartet, alle bisherigen Eintragungen hierzu zu hinterfragen bzw. erneut zu überprüfen, dann wundert es mich nicht.

                    Allein schon die hier im Forum gängige Thematik zum Kauf und Einbau von Decat und Katattrappen gibt dem Ganzen zudem Grund genug, das diese Szene durch den ja oeffenlichen Mitlesefaktor auch durch Prüforganisationen und Ordnungshüter den Input liefert die Szene in gewisse Grenzen zu halten und nicht nur erst seit den Kölner Raser-Toten.

                    Seit Jahren weise ich schon darauf hin und wurde hier schon oft genug als Spassbremser und Spielverderber tituliert, aber mir ist das alles total egal....

                    CHEERS und ein Good Season End
                    Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 25.10.2016, 08:10.
                    Check my GT Tours:
                    http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                    http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                    http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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                    • #70
                      Und was passiert dann wenn man abgeschleppt wird und ein Sachverständiger prüft?
                      Stilllegen können die ja auch nicht. Die bestätigen dann der Polizei: Jo ist zu laut. Die Polizei meldet dich dann der Zulassungsstelle zwecks Stilllegen? Oder schreiben ne Anzeige wegen ...?
                      Ich meine fast jeder Sportauspuff ist ja irgendwann man lauter als eingetragen. Sei es nach ner richtigen BAB Attacke oder einfach mit den Jahren mal leergebrannt.

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                      • #71
                        @ Gerrit
                        Kollege "Traumtänzer" hats im Post #55 per Link zum Input eines Fachanwaltes benannt, was Sache ist.

                        Nochmals zum Besten meine Erfahrung zum Thema:
                        Selbst ich habe mit meinem Sauger schon hier in Köln nach 7 Jahren unbehelligtem Fahren inkl. Silencer bei einer Kontrolle Anfang des Jahres in Unglaubwürdigkeit dagestanden.
                        Erster Kommentar des Beamten: ach Sie dürfen mal das Auto ihres Sohnes fahren.
                        Dann: wir interessieren uns für den überdimensionierten Auspuff, wo eine Faust reinpasst, (nun ja der Ruß hat den 5 cm Durchlass des inliegenden Silencers schwer erkennen lassen).
                        Dann: dürfen wir mit unserem zwar ungeeichten Lärmpegelmesser bei im Schein zu 84 db eingetragen zu entsprechenden Umdrehungen messen, ca. 4000
                        Dann: OH ! 1 DB mehr und wir würden Ihnen die Weiterfahrt untersagen.....

                        Was will man dazu noch als gänzlich unbescholtener Bürger sagen???
                        Für mich war das reine Willkür und mehr als realitätsfremd.
                        Ich habe darauf paar der mir als Hobbyjurist bekannten Zulassungsparagraphen benannt, und natürlich meine fein säuberlich in Klarsichtfolie vorhandenen Dokumente vorgelegt.
                        Kurzum: Vorbildlich, dann weiterhin Gute Fahrt, weil Sie scheinen ja alle Bestimmungen einzuhalten!

                        Nicht, das ich stets seit Skyline-Ownerschaft immer brav war, aber übertreiben tun hier sicherlich die wenigsten, und wie in Köln als Halbwüchsige im jugendlichen Leichtsinn mit Mietautos Passanten tot fahren schon mal gar nicht.

                        Gruß der Forums-Skylineopi
                        Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 25.10.2016, 11:29.
                        Check my GT Tours:
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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                        • #72
                          @ Gerrit
                          Kollege "Traumtänzer" hats im Post #55 per Link zum Input eines Fachanwaltes benannt, was Sache ist.
                          hehe, wenn man sich bei Facebook mal Kommentare anguckt in Verbindung mit den Profilen der Leute wird mir alles klar.
                          Sind ja anscheint eher die richtigen die einen auf den Deckel bekommen und weniger die "unschuldigen"

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                          • #73
                            Ich versteh bei der ganzen Thematik einfach nicht das Problem. Wofür gibt es denn die Entragung im Fahrzeugschein? Entweder das Ding ist legal und eingetragen oder nicht, 1 oder 0, aber in Deutschland darf dann irgendein Streifenbeamter kommen und die ,AMTLICH von einer entsprechenden Behörde mit qualifiziertem Fachpersonal, vorgenommene Prüfung und somit Eintragung anzweifeln? Da stelle ich doch den Sinn der ganzen Prozedur in Frage.
                            Besipiel: Ohne böse Absichten lässt ein technisch unversierter Ottonormalbürger seine Fahrzeugumbauten eintragen, in dem festen Glauben, er macht alles korrekt, da er ja bei einer staatlich zugelassenen Behörde gegen entsprechendes Geld alles machen lässt. Danach werden diese Einbauten bei der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes in den KFZ Schein eingetragen und dann fahre ich nach Berlin oder Köln zum Treffen mit meinem legalen, sauberen Schein und Wachtmeister Krause kommt und sagt, "datt glaub ich net- da hab ich Zweifel dran" und misst mal eben mit der Handy App meine Auspuff DB???

                            Und was dann? Stillegung? Was passiert weiter? Was wenn der Zweifel unbegründet ist? Wer kommt für den Schaden auf (Taxifahrt nach Hause, Entschädigung wegen Autoentzug etc. pp)
                            Zuletzt geändert von andreasgtr; 25.10.2016, 12:17.

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                            • #74
                              Der Sachverständige kratzt dir dann die Tüv Plakete runter. Dann darfst du dein Fahrzeug gerne abholen aber nicht auf den eigenen 4 Rädern weil, hast ja kein Tüv. Kosten für Abschleppen, Mangelkarte und Prüfung kommen noch dazu.
                              Die Sachverständigen prüfen bei sowas auch meist das Fahrzeug komplett und nicht nur die Abgasanlage.

                              Sehe ich genauso wie du andreasgtr. Absolut sinnfrei diese Regelung.

                              Gesendet von meinem LG-H850 mit Tapatalk
                              Zuletzt geändert von Krischan; 25.10.2016, 12:22.
                              M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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                              • #75
                                Also so wie ich das da sehe wird da nichts seriös eingetragenes angezweifelt.
                                Sind eher die spezielleren Fälle die dann abtransportiert werden.

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