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Erstbegegnung mit TÜV-Süd mit meinen GTT R34

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  • #31
    Es geht hier um Serienausstattung.

    Mfg Marc

    sigpic

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    • #32
      ich frag mich grad wie sone vollabnahme bei nem eigenbau aussieht (z.B beim motorrad) meint ihr wirklich da steht jede schraube/ Teil etc dabei? Nein! diese fahrzeuge gibt es so nicht. wenn du ein mopped zusammenschraubst kannste das auch arschf*** nennen und keiner kann dir was weil keiner weiß was da serie war und was nicht.

      beim Skyline müssten dann ja Ganze Interior´s /Motorteile eingetragen sein , eine E-nummer /KBA suchste auf den teilen nähmlich vergeblich.... dann schleifste die nummer weg/fräst oder drehst die nummer weg und was wollen die dann sagen?

      mal abgesehen davon.. (hier wird immer viel um Legalität wind gemacht) ich wette zu 90% hier im forum sind die Anlagen lauter als im FZS steht.. man sollte nicht päpstlicher als der Papst sein bei solchen sachen... wenns nähmlich danach ginge würden auch die leute die das alles so genau nehmen selber einen dran kriegen.

      gruß
      Markus
      Gruß aus Kölle!

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      • #33
        Zitat von matzesüdtirol Beitrag anzeigen
        Gestern waren wir in Wangen in Allgäu beim Tüv-Süd um die Hauptuntersuchung meines Skylines GTT R34 zu machen.

        Jetzt hatte der Tüvbeamte das Problem:
        • Meine Frontlichter sind eingetragen aber es steht nicht das es Xenonlichter sind obwohl die Original drin sind und für rechtsverkehr umgestellt wurden.

        • Mein Lenkrad ist ein Momo lenkrad und angeblich nicht eingetragen, es war beim Import von Japan schon drin,er sagte iich soll nun ein originales Lenkrad finden oder eines das für Fahrzeuge mit Airbag zugelassen ist. Ich möchte dieses Lenkrad behalten.

        • Die Nebelschlussleuchte wäre an der falschen seite montiert und ich soll sie umbauen, es wurde bei der Erstabnahme eingetragen und es hatte gepasst.

        Darüber musste ich nur mehr lachen denn er hat einfach nicht verstanden das der Skyline so ist.

        Wenn irgenjemand Vorschläge hat wie ich diese Probleme lösen kann wäre ich sehr froh.
        Danke schonmal im Voraus.
        Matze
        Wenn ich schon lese "denn er hat einfach nicht verstanden..."
        Der einzige, der in dem Moment nicht richtig verstanden hat bist du.
        Das Nebellicht gehört Links, oder zumindest mittig ans Fahrzeugheck.
        Die Xenon-Scheinwerfer sind nur in Verbindung mit Hella-LWR und
        Reinigungsanlage per Sonderabnahme und viel Augenzudrücken
        einzutragen, und ein Sportlenkrad ohne Airbag bekommt man bei
        deinem Fahrzeug als normalsterblicher auch nicht eingetragen.

        Alles, was der Tüv-Mensch hier getan hat, ist sich an die Vorschriften
        zu halten. Ich frage mich sehr oft, wie einige Import-Fahrzeuge, die
        hier so rumfahren durch die Zulassung gekommen sind.
        Ganz im Ernst, kein Verständnis, sich dann über die Dekra/ den Tüv
        aufzureden, die machen nur ihre Arbeit.

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        • #34
          @cOla
          Sicher bekommt man ein Lenkrad eingetragen,man muss nur den Airbag von einer Fachwerkstatt fachgerecht entfernen lassen und die bestätigung dem Tüv mit bringen.
          Die strengen Richtlinien das der Airbag zur Fahrzeug ABE da zu gehört,gilt erst ab Fahrzeug Baujahr/Erstzulassung 2006.

          zu der NSL es gibt Fahrzeuge die haben die links und rechts,ab Werk z.b MR2 SW20 und sind EU-Modelle.


          Bei uns fotografieren die Prüfer jedes Fahrzeug,so das man nachvollziehen kann, das zum Zeitpunkt der Abnahme alles umgerüstet war,diese Fotos kommen dann so gar in die Ablage beim Tüv und bei uns.
          wie z.b Scheinwerfer,NSL und auch Rückstrahler.

          Was die Kunden später dann machen ist nicht mehr unser Ding.
          J-Spec TÜV und Import Spezialist
          www.rhd-speedmaster.de

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          • #35
            AN: Apachee64

            Erstens du Schlaubi habe ich das Auto vor 3 Monaten gekauft und gedacht das alles in ordnung ist beim Auto da er ja die Erstabnahme bestanden hat. Ich habe nicht um Belehrungen gebeten die ich schon weiß und ich heul hier net rum sondern sammle nur Informationen und auf deine kann ich gerne Verzichten!
            Ich glaube wir sind eine wirklich kleine Gemeinschaft die Skylines haben und da sollte man wirklich zusammen halten und nicht den ober Schlauen spielen der alles besser wissen möchte und den Einzelgänger spielen. MFG

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            • #36
              @ Speedmaster
              Danke für deine Antworten die haben mir sehr weiter geholfen.
              Das Problem war das der Typ der die Erstabnahme gemacht hat sehr viel scheiße gebaut hat und jetzt nicht mehr existiert.
              Ich werde jetzt schauen das alles wieder ins rechte gerückt wird.
              Danke dir nochmal. MFG

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              • #37
                Lerne erstmal lesen, dann verstehst du vielleicht auch mal was ich geschrieben habe und an wenn. Des Weiteren solltest du lieber das Denken lieber einstellen, bekommt dir garnicht gut, sieht man ja was bei raus kommt.
                Und ja, auf deine Gesellschaft verzichte ich sehr gerne.
                Lieber tief fliegen, als ein Tiefflieger sein

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                • #38
                  Jetzt beruhigt ihr euch wieder sonst wird hier kommentarlos gelöscht!
                  sigpic

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                  • #39
                    ok sorry!!! :-)

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                    • #40
                      Hallo Kollegen,

                      VORWEG:
                      da hat man paar Tage Urlaub und schon gehts bei meinem Lieblingsthema hoch her.....hätte ich mich früher eingeklinkt, wäre JAPANCARS wohl nicht genötigt gewesen hier was zu bremsen....lol

                      Zu den hier benannten Abnahmekatalog habe ich voll das Dejaveu.....sprich alles schon mal im Forum da gewesen und zig-mal wiederholt, denn weder lassen sich XENONS ohne LEUCHTWEITENREGULIERUNG und REINIGUNGSANLAGE lediglich nur auf Grund der Scheinwerferänderung von Links- auf Rechtsverkehr eintragen, noch irgendwelche LENKRÄDER welcher Marke auch immer ohne ABE bzw. "CE" oder "E"-Kennung mit SERIENNUMMER in die KFZ-Papiere legal reinschummmeln.
                      Zu KFZ-Beleuchtung und wo die NEBELSCHLUSSLEUCHTE laut TÜV zu montieren ist, findet man hier:
                      http://docs.google.com/viewer?a=v&q=...pB4SFbph7VNWUw

                      FAZIT:
                      Wer hier immer noch der Meinung ist, das im Rahmen der HOMOLOGATION mit der VOLLABNAHME nach §21 StVZO sich nicht anerkannte TUNINGTEILE so mal eben eintragen lassen, der irrt, denn dieses ist lediglich möglich, wenn nachgerüstete BAUTEILE im Vergleich mit bauähnlichen, dem TÜV bekannten anerkannten Teilen nach der sogenannten "IN ETWA REGELUNG" übernommen werden können, hier trifft dann meist § 19.2 StVZO zu.

                      Bei Eintragungen nach § 19.2 sind unmitelbar nach TÜV-Abnahme zB. nachträglich Montage original erkennbare Nissanteile ohne ABE der KFZ-Schein zu berichtigen/umzuschreiben.
                      Bei vorhandenen TÜV-anerkannten technischen Unterlagen und/oder ABE wird nach § 19.3 StVZO die Abnahme dokumentiert und hier muß lediglich die Abnahmebescheinigung für das KFZ zB. bei den anderen KFZ-Papieren im Handschuhfach aufgehoben werden, damit die bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.

                      VOLLABNAHMEN nach §21 StVZO darf im Westen nur der TÜV u. im Osten die DEKRA machen.
                      TEILEABNAHME nach § 19.2 StVZO und § 19.3 durch andere anerkannte Prüforganisationen nebst TÜV. DEKRA auch GTÜ und KÜS

                      Was ein Prüfer einträgt, kann beim nächsten Prüfer auf Unstimmigkeit stoßen und ratz fatz werden die Angaben widerrufen und der Vorprüfer hat die A-Karte und der Halter trägt stets als Auftraggeber für die Abnahme die Konsequenzen, denn die Verantwortung geht nie auf den Prüfer über.....und der Richter sagt wie immer so schön "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

                      Besten Gruß aus Köln
                      Check my GT Tours:
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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                      • #41
                        was geht und "was geht" ... sind immer zweierlei.

                        dann geh zu nem Augenzutüv oder zum Tuner/importeuer und mach da TÜV dann dürfte das auch alles im Schein stehen. ich kann ihn schon verstehen - is halt ärgerlich.
                        - low hurts crew -

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                        • #42
                          zum Thema Xenon
                          hatte ich vorher ja auch in meinem GTS4 drin gehabt, aber man kommt nicht wirklich drum herum die auf Halogen umzubauen.
                          Man kann es legal eingetragen bekommen, jedoch eben wie schon oft erwähnt mit der benötigten Scheinwerferreinigungsanlage und der automatischen LWR, legal kostet das alles glaub um die 2000€.
                          (Bosch soll ja ein ganzes kit da haben)
                          Ich erinnere mich aber irgendwo mal was gelesen zu haben, das die Scheinwerferreinigungsanlage nicht mehr pflicht wäre, kann das jemand bestätigen?

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                          • #43
                            Habe nicht den kompletten thead durchgelesen, aber tüv wangen im allgäu ist eine thema für sich.
                            War schon öfters mal da und nicht länger als 3-4 min. Mit den prüfern ausgehalten.
                            Legal hin oer her aber die prüfer sind da wiiirklich speziel

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                            • #44
                              Zitat von FLYSKY Beitrag anzeigen
                              zum Thema Xenon
                              hatte ich vorher ja auch in meinem GTS4 drin gehabt, aber man kommt nicht wirklich drum herum die auf Halogen umzubauen.
                              Man kann es legal eingetragen bekommen, jedoch eben wie schon oft erwähnt mit der benötigten Scheinwerferreinigungsanlage und der automatischen LWR, legal kostet das alles glaub um die 2000€.
                              (Bosch soll ja ein ganzes kit da haben)
                              Ich erinnere mich aber irgendwo mal was gelesen zu haben, das die Scheinwerferreinigungsanlage nicht mehr pflicht wäre, kann das jemand bestätigen?
                              Bietet den irgendein Händler den Umbau mit Reinigungsanlage und leuchtweitenregelung inkl Eintragung an??
                              sigpic

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                              • #45
                                Erstbegegnung mit TÜV-Süd mit meinen GTT R34

                                Hi, Legal Xenon ist machbar natuerlich. Solange das verbaute Set Automatische Leuchtweiten Regulierung enthaelt und auch funktioniert sowie die Reinigungsanlage vorhanden ist, ist es machbar. Hab ich meinen Pruefer extra mal gefragt da es mich ebenfalls interessiert hatte.
                                sigpic
                                Import von Japanischen Sportwagen sowie weitere angebote. Please visit www.TJ-Imports.com

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