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Erstbegegnung mit TÜV-Süd mit meinen GTT R34

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  • Erstbegegnung mit TÜV-Süd mit meinen GTT R34

    Gestern waren wir in Wangen in Allgäu beim Tüv-Süd um die Hauptuntersuchung meines Skylines GTT R34 zu machen.

    Jetzt hatte der Tüvbeamte das Problem:
    • Meine Frontlichter sind eingetragen aber es steht nicht das es Xenonlichter sind obwohl die Original drin sind und für rechtsverkehr umgestellt wurden.

    • Mein Lenkrad ist ein Momo lenkrad und angeblich nicht eingetragen, es war beim Import von Japan schon drin,er sagte iich soll nun ein originales Lenkrad finden oder eines das für Fahrzeuge mit Airbag zugelassen ist. Ich möchte dieses Lenkrad behalten.

    • Die Nebelschlussleuchte wäre an der falschen seite montiert und ich soll sie umbauen, es wurde bei der Erstabnahme eingetragen und es hatte gepasst.

    Darüber musste ich nur mehr lachen denn er hat einfach nicht verstanden das der Skyline so ist.

    Wenn irgenjemand Vorschläge hat wie ich diese Probleme lösen kann wäre ich sehr froh.
    Danke schonmal im Voraus.
    Matze

  • #2
    Verstehe dich nicht ganz, wenn dein Lenkrad nicht eingetragen ist, darfst Du es auch nicht fahren, ausserdem gibt es eine Baujahrregelung, ab der ein vorhandener Airbag nicht mehr ausgetragen werden. Welches Baujahr das ist weiss ich nicht mehr, gibt aber welche die es trotzdem hin bekommen haben. Aber ohne Eintragung geht da echt nichts, egal ob es schon verbaut war oder nicht. Wenn du immer noch Xenon Birnen drin hast, darfst du die so ohne automatische Leuchgtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage nicht fahren. Hast du diese nachgerüstet und eingetragen ist alles legal, sonst fährst Du illegal mit den Xenon rum, da hilft auch nicht der Umbau auf Rechtsverkehr.
    Gut die Nebelschlußleuchte, da sollte man vielleicht nicht so pingellich sein, kann man aber auch leicht umstecken hinten die Kabel und die Birne, dann sollte das passen.
    Aber falls du dem ganzen aus dem Wege gehen willst fahre doch zum Speedmaster und lass dein Lenkrad eintragen und mache den TÜV bei Ihm, er findet dann bestimmt eine Lösung für die Scheinwerfer und die Nebelschlußleuchte.
    Lieber tief fliegen, als ein Tiefflieger sein

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    • #3
      Meine Frontlichter sind eingetragen aber es steht nicht das es Xenonlichter sind obwohl die Original drin sind und für rechtsverkehr umgestellt wurden.
      rechtsverkehr ist nur die halbe miete. soweit mir bekannt, ist xenon nur dann erlaubt wenn die automatische höhenverstellung haben (hoffe das heißt so) und die waschdüsen in der stoßstange.
      wenn in deinen papieren kein wort von xenon steht, kannst du ja dem tüver alles mögliche erzählen. eventuell waren bei der erstabnahme ja auch andere scheinwerfer drin um überhaupt ne zulassung zu bekommen

      Mein Lenkrad ist ein Momo lenkrad und angeblich nicht eingetragen
      was heißt angeblich? schau in deine papiere. wenn es nicht drin steht ist es auch nicht eingetragen.
      ergo, laß es eintragen oder besorg dir original

      Die Nebelschlussleuchte wäre an der falschen seite montiert und ich soll sie umbauen, es wurde bei der Erstabnahme eingetragen und es hatte gepasst.
      nebelschlussleuchte muss glaube ich links sein.
      M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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      • #4
        Wer hat den bei dir die Tüvabnahme gemacht, den wie oben schon geschrieben, ist da wohl einiges nicht legal eingetragen.
        Alle Autos dieser Welt hintereinander geparkt, würden eine weltumspannende Kette ergeben. Trotzdem gäbe es dann immer noch einen Idioten, der da noch zum Überholen ansetzen würde.

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        • #5
          mh so ganz versteh ich das aber auch nicht.
          Wenn ein Fahrzeug eine Vollabnahme nach dem Import bekommt, dann ist es doch so legal ob nun das Lenkrad eingetragen/Serie ist oder nicht. Der Wagen erhält doch die zulassung so wie er da steht und nicht wie er in Japan verkauft wurde. Wichtig ist doch dann, dass der Wagen in dem Zustand die Einzelzulassung bekommen hat.

          Bei meinem war ein Nardi drin und es war auch nicht extra eingetragen.
          Genau wie die aftermarked Bremsteile, jedoch weiss ich dass es so schon bei der Einzel montiert war, also so auch abgenommen und zulässig ist.


          An deiner Stelle würde ich zu einem anderen Tüv fahren!

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          • #6
            Es ist doch völlig egal ob ein Teil verbaut war bei der Vollabnahme oder nicht, damit ist es doch nicht automatisch mit zugelassen, es muss auch dokumentiert werden für spätere Kontrollen und so. Wie soll man das denn später prüfen, wenn es nicht extra aufgeführt ist bei den Eintragungen. Geht ja dann überhaupt nicht. Jede bauliche Veränderung muss eingetragen werden in Deutschland und zwar umgehend nach dessen Durchführung.
            Und Xenon ohne die oben genannten zusätzlichen Umbauten wird kein ordentlicher TÜV abnehmen. da heißt es nur Scheinwerfer umbauen auf normale Birnen oder Austauschscheinwerfer mit normalen Birnen für den TÜV Termin montieren und anschliessend wieder illegal umrüsten bis man damit aus dem Verkehr gezogen wird.
            Lieber tief fliegen, als ein Tiefflieger sein

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            • #7
              Zu Scheinwerfer gibt es eine Ausnahmeregelung diese werde ich versuchen zu nutzen.
              Das Lenkrad muss ich so oder so ein anderes montieren, weil der bei der Erstabnahme es übersehen hat und seit einem Jahr nicht mehr auffindbar is.
              Nebelrücklicht muss ich irgenwie umbauen das es auf der richtigen seite ist.
              So gehts einem wenn gewisse Firmen von Japan Autos Importieren und in einer Hinterhof Werkstatt ihre Vollabnahme machen und nur die halbe Arbeit machen.

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              • #8
                ^^korrekt, nur wenn die Sachen im Schein eingetragen sind, kannst auch bedenkenlos zu einem anderen Tüv gehen, sofern es legal ist. Wenn ein Tüvprüfer etwas illegal einträgt, kann natürlich jederzeit wieder etwas beanstandet werden z.B. Xenon. Oder wenn du nach der Tüvabnahme etwas änderst, dann kann dir natürlich auch keiner Helfen. Wobei es da sicherlich einige gibt, die mit illegalen Teilen unterwegs sind.

                Wobei ich nicht glaube, das jeder Tüv das Auto annimmt, wenn ich zu meiner Tüv stelle gehen, dann legen die mir wahrscheinlich die Karre still, weil Sie soetwas noch nie gesehen haben ;)

                Am besten du nimmst jedesmal wenn der Tüv ansteht ein paar Kilometer in kauf und fährst zum Chris oder nach Sulz zu CDT, das ist nicht ganz so weit und lässt dann dort den Tüv machen. Oder wenn du noch eine Tüvstelle in näherer Umgebung findest, dann geh da hin, aber die sollten sich mit Importen auskennen.

                Das mit dem Xenon kommt mir irgendwie bekannt vor, funktioniert aber nicht, ich bin mir ziemlich sicher, das du umbauen musst oder nachrüsten. Das kommt noch auf mehr Skyline fahrer hier zu, die von gewissen Händlern die Autos kaufen. Ich kenne mittlerweile 3 Stück, die da Probleme machen und man hinterher nacharbeiten muss.
                Alle Autos dieser Welt hintereinander geparkt, würden eine weltumspannende Kette ergeben. Trotzdem gäbe es dann immer noch einen Idioten, der da noch zum Überholen ansetzen würde.

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                • #9
                  Zu Scheinwerfer gibt es eine Ausnahmeregelung diese werde ich versuchen zu nutzen.
                  die bezieht sich aber nur auf die fehlende leuchtweitenregulierung nach dem umbau.
                  M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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                  • #10
                    Hat denn jemand Xenons ordentlich eingetragen und umgebaut?
                    sigpic

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                    • #11
                      Nebelschlußleuchte muß links oder in der mitte dein das hat nichts mit pingelig zu tun steht so in der STZVO.

                      @Uwe schreib mich heute Abend mal an

                      Mfg Marc

                      sigpic

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                      • #12
                        Zitat von Apachee64 Beitrag anzeigen
                        Es ist doch völlig egal ob ein Teil verbaut war bei der Vollabnahme oder nicht, damit ist es doch nicht automatisch mit zugelassen, es muss auch dokumentiert werden für spätere Kontrollen und so. Wie soll man das denn später prüfen, wenn es nicht extra aufgeführt ist bei den Eintragungen. Geht ja dann überhaupt nicht. Jede bauliche Veränderung muss eingetragen werden in Deutschland und zwar umgehend nach dessen Durchführung.
                        Bei nem Auto vom deutschen Markt hast du Zusatzaustattung wie Sportlenkräder, Bodykits usw. auch nicht extra eingetragen, wenn die in der Fahrzeug BE mit enthalten sind. Ich gehe eigentlich davon aus, dass bei einer Einzelabnahme eines Fahrzeuges die abnehmende Stelle dokumentiert.
                        Schliesslich hat so ein Skyline keinerlei BE, Umfangsbeschreibung oder sonstwas. Wenn die Karre so zugelassen wurde wie sie dasteht, dann ist sie in meinem Augen so auch legal. Wenn ich da falsch liege ist es halt so. Würd mir trotzdem nen Tüver suchen der der gleichen Meinung ist. xD
                        Das wär ja ne straffe Behauptung, jedes Teil was der Tüv nicht leiden mag wär nicht legal, weils nicht extra im Schein steht.
                        Müsst ich ja raus auf meinen Parkplatz gehen und alle Serienheckspoiler von meinen Autos demontieren, weils sie nicht im Schein stehen.
                        Genauso sehe ich die Sache mit dem Airbag, der Wagen hat keinen und wurde so Zugelassen. Was der ab Werk hatte spielt doch keine Rolle.

                        Die Beleuchtungsgeschichte mal völlig außen vor gelassen.

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                        • #13
                          Zusatzausstattungen oder Sonderteile vom Hersteller haben eine KBA Nummer oder ein E Prüfeichen die dessen Legalität bestätigt. Kann jeder Tüvprüfer nachlesen in seinen Unterlagen. Aus diesem Grunde müssen diese Teile nicht eingetragen werden, rüste ich allerdings Zubehörteile eines fremden Herstellers ein, so muss ich diese eintragen lassen.
                          Ich meine damit jetzt nicht die originalen BBS Felgen auf nem dreier Golf. Diese haben eine KBA Nummer, die die Freigabe bestätigt. Zubehörspoiler wie von AMG, M-technik oder Irmscher ect. haben auch ein E Prüfzeichen oder eine originale Artikelnummer vom Hersteller die die Freigabe bestätigt.
                          Momo Lenkräder sind meines Wissens (korrigiert mich wenn ich falsch liege) niemals in der Zubehörliste zum Ankreuzen gewesen beim Sky und damit müssen Sie eingetragen werden.
                          Und ich habe nie ausgesagt, dass jedes Teil das der TÜV nicht leiden mag automatisch illegal ist. Auch der Tüvprüfer kann sich mal irren und kennt nicht alle Zubehörteile oder Sonderausstattungen eines jeden Fahrzeuges, dafür gibt es ja Nummern und Nachforschungsdatenbanken in denen alles dokumentiert ist.
                          Das mit dem pingelig ist so gemeint, dass das auch schon mal in den Ermessensbereich eines Tüvprüfers fallen kann, dass dieser auf eine Umrüstung besteht nach dem Tüvtermin und dieses auch im Tüvbericht vermerkt, aber trotzdem die Plakette zuweisen könnte. Sind ja wirklich nur Stecker und Birne tauschen. Sollte halt ungefähr den gleichen Stellenwert wie ne kaputte Kennzeichenbirne haben. Ist aber meine persönliche Meinung. Das es gesetzlich anders ist sehe ich ja ein. Alle Mängel die im Tüvbericht genannt werden müssen unverzüglich behoben werden, da ansonsten auch die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt was viel vergessen und nur denken ich habe ja eine Plakette drauf, spare ich mir das geld und die Arbeit die Kleinigkeiten zu beheben. das nur mal so am Rande. somit ist auch die Pflicht da die Nebelschlußleuchte zu korrigieren.
                          Lieber tief fliegen, als ein Tiefflieger sein

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                          • #14
                            Das ist mir klar dass diese eine Freigabe usw. haben, weil es eben so abgenommen wurde bei der jeweiligen BE.
                            Und genau so ist es doch bei der Einzelabnahme, da wird nicht abgenommen wies Auto mal in Japan ausm Werk gerollt ist, sondern so wie der Tüver es vor sich hat.

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                            • #15
                              [...]Darüber musste ich nur mehr lachen denn er hat einfach nicht verstanden das der Skyline so ist.[...]

                              Und ich muss über diesen Satz lachen! Nur weil du ein Skyline hast, ist das doch kein Freifahrtschein beim TÜV? Der Prüfer hat genau das richtige gemacht... Er hat das Auto als Auto geprüft und nicht als Wundertraumzauberbaum.

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