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naja, wenn man die auktion vorher beendet, weil man das auto anderweitig verkauft, isses halt bescheiden, aber noch halbwegs vertretbar. sich die möglichkeit offen zu halten kann ich schon verstehen.
das ganze dann nach ner abgelaufenen auktion zu machen is halt dann wieder was anderes.
jetzt kommt der Oberknaller: ich hab ja auch Anzeige erstattet, von der Staatsanwaltschaft kommt nun ein Schreiben, das das Verfahren eingestellt ist... da bei eBay kein Kaufvertrag zustande kommt, sondern diese Plattform lediglich die Verkaufsabsichten des Verkäufers darstellt... was für ein Scheiss. Schön das o.g. Beispiel, das gebe ich nun mal alles dem Anwalt...
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Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.
eigentlich isses ja nen kaufvertrag... wenn man was ersteigert muss man's bezahlen und wenn was von einem ersteigert wird, muss man's verkaufen oO
steht bestimmt sogar in den ebay agb drin
Tja, das dann die Staastsanwaltschaft die Akte zu macht ist leider klar....liegt nicht mehr in der Gerichtsbarkeit und Ebay mimt da nur den Unschuldigen, dessen doch soooooo seriöse Verkaufsplattform mal wieder missbraucht wurde, was bedeutet das von dort auch nix hilfreiches kommt.
Bundesweit hat die Kölner Kripo eigens eine Abteilung Ebay-Betrug und ein Sachbearbeiter sagte mir selber, das deren Arbeit lediglich nur noch darin besteht die Leute aufzuklären und zu warnen, denn Erfolge zur Betrugsaufklärung sind gleich null und kosten den Steuerzahler am Ende mehr als der Schadensmäßige Ebay-Umsatz.
Gruß zum Trost, Ralf
Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 16.08.2010, 21:12.
ja dann sollen die mir einfach sagen "der kommt aus Holland, da haste Pech gehabt, da ist nichts zu holen". Aber mir geil so eine Ausrede zu präsentieren... mein Anwalt hat sich totgelacht O-ton: "da haben die mal wieder keinen Bock die Beamten". Die Rechtslage ist doch 100%, sogar 101%... das hier ist doch ein Freifahrtsschein zum betrügen...
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