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Also hier die normalen TÜVs hier haben dich mit sowas weggeschickt.
Müssen halt alles dokumentieren, und solange nicht solche Sachen wie aerodynamisches Verhalten niedergeschrieben ist, geht's nicht.
Denke mal auch Speedmaster und andere die sowas eingetragen haben, besitzen sicherlich mehr Papiere drüber als nen reinen Materialnachweis.
ich habe nochmals den Textinhalt von RHD mit meiner Aussage abgeglichen und es ist hier keine Diskrepanz zu meinem Input gegeben.
Klar, das die bisherigen StVZO Paragraphen wie 21 und 19 ff durch andere Begrifflichkeiten nach EU-Recht abgelöst, sprich umbetitelt werden, aber im Grunde ändert sich nicht im Wesentlichen die von mir aufgeführte Konstellation.
So verstehe ich seither, wenn lediglich von technischen Gutachten die Rede ist, heisst es noch lange nicht, das es sich bei diesen auch vom TÜV anerkannte und gültige vom KBA akkreditierte Gutachten handelt, weshalb da bisher zumindest der Prüfer gewisse Freiheiten hatte.
Somit hoffe ich nur, das diese Debatte nicht zum Kreisel wird.
Mal eine Frage an die Fachleute, weil ich das noch nicht richtig greifen kann. Nehmen wir Unfall mit Totalschaden an:
Wiederbeschaffungswert ist der Betrag an Geld, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein gleichwertiges Auto zu beschaffen
Wie wird das im Detail ausgelegt ? Man kann ja kein Auto, das umgebaut einen Wert von 30-40.000€ hat in Relation zu einem gleichwertigen Auto im Serienzustand setzen. Die verbauten Teile werden ja immer berücksichtigt im Gutachten.
Und wenn für mich gleichwertig heisst: Auch wieder ein Gewindefahrwerk ? Gibt ja noch keins mit ABE für den Skyline.
Wie sieht es aus, wenn §21 irgendwann mehr oder weniger komplett obsolet wird, dank EU-Recht ?
Müssen die Versicherungen dann auch die Kosten für zerstörende Prüfung von Felgen+Anbaueilen mitbegleichen, damit ich die Teile überhaupt verbauen darf um somit wieder ein gleichwertiges Auto zu erhalten ? Das ist ja ohne diese Kostenübernahme zukünftig eigentlich nicht mehr möglich.
Du hast noch nie bei ner Wiederbeschaffung die Kosten für Eintragungen mit erhalten! (meines Wissens)
Wiederbeschaffungswert bezog sich immer auf den Wert vom Wagen und der verbauten Teile!
Außer du hast ein Wertgutachten was du dann jedes Jahr neu erstellen musst und dies auch jedes Jahr der Versicherung mitteilst und die dann den Wagen jedes Jahr neu anhand des Wertgutachtens Versichern.. ^^
Da würde dann die Summe der Eintragung mit Versichert sein! Weil sowas ja in das Wertgutachten mit eingeht... das die Ausnahme..
Würde ja auch in manchen Fällen zu absurden Summen führen ;) und das würde dann wieder zu absurden Versicherungssummen für uns führen
Es wird geguckt was für ein gleichwertiges Auto bezahlt werden muss. Ob der tiefer ist juckt die Versicherung natürlich nicht.
Man kann ja als Referenz ein Auto ranziehen was diese Veränderungen bereits hat.
Ich hatte schon mal den Fall, dass mir ein Auto zersägt wurde, und alle Anbauteile wurden im Gutachten mit angezogen. Und auch anstandslos bezahlt.
Natürlich nicht die Eintragung, was dank ABEs ja kein Thema war. Da das aber zukünftig in die Tausende gehen kann ist das schon ein m.E. wichtiger Aspekt, wenn von der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs geredet wird.
Jaja klar, die Umbauten werden im Gutachten mit aufgenommen. Das ist klar. Wird auch im Wert einkalkuliert. Aber es wird eben nicht exakt auf Details bei der Wiederbeschaffung geachtet. Geht auch gar nicht.
Eintragungskosten ließen sich berechnen. Anfragen bei z.B. RHD, Kostenvoranschlag mit schicken, ins Gutachten mit aufnehmen lassen.
Und das ist es was mich interessiert: Ist das zukünftig möglich ?
Müsste es meiner Meinung nach. Wenn mir einer jetzt meinen Sky zersägt und ich den wieder genauso stehen haben will wie vorher - die gleichen Felgen, gleiches Fahrwerk - habe ich ein Gap von mehreren 1000 Euro aufgrund der geänderten Regelung. Das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein.
Es interessiert die Versicherung in der Regel nicht wieviel Geld du in dein Auto investiert hast.
Auch ein Wertgutachten wird bei weiten nicht von allen Versicherungen anerkannt, manchmal muss man dafür halt eine höhere Prämie zahlen.
Entscheidend ist der Wiederbeschaffungswert. Der sagt aber "nur" aus, wieviel du für ein "gleichwertiges" Fahrzeug ausgeben musst. Und spätestens an dem Punkt ist fast immer Streit vorprogrammiert....
Es heißt nämlich nicht, dass das neue Fahrzeug exakt diese Felgen, Fahrwerk etc haben muss.
Natürlich fließen hochwertige Felgen in das Gutachten ein, aber mit welchem Wert ein Satz 5 Jahre alter Rays beim Gutachter hat, ist wieder eine andere Geschichte...
Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, muss ein Wertgutachten erstellen lassen (regelmäßig) und die Versicherung muss es anerkennen und den Schaden auf dessen Basis abwickeln.
Im Falle eines Totalschadens geht's ja um die Wiederbeschaffung. Und da bekommst du nicht genau DEIN Auto wieder.
Da kannste nicht sagen ich will genau das wiederhaben.
Um dir die Frage zu beantworten: Nein geht in Zukunft nicht. Wenn du irgendwelche Felgen drauf hast, haben die Bestandschutz für dein Fahrzeug. Also nicht übertragbar. Mit nem neuen Auto wird natürlich nach neuen Regeln gehandelt.
über diesen Punkt habe ich noch gar nicht nachgedacht... ich lasse jährlich ein aktuelles Wertgutachten für mein Fahrzeug erstellen - und das weisst auch ausdrücklich auf die eingetragenen Teile hin und eben auf den aktuellen Wiederbeschaffungswert.
Aber einen Wiederbeschaffungswert in dem Sinne inkl. der eingetragenen Teile wird es dann vermutlich nie mehr geben... dazu werde ich mal meinen Gutachter fragen, wie sich hier die Situation darstellt.
EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3
Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.
Wenn die Versicherung das Gutachten als Grundlage anerkennt, ist doch alles in Butter.
Dann entspricht der Wiederbeschaffungswert etwa dem Gutachten (wenn es aktuell genug ist).
Völlig unabhängig von Anbauteilen etc.....
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