Kurzum gesagt:
zwar kann ich nicht ersehen, aus welchem Material der hier vorgestellte Spoiler ist, aber nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, dürfen solche Heckspoiler nach der deutschen StVZO gar nicht in Verkehr gebracht werden, weshalb ich es immer wieder wundert, das es dennoch für sowas Abnahmen gibt.
Insbesondere die Spoilerfüße/Stelzen sind oftmals die Problematik, abgesehen von den schmalkantigen Flügelteilen.
ZITAT aus den Weiten des W.W.W.:
Heckspoiler aus Aluminum/ Stahl/ Edelstahl
Das KBA hat seit Ende 2004 auf Anweisung des Bundesverkehrsministeriums alle Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern für ungültig erklärt. Anbauabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen seitdem nicht mehr erfolgen, Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 / §21 StVZO dürfen ebenfalls nicht vorgenommnen werden.Werden Fahrzeuge mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, wird dies als erheblicher Mangel bewertet, egal ob in die Papiere eingetragen oder nicht, es
gibt keinen Bestandschutz.
GREETS
zwar kann ich nicht ersehen, aus welchem Material der hier vorgestellte Spoiler ist, aber nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, dürfen solche Heckspoiler nach der deutschen StVZO gar nicht in Verkehr gebracht werden, weshalb ich es immer wieder wundert, das es dennoch für sowas Abnahmen gibt.
Insbesondere die Spoilerfüße/Stelzen sind oftmals die Problematik, abgesehen von den schmalkantigen Flügelteilen.
ZITAT aus den Weiten des W.W.W.:
Heckspoiler aus Aluminum/ Stahl/ Edelstahl
Das KBA hat seit Ende 2004 auf Anweisung des Bundesverkehrsministeriums alle Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern für ungültig erklärt. Anbauabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen seitdem nicht mehr erfolgen, Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 / §21 StVZO dürfen ebenfalls nicht vorgenommnen werden.Werden Fahrzeuge mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, wird dies als erheblicher Mangel bewertet, egal ob in die Papiere eingetragen oder nicht, es
gibt keinen Bestandschutz.
GREETS
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