Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Skyline-Schriftzug als Rückleuchte/Bremslicht ?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #46
    Ahhhhh :banghead: :banghead: :banghead:

    Kann hier mal jemand zu machen.

    Kommentar


    • #47
      Anstatt ne richtige Antwort zu geben, sehr community-freundlich.....

      Klar "wurde schon x Mal durchgekaut bla", gäbs ma sticky Threads für sowas, oder en vernünftiges Ergebnis in der SuFu würd ich net fragen FFS

      Kommentar


      • #48
        Ist es nicht so, dass jegliche Änderung der Beleuchtungseinrichtung illegal ist, sofern sie nicht eingetragen wird oder keine ABE hat? Ist doch, auch wenns nicht so sch$&@e aussieht, genau wie mit der nutzlosen Ausleuchtung des Fahrbahnbelages unter dem Fahrzeug.

        Ich versteh so langsam nicht mehr warum hier (Sorry) manche echt so resistent dagegen sind, einzusehen das es nicht erlaubt ist.
        Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:

        1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

        Kommentar


        • #49
          Es ist und bleibt verboten!
          wenn du es zusätzlich zum dritten Bremslicht machst, ist es vergleichbar mit Unterbodenbeleuchtung.
          im Stand mit gezogener Handbremse erlaubt. Während der fahrt nicht.

          wenn dir das noch nicht reicht, fahr zum TÜV und frag da nach, bei dir in der Gegend wird's ja wohl eine "Prüfanstalt" geben.

          wenn du es nur bauen willst, wurde hier ja auch schon darauf verwiesen wie es geht.

          und nochmal: es ist verboten
          Achtung! Gefährliches Halbwissen!

          Kommentar


          • #50
            Es ist ja nicht so, dass hier behauptet wird es sei legal oder die anderen würden lügen. Es stellt sich lediglich die Frage warum, bzw unter welchen Umständen es verboten ist.
            In Verbindung mit der 3. Bremsleuchte ist klar ob man es aber nicht anstelle der orginalen 3.Bremsleuchte eintragen lassen kann und wenn ja unter welchen Umständen wäre halt eine interessante Information.

            Des weiteren ist mir einfach schleierhaft wie ihr euch darüber stundenlang aufregen könnt... =D

            Kommentar


            • #51
              Ganz einfach als Bremslicht nicht erlaubt weil es kein Bremslicht ist. Als normales Licht nicht erlaubt weil es kein Rücklicht bzw. Begrenzungsleuchte ist.


              Mfg Marc

              sigpic

              Kommentar

              Lädt...
              X