Ist logischerweise nicht zulässig, weiß gar nicht das man das überhaupt diskutieren muss, da mach ich mir nicht einmal die Mühe einen dafür passenden Paragraphen raus zu suchen, so selbstverständlich ist das.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Skyline-Schriftzug als Rückleuchte/Bremslicht ?
Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
-
-
Zitat von GT-R David Beitrag anzeigenIst logischerweise nicht zulässig, weiß gar nicht das man das überhaupt diskutieren muss, da mach ich mir nicht einmal die Mühe einen dafür passenden Paragraphen raus zu suchen, so selbstverständlich ist das.
"[...]die Funktion der 3. Bremsleuchte als Warneinrichtung nicht beeinträchtigt wird."
- Was einerseits schwammig - andererseits einfach ist. Das Teil muss noch gut zu erkennen sein & funktionieren.
David, nun musst du dir wohl doch die Mühe machen ;)
Kommentar
-
-
hehe,
ja du hast ja nicht unbedingt unrecht ^^.
Irgendwo in dem Dicken Welzer steht das "jegliche Modifikation an der Beleuchtungseinrichtung ohne Zulassung[...] die Betriebserlaubnis erlöschen lässt."
Das Problem ist nun wieder die Definition - heisst das ich darf das Teil nicht aufschrauben - und wenn ich es Teils überklebe ist es okay? - oder heisst es.. pack es an BOOM TOT...
Die Stv(Z)o lässt uns damit mal wieder im Definitionsjungel alleine. Der Vorteil ist das es kaum eine Sau interessiert. Da sind unsere Flammenwerfer von kakimoto oder blitz schlimmere eyecatcher :D
Kommentar
-
Es ist das gleiche, wie wenn jemand Nebelscheinwerfer mit der gelben Folie beklaibt. Nicht erlaubt weil, der Scheinwerfer so nicht abgenommen wurde.
Und mit dem Skyline Schriftzug ist es noch schwerer da es nicht mal als Leuchtmittel gemacht wurde.
Edit: für Scheinwerfer exestiert eine vorschrift dass wenn man den sogennannten bösenblick einbaut, dieser nicht mehr als10% abdecken darf, wie es hinten aussieht weis ich nicht, könnte aber unter dürfen nicht verdunkelt werden fallen.
Kommentar
-
Abgesehen davon würde ja so nur die Zulassung für die OEM-Beleuchtung erlischen. Was ja aber nicht bedeutet, dass man es nicht vielleicht doch irgendwie eintragen lassen könnte.
Ich gehe mal davon aus, dass die Funktion der Bremsleuchte durch bekleben oder ähnliches als "nicht mehr gewährleistet" gilt.Wobei ich mir vorstellen könnte, dass wenn es nur daran liegt das ganze ja vom Prüfer selbst abhängt. Wenn ein Prüfer der Meinung ist, dass es noch zu erkennen ist, dann dürfte es vielleicht eingetragen werden.
Es ist ja an sich orginal nur halt ohne Beleuchtung. Was wäre denn wenn man jetzt hinter den Schriftzug einen roten Reflektor anbringt ? Dann wird es ja nur mehr indirekt "beleuchtet" durch die Scheinwerfer der anderen. Wäre das dann auch noch immer illegal ?
Fragen über Fragen ^^ Aber man kann wie gesagt nur spekulieren solange man die genaue Gesetzgebung nicht kennt.
Wenn ich mich nicht irre dann beziehen sich die ganzen E-Prüfzeichen ja auch nicht direkt auf die Leuchten sondern rein auf das Gehäuse, bzw das Glas ?
Kommentar
-
Ist es eine Bremsleuchte? Nein!
Ich weiß garnicht wie hier überhaupt zwei Seiten Zustande kommen.
Es sind Nummern auf den Leuchten des GT-R und eine in etwa Wirkung kann nachgewiesen werden.
Der Skyline Schriftzug ist keine Leuchte.
Mfg Marc
sigpic
Kommentar
-
Zitat von Fuzzy Beitrag anzeigenIch weiß garnicht wie hier überhaupt zwei Seiten Zustande kommen.
Kommentar
-
Zitat von GT-R David Beitrag anzeigenDas denk ich mir auch, aber da gibts mittlerweile genug solche threads hier, manchmal wenn ich das forum auf mache, denk ich echt ich wär bei motor-talk gelandet...
Muhahaha :D
Es ist eine Sache sich mit Spitzfindigkeiten der StvZo zu bewerfen - das ist ja hier Tradition. Aber die Dinge.. um die es da geht werden immer Verrückter ^^
Kommentar
-
netter Zufall, ich habe im Bekanntenkreis nun genau so einen Fall - R33 mit dieser "beleuchteten Skyline-Blende", von der Polizei angehalten und dafür Mängelbericht bekommen. Diese Leuchte war aber bereits bei der TÜV Abnahme verbaut... nächste Woche wird das geklärt, werde da den TÜV dann direkt drauf ansprechen.EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3
Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.
Kommentar
-
Wobei man da auch wieder sagen muss - die Bullen tun das was sie für "ihrer Meinung nach richtig" erachten (positiv ausgedrückt). Das muss noch lange nicht der Gesetzesgrundlage entsprechen. Viele Tüv Prüfer sind da ja nicht besser ^^.
Kommentar
Kommentar