Ich weis nicht wie weit du mit der Nebelschlussleuchte schon bist, aber ich hab mal beim TÜV Süd nachgefragt und folgende Aussage erhalten:
Kannst ja mal beim örtlichen TÜV nachfragen, ob die das so abnehmen würden. Denke aber schon. ;)
Sehr geehrter Herr Michael ***
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Gerne dürfen Sie die inneren Kammern der Bremsleuchten umrüsten auf Nebelscheinwerfer, aber entweder li. Seite oder beide Seiten, nicht einzeln re.*
Es dürfen dann nur die äußeren Bremslichter verbleiben. Es müssen sep. rote bauartgen. Rückstrahler hi. angebracht werden, Schaltung Warnblinkanlage beachten, beim Bremsen muss die eingeschaltete Warnblinkanlage weiter blinken*
Mit freundlichen Grüßen
Manfred ***
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Gerne dürfen Sie die inneren Kammern der Bremsleuchten umrüsten auf Nebelscheinwerfer, aber entweder li. Seite oder beide Seiten, nicht einzeln re.*
Es dürfen dann nur die äußeren Bremslichter verbleiben. Es müssen sep. rote bauartgen. Rückstrahler hi. angebracht werden, Schaltung Warnblinkanlage beachten, beim Bremsen muss die eingeschaltete Warnblinkanlage weiter blinken*
Mit freundlichen Grüßen
Manfred ***
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