Hallo Kollegen,
das Jahr 2018 hat deutlich gezeigt, wohin die Emissionsthematik Dank der Dieselaffäre hingeht.
Demnach dürfte es vielen Kollegen bekannt sein, das im Zuge der "Feinstaub und Stickoxid" Belastung wir alle durch das juristische Manöver eines Kleinvereins von nicht mals 400 Mitgliedern der Deutschen Umwelthilfe e.V.
nunmehr als ökologische Buhmänner stigmatisiert werden.
Laut N-TV News ergibt sich folgendes Szenario und da es naheliegt, das gerade unsere Benziner Import-Kfz mit lediglich EURO 2 in den Fahrverboten inkludiert sind, ist man das Problem mit den ungewollten Tuningautos im Innenstadtbereich somit einfach losgeworden.
Es wäre nunmehr an der Zeit, uns nicht von irgendwelchen Halbwahrheiten durch Politiker und Öko- sowie Industrie-lobbyisten, einreden zu lassen, das weder E10 Benzin noch Elektro/-Hybrid oder Wasserstoff-Brennstoffzellentechnik das Gegenmittel sind um den CO2-Ausstoß und CO2 Abdruck in der Produktion als positive Ökobilanz zu präsentieren.
Weder Biomasse zur Ethanolherstellung, noch Wasserstoff oder Ladebatterien aus teils seltenen Erden bringen eine bessere Ökobilanz auf die Lebensdauer und den Kilometernutzen eines Kfz, als die bisherigen fossilen Brennstoffe. Nur werden trotz der Öko-Thematik massenhaft SUV zugelassen und die sind definitiv keine Spritsparer.
Hier Quelle N-TV News:
Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. Diese Änderungen werden für Autofahrer wichtig, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert.
Fahrverbote für Diesel-Autos
Mit Fahrverboten für ältere Diesel-Fahrzeuge auf bestimmten Strecken soll die Belastung mit Stickstoffdioxid gesenkt werden. Bereits seit 31. Mai 2018 sind in Hamburg einzelne Straßen für Diesel der Abgasnorm 1 bis 5 gesperrt. Im Laufe des Jahres müssen sich Diesel-Fahrer in weiteren Städten in bestimmten Zonen auf Fahrverbote einstellen:
1. Januar 2019 Stuttgart
Im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart gilt zum Stichtag ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4-Abgasnorm oder schlechter. Für Anwohner und Handwerksbetriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Das Bußgeld bei Verstößen beträgt 80 Euro.
1. Februar 2019 Frankfurt
Innerhalb der derzeitigen Umweltzone gilt voraussichtlich ein Fahrverbot für Diesel-Autos mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter. Das Fahrverbot gilt auch für Benziner mit Euro 1 und Euro 2.
Ab 1. September 2019 wird das Diesel-Fahrverbot in der Umweltzone auf Fahrzeuge der Euro-5-Norm ausgedehnt.
1. April 2019 Bonn
Auf zwei sehr belasteten Straßen (Reuterstraße und Belderberg) wird für Fahrzeuge mit Euro 1 bis 4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 ein Fahrverbot gelten.
1. April 2019 Köln
Für Fahrzeuge mit der Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 gilt dann ein Fahrverbot in der gesamten Umweltzone. Ab 1. September wird es auf Euro-5-Diesel ausgeweitet. Ausnahmeregelungen sind noch nicht bekannt.
1. Juni 2019 Darmstadt
Auch hier wird es im Sommer Diesel-Fahrverbote auf zwei Straßen geben. Darauf einigten sich das Land Hessen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD in einem Vergleich.
Juni 2019 Berlin
Hier werden voraussichtlich Fahrverbote für Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm 1 bis 5 bis spätestens Juni verhängt. Betroffen sind elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt, inklusive zentraler Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Mitte und Alt-Moabit, zum Beispiel Leipziger Straße und Friedrichstraße. Außerdem muss das Land Berlin die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitte (insgesamt 15 Kilometer) prüfen.
1. Juli 2019 Essen
In der aktuellen grünen Umweltzone, die unter anderem einen Abschnitt der A 40 umfasst, wird ein Fahrverbot gelten. Ausnahmen sind für Gewerbetreibende vorgesehen.
1. Juli 2019 Gelsenkirchen
Vom Verbot betroffen sind Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 5. Die Fahrverbotszone umfasst die Kurt-Schumacher-Straße. Für Gewerbetreibende wird es Ausnahmen geben.
September 2019 Mainz
Auch Teile von Mainz könnten von Fahrverboten betroffen sein. Wird hier in den ersten sechs Monaten 2019 der NO2-Grenzwert im Mittel nicht eingehalten, müssen zum 1. September 2019 verhältnismäßige Maßnahmen angeordnet werden, wie das Verwaltungsgericht bereits befunden hat.
Realtest auf der Straße wird für Neuwagen Pflicht
Bereits seit Herbst 2018 werden Neuwagen nur noch zugelassen, wenn Emissionen und Verbrauch nach dem WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) überprüft wurden. Hierzu gehört auch ein Prüfzyklus, der den realistischen Ausstoß und Verbrauch zum Beispiel durch Komponenten wie Tagfahrlicht, Klimaanlage oder eine Zuladung von 200 Kilogramm erfasst.
Ab 1. September 2019 ist für Neufahrzeuge auch ein Realtest auf der Straße Pflicht. Der RDE-Test (Real Driving Emissions) stellt Schadstoffausstoß und Verbrauch im ganz normalen Verkehr in der Stadt, auf der Landstraße und Autobahn auf die Probe. Mithilfe eines tragbaren Emissions-Messsystems werden Schadstoffe wie Stickoxide (NOx) unter realistischen Bedingungen gemessen. Der RDE-Test ist derzeit nur vorgeschrieben für Modelle, die komplett neu auf den Markt kommen.
Elektroautos müssen Geräusche machen
In neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen muss ab dem 1. Juli 2019 ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS) eingebaut sein EU-Verordnung 540/2014). Damit soll die Sicherheit von Fußgängern, Sehbehinderten und Radfahrern erhöht werden. Das AVAS muss bis zu einem Tempo von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren automatisch ertönen und einen Dauerschall erzeugen. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch aktiviert sein. Die Hersteller können selbst entscheiden, welcher Ton bei ihrem Fahrzeug die "Fahrmusik" macht, allerdings muss das Warnsignal das gewohnte Motorengeräusch eines Benzin- oder Dieselmotors imitieren. Mitte 2021 wird dann die Ausstattung mit dem Warnsignal für alle neuen Hybrid- und Elektrofahrzeuge Pflicht.
Quelle: n-tv.de, awi
das Jahr 2018 hat deutlich gezeigt, wohin die Emissionsthematik Dank der Dieselaffäre hingeht.
Demnach dürfte es vielen Kollegen bekannt sein, das im Zuge der "Feinstaub und Stickoxid" Belastung wir alle durch das juristische Manöver eines Kleinvereins von nicht mals 400 Mitgliedern der Deutschen Umwelthilfe e.V.
nunmehr als ökologische Buhmänner stigmatisiert werden.
Laut N-TV News ergibt sich folgendes Szenario und da es naheliegt, das gerade unsere Benziner Import-Kfz mit lediglich EURO 2 in den Fahrverboten inkludiert sind, ist man das Problem mit den ungewollten Tuningautos im Innenstadtbereich somit einfach losgeworden.
Es wäre nunmehr an der Zeit, uns nicht von irgendwelchen Halbwahrheiten durch Politiker und Öko- sowie Industrie-lobbyisten, einreden zu lassen, das weder E10 Benzin noch Elektro/-Hybrid oder Wasserstoff-Brennstoffzellentechnik das Gegenmittel sind um den CO2-Ausstoß und CO2 Abdruck in der Produktion als positive Ökobilanz zu präsentieren.
Weder Biomasse zur Ethanolherstellung, noch Wasserstoff oder Ladebatterien aus teils seltenen Erden bringen eine bessere Ökobilanz auf die Lebensdauer und den Kilometernutzen eines Kfz, als die bisherigen fossilen Brennstoffe. Nur werden trotz der Öko-Thematik massenhaft SUV zugelassen und die sind definitiv keine Spritsparer.
Hier Quelle N-TV News:
Die Zukunft bleibt ungewiss. So viel ist sicher. Abgesehen davon stehen aber auch im neuen Jahr viele Neuerungen und Gesetze an. Diese Änderungen werden für Autofahrer wichtig, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert.
Fahrverbote für Diesel-Autos
Mit Fahrverboten für ältere Diesel-Fahrzeuge auf bestimmten Strecken soll die Belastung mit Stickstoffdioxid gesenkt werden. Bereits seit 31. Mai 2018 sind in Hamburg einzelne Straßen für Diesel der Abgasnorm 1 bis 5 gesperrt. Im Laufe des Jahres müssen sich Diesel-Fahrer in weiteren Städten in bestimmten Zonen auf Fahrverbote einstellen:
1. Januar 2019 Stuttgart
Im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart gilt zum Stichtag ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4-Abgasnorm oder schlechter. Für Anwohner und Handwerksbetriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Nicht unter das Verbot fallen Taxis, Reisebusse, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Das Bußgeld bei Verstößen beträgt 80 Euro.
1. Februar 2019 Frankfurt
Innerhalb der derzeitigen Umweltzone gilt voraussichtlich ein Fahrverbot für Diesel-Autos mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter. Das Fahrverbot gilt auch für Benziner mit Euro 1 und Euro 2.
Ab 1. September 2019 wird das Diesel-Fahrverbot in der Umweltzone auf Fahrzeuge der Euro-5-Norm ausgedehnt.
1. April 2019 Bonn
Auf zwei sehr belasteten Straßen (Reuterstraße und Belderberg) wird für Fahrzeuge mit Euro 1 bis 4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 ein Fahrverbot gelten.
1. April 2019 Köln
Für Fahrzeuge mit der Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 4 sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 gilt dann ein Fahrverbot in der gesamten Umweltzone. Ab 1. September wird es auf Euro-5-Diesel ausgeweitet. Ausnahmeregelungen sind noch nicht bekannt.
1. Juni 2019 Darmstadt
Auch hier wird es im Sommer Diesel-Fahrverbote auf zwei Straßen geben. Darauf einigten sich das Land Hessen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD in einem Vergleich.
Juni 2019 Berlin
Hier werden voraussichtlich Fahrverbote für Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm 1 bis 5 bis spätestens Juni verhängt. Betroffen sind elf Abschnitte auf insgesamt acht Straßen in der Innenstadt, inklusive zentraler Hauptverkehrs- und Verbindungsstrecken in Mitte und Alt-Moabit, zum Beispiel Leipziger Straße und Friedrichstraße. Außerdem muss das Land Berlin die Ausweitung der Fahrverbote auf 120 Straßenabschnitte (insgesamt 15 Kilometer) prüfen.
1. Juli 2019 Essen
In der aktuellen grünen Umweltzone, die unter anderem einen Abschnitt der A 40 umfasst, wird ein Fahrverbot gelten. Ausnahmen sind für Gewerbetreibende vorgesehen.
1. Juli 2019 Gelsenkirchen
Vom Verbot betroffen sind Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 5. Die Fahrverbotszone umfasst die Kurt-Schumacher-Straße. Für Gewerbetreibende wird es Ausnahmen geben.
September 2019 Mainz
Auch Teile von Mainz könnten von Fahrverboten betroffen sein. Wird hier in den ersten sechs Monaten 2019 der NO2-Grenzwert im Mittel nicht eingehalten, müssen zum 1. September 2019 verhältnismäßige Maßnahmen angeordnet werden, wie das Verwaltungsgericht bereits befunden hat.
Realtest auf der Straße wird für Neuwagen Pflicht
Bereits seit Herbst 2018 werden Neuwagen nur noch zugelassen, wenn Emissionen und Verbrauch nach dem WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) überprüft wurden. Hierzu gehört auch ein Prüfzyklus, der den realistischen Ausstoß und Verbrauch zum Beispiel durch Komponenten wie Tagfahrlicht, Klimaanlage oder eine Zuladung von 200 Kilogramm erfasst.
Ab 1. September 2019 ist für Neufahrzeuge auch ein Realtest auf der Straße Pflicht. Der RDE-Test (Real Driving Emissions) stellt Schadstoffausstoß und Verbrauch im ganz normalen Verkehr in der Stadt, auf der Landstraße und Autobahn auf die Probe. Mithilfe eines tragbaren Emissions-Messsystems werden Schadstoffe wie Stickoxide (NOx) unter realistischen Bedingungen gemessen. Der RDE-Test ist derzeit nur vorgeschrieben für Modelle, die komplett neu auf den Markt kommen.
Elektroautos müssen Geräusche machen
In neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen muss ab dem 1. Juli 2019 ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS) eingebaut sein EU-Verordnung 540/2014). Damit soll die Sicherheit von Fußgängern, Sehbehinderten und Radfahrern erhöht werden. Das AVAS muss bis zu einem Tempo von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren automatisch ertönen und einen Dauerschall erzeugen. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch aktiviert sein. Die Hersteller können selbst entscheiden, welcher Ton bei ihrem Fahrzeug die "Fahrmusik" macht, allerdings muss das Warnsignal das gewohnte Motorengeräusch eines Benzin- oder Dieselmotors imitieren. Mitte 2021 wird dann die Ausstattung mit dem Warnsignal für alle neuen Hybrid- und Elektrofahrzeuge Pflicht.
Quelle: n-tv.de, awi
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