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Frage - StVO §21a: Gurtpflicht / Anschnallpflicht

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  • #46
    mit rausgeschmissenes Geld meine ich einfach nur, das sehr viele Strafen wesentlich weniger Geld einnehmen, als der ganze Verwaltungsakt dafür kostet und das Geld für diesen Verwaltungsakt kommt doch oft vom Steuerzahler selber.
    Genausogut kann es doch eigentlich gar nicht sein, das man obwohl man im Recht ist, dieses zugesprochen bekommt dennoch an den Verwaltungskosten beteiligt sein muss, das sollte normal auch der Staat bezahlen, das wäre in etwa genauso, wenn jemand von einem Ladenbesitzer des Diebstahles bezichtigt wird, sich herausstellt, das der Ladenbesitzer falsch lag und ihm dennoch ein angeblich gestohlenes Produkt dafür berechnet.

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    • #47
      Das IST JA AUCH NICHT SO! Wie oft soll ich das noch schreiben^^

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      • #48
        Kosten trägt der Verlierer. Das ist im Zivilrecht so, warum sollte es im Verkehrsrecht anders sein?
        Aber:
        "Wird das Verfahren jedoch ohne gerichtlichen Freispruch eingestellt, trägt der Mandant auch seine vorgerichtlichen Kosten selbst."

        Quelle: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de
        黒八十から八

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        • #49
          Ist nur etwas verwirrend, das dem Wellenbrecher empfohlen wird die Strafe zu akzeptieren, obwohl er recht bekommen würde.

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          • #50
            Raff ich jetzt auch nicht so ganz ... also dann doch lieber Einspruch einlegen, das ganze vor Gericht bringen und wenn man dann gewinnt, zahlt man nix ?
            Autogramme gibt's an der Kasse

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            • #51
              Ich denke es besteht die Möglichkeit das der Fall einfach fallen gelassen wird.. Jedenfalls würde ich das an Stelle der Stadt machen in so einem Fall...
              Und dann würde genau diese Ausnahme greifen.
              黒八十から八

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              • #52
                na ich habe es doch gepostet was genau in dem Schreiben drin stand, mit den möglichen Verfahrenskosten (auch wenn ich Recht bekomme). Vielleicht ist das ja auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich... zudem kommt, das mein Beifahrer keine Rechtsschutz hat, d.h. er bezahlt so oder so... und für mich wird es dann nachher noch schwerer Recht zu bekommen (wieso sollten Sie Recht haben, ihr Beifahrer hat doch gezahlt und die Schuld anerkannt...)

                Mich wurmt die ganze Geschichte auch, das könnt ihr mir glauben...
                EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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                • #53
                  Das steht halt drin, sodass man es erst garnicht macht. Ganz einfache Taktik, die ja auch immer wieder funktioniert.

                  Ob er zahlt oder nicht, das spielt in deinem Fall keine Rolle. Es sind ja zwei verschiedene Fälle.

                  Es steht ja in deinem Bußgeld nicht drin, ob er nun angeschnallt war oder nicht.

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                  • #54
                    Wie dem auch sei Daniel:

                    "zahlen und gehen!" ;)

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                    • #55
                      Zitat von Traumtänzer Beitrag anzeigen
                      Wie dem auch sei Daniel:

                      "zahlen und gehen!" ;)
                      :D :D

                      den hast Dir gemerkt, wa?
                      EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                      Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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                      • #56
                        Ja sicher doch, passt ja auch hier wie die Faust aufs Auge :P

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