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HILFE ?! Polizei hat weiterfahrt untersagt, trotz kurzeitkennzeichen ?!

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  • #31
    Lest euch einfach den Schein durch. Da steht eindeutig FZG muss der StVZO entsprechen. Tut es das in irgendeiner weise nicht dann kann es stillgelegt werden.


    §31 abs.2 Stvzo
    §16 FZV
    黒八十から八

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    • #32
      Um jetzt mal alle Mißverständnisse beiseite zu legen:

      https://www.berlin.de/labo/kfz/diens...ort/121364/pdf

      Mal ein Link, der beschreibt, wofür Kurzzeitkennzeichen gedacht sind.
      (das selbe steht auch direkt auf der Seite)

      http://www.berlin.de/labo/kfz/dienst...eistung/121479



      http://www.berlin.de/labo/formulare/...p?detail=48095

      Hier noch ein Link, wo man einen Antrag auf Kurzzeitkennzeichen bekommt, wo ganz klar nachzulesen ist, das erwähnt wird, das das Fahrzeug Verkehrs, sowie Betriebssicher sein muss. Es steht somit nirgends, das es der StVZO entsprechen muss oder irgendwelche Eintragungen oder Beschränkungen haben muss, wie das die Abgasanlage nur eine bestimmte Lautstärke haben darf oder was auch immer.

      Müsse es StVZO konform sein bzw. wären irgendwelche Eintragungen oder Beschränkungen vorgesehen, würde solch ein Punkt extra oder überhaupt auf einen solchen Antrag oder Informationsdokument der Zulassungsstelle vorhanden sein. Was richtig ist ist, was auf dem Antrag oder Infoblatt steht, nicht das, was man dort hineininterpretiert oder spekuliert.

      Hier auch nochmal ein direkter pdf link, wenn man die Datei nicht extra laden möchte:
      http://www.pkw-zulassung.de/Formular...chenantrag.pdf

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      • #33
        http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html

        http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_31.php

        "Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet."

        Das das Auto keine HU braucht heißt nicht das es von der StVZO befreit ist!
        黒八十から八

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        • #34
          steht im Grunde nichts anderes, wie auf dem Antrag für Kurzzeitkennzeichen, das dem Antragsteller bekannt ist, das das Fahrzeug Verkehrs und Betriebssicher sein muss.
          Würde weiteres hinzukommen, in etwa Beschränkungen oder so, wäre es zusätzlich aufgeführt.
          Jedoch ist aufgeführt, das keine allgemeine Betriebserlaubnis vorhanden sein muss, was im Grunde schonmal die Frage klärt, ob Teile eingetragen oder gar eintragbar sein müssen.

          Demnach ist es wie gesagt egal, was verbaut oder was nicht verbaut ist, solange das Fahrzeug Verkehrs und Betriebssicher ist, was doch im Grunde bedeutet, das die Bremsen noch ausreichend Belag haben müssen, das die Reifen noch ausreichend Profil haben, das keine losen oder teilbefestigte Teile rumfliegen können,... Das eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

          Bei der endgültigen Zulassung sind betreffend der StVZO weitere Punkte aufgeführt.

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          • #35
            Und ungeprüfte Teile sind? Dingding! Richtig! NICHT verkehrssicher, solange nicht das Gegenteil durch Prüfbeleg o.Ä. bewiesen ist.

            Erklär das dann dem Richter, ich jedenfalls kenne den Fall aus erster Hand und weiß wie es ausgehen kann. Werd jetzt auch nicht weiter diskutieren.
            黒八十から八

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            • #36
              Haha! Genau mein Thema! :D

              Wie viele wissen wird meine BNR32 vermutlich niemals zugelassen,
              wird "ausschließlich!" mit roten Nummern und KZK bewegt.

              Dinge die dabei zu beachten und von vielen bereits angesprochen sind,
              allgemeine Verkehrssicherheit, gilt für:
              Reifen (Gesetzliche Mindestprofiltiefe)
              Lichtanlage muss funktionieren (Abblendlicht, Bremslicht, Rückfahrlicht etc.)
              Jedoch ist bei diesem Punkt und der Überführungsfahrt eine Sache zu beachten,
              die euch schon einmal ein paar Pluspunkte den Beamten gegenüber sichern werden.
              Bei Fahrzeugen mit Scheinwerfern die noch nicht auf Rechtsverkehr umgebaut sind,
              klebt die linken Scheinwerfer bis knapp zur Hälfte ab
              (stellt euch an einen dunklen Ort und achtet auf euer Scheinwerferlicht,
              versucht das Lichtbild dank des Klebebandes auf eine Ebene zu bekommen)
              Wenn ihr angehalten werdet weist die Polizei ausdrücklich darauf hin,
              das zeigt schon einmal das ihr Ahnung von der Materie und alles dafür getan habt um das
              Lichtbild für den deutschen Straßenverkehr anzupassen.
              (Ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, genauso umgekehrt wenn wir mit Scheinwerfern die für Rechtsverkehr ausgelegt z.B. nach UK wollen,
              wusste ich die ersten male auch nicht).

              Das Ganze sieht ungefair so bei mir aus:


              Klar Bremsen müssen einwandfrei funktionieren usw.

              Alles in allem, seit FREUNDLICH! Ich weiß, viele haben keine Ahnung und man fühlt sich des öffteren als hätte mal am Kennzeichen die Diplomatische Immunität kleben. . .FALSCH!
              Wenn ihr denen krumm kommt werden die ganz schnell andere Seiten aufziehen, beispielsweise bei durchgehenden Cat-Back Anlagen.
              Alleine da könnt ihr euch eine Anzeige wegen Lärmbelästigung einfangen. . .
              Für Fahrzeuge mit ehemaligem Renn-Hintergrund gilt wie für alle anderen in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge auch:
              Startnummern müssen mindestens einmal, gut sichtbar abgeklebt werden,
              da könnt ihr euch die nächste Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses einfangen. (Sprich, Aufforderung zu Straßenrennen)

              Fette GT Wings würde ich ebenfalls vor der Fahrt abnehmen, da diese wie überstehende Tow Hooks, Aerocatches, etc gegebenenfalls
              Verletzungspotenzial für Fußgänger bieten.

              UND! ganz Wichtig, wie andere schon gesagt haben, immer eine gute Story im Kopf parat halten. . .
              Ich für meinen Teil muss sagen das ich bisher kein einziges Problem mit der Polizei hatte.
              Wurde innerhalb 25Tagen die ich das Fahrzeug nun auf Deutschlands Straßen bewegt habe exakt 11mal angehalten,
              immer schön meine vorher ausgedachte Geschichte aufgetischt und Freundlich / Sachlich geblieben
              und die anfängliche Skepsis wandelte zum puren Interesse.

              Bin sogar schon mit den Kennzeichen zum Circuit TT Assen gefahren und wurde auf dem Rückweg in Deutschland kurz hinter der Grenze angehalten,
              meine Story war das ich bei meinem Haus-Importeur XY gewesen bin da mir dieser für mein Fahrzeug in Deutschland zulassungspflichtige verstellbare Sitzkonsolen für die Bride Sitze verbaut hat, 5mm Stahlplatten unter meinem Cusco Käfig verschraubt und eine Tuning-Frontstoßstange gegen eine OEM im selben Farbcode wie meine verbaut hat. . .das hat den Polizisten vollkommen gereicht, klang plausibel und habe mich anschließend fast eine halbe Stunde unterhalten.

              Wie sagt man doch immer, wer F****n will, muss freundlich sein!! ;-)

              Gruß
              Kowalski
              Sich mit Kumpels Mut ansaufen und rumpöbeln : 70 Euro
              Von 2 Transen ma so RICHTIG was auf die Fresse kriegen : UNBEZAHLBAR

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              • #37
                wow, echt glück gehabt!

                Aber gut das du immerhin die offensichtlichen gefahren aus dem Weg räumst.

                Und du hast da vollkommen Recht. Solange du denen nicht blöd kommst sagen die wenigsten was. Aber streng gesehen könnten sie das Auto vor Ort still legen. Ist auch schon passiert im Bekanntenkreis. Felgen, Auspuff, Licht, Bodykit und Sitze wurden bemängelt. Fahrzeug musste mit Hänger geholt werden und durfte dann noch zum TüV gebracht werden, das wars.
                黒八十から八

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