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HILFE ?! Polizei hat weiterfahrt untersagt, trotz kurzeitkennzeichen ?!

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  • #16
    meld dich bei uns,wir machen dir die Deutsche Zulassung.

    Kurzzeitkennzeichen sind nur Fahrten erlaubt,zum Tüv,Zulassungsstelle oder in die Werstatt,mehr nicht.
    J-Spec TÜV und Import Spezialist
    www.rhd-speedmaster.de

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    • #17
      steht auf der anmeldung nicht drauf zur probe und überführungsfahrten? also sind auch fahrten von einem ort zum anderen erlaubt, wenn man ein fahrzeug zum beispiel kauft.

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      • #18
        Es sind auch Überführungsfahrten erlaubt. Also Auto in A kaufen und nach B nach Hause fahren. Allerdings direkt und nicht über C, D und E. Probefahrten sind ebenso erlaubt, außerdem wie schon erwähnt fahrten zu Tüv/Dekra.Zulassungsstelle kann man auch ohne Kennzeichen fahren wenn das Auto im selben Landkreis wie die Zulassungsstelle steht.

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        • #19
          Ja aber wie gesagt, ich würde nicht noch wochenlang damit rumfahren...

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          • #20
            Wochenlang geht auch nicht, da Kurzzeitkennzeichen nur 5 Tage gültig sind.

            Ohne Kennzeichen braucht man aber versicherungsschutz, sonst geht das auch nicht.

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            • #21
              es reicht schon wenn z.B. die Carbonhaube nicht mit Aerocatches gesichert is oder die Schnellverschlüsse ''abstehen'' sodass sich Fußgänger verletzten können. Gleiches gilt für Spoiler, Blowoff, usw

              KZK sind leider kein Freihfahrtschein, und dürfen normalerweiße nur mit Fahrzeugen benutzt werden die genau in diesem Zustand angemeldet werden könnten. Ob sich jemand dran hält is ne andere Sache :)

              Gruß Lukas

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              • #22
                Ja genau das ist es ja. Es gibt gewisse Richtlinien die erfüllt sein müssen, aber es liegt im ermessen des Beamten zu entscheiden inwiefern etwas den Richtlinien entspricht oder nicht.

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                • #23
                  Zitat von FLYSKY Beitrag anzeigen
                  sind es Kurzzeitkennzeichen oder noch die Englischen Schilder?

                  Bei Kurzzeitkennzeichen muss das Fahrzeug lediglich in einem Verkerhssicheren Zustand sein, also wenn die Reifen abgefahren sind, müssen diese ersetzt werden.
                  Was dabei verbaut ist, ob nun ABE's vorhanden oder was auch immer, spielt dabei keine Rolle, solange es Verkehrstauglich/sicher ist.
                  Mängelkarte kann in diesem Falle meines Wissens nach auch nur für diese Verkehrssicherheitsrelevanten Punkte vergeben werden.

                  Zum Stilllegen muss ein berechtigter Grund vorliegen, was die Verkehrssicherheit betrifft.
                  Nur das z.B. linksverkehr Scheinwerfer, Carbonflügel, zu lauter Auspuff, Felgen ohne Gutachten und und und schon nichtmehr als verkehrssicher gelten laut deutschem Recht. (Es sei denn du hast nen Brief oder TüV Bericht bei dem es eingetragen ist)

                  Sprich was du nicht eingetragen bekommst, darfst auch mit KZK nicht dran haben. Und wenn die Polizei begründeten Verdacht hat das da was nicht stimmt, darf sie dir das Fahrzeug stilllegen.
                  黒八十から八

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                  • #24
                    Eigentlich ganz einfach.
                    Mit deiner unterschrift auf dem "fahrzeugschein" beim kzk erklärst du dass dein Wagen der StVZO entspricht.

                    Wofür es gedacht ist wurde des Öfteren hier schon geschrieben.
                    Da bleiben eigentlich keine fragen offen oder?

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                    • #25
                      ich gehe mal davon aus, das unterschieden wird, ob etwas eintragbar oder Verkehrssicher bzw. unsicher ist.

                      Wenn man davon ausgeht, das nur eingetragene oder eintragbare Komponenten, wie die Beleuchtung, Bremsanlage, Felgen, Reifen, Gurte,... legitim wären, müsste man diese vor Fahrtantritt demontieren, was wiederum das Fahrzeug in einem nicht Verkehrssicheren Zustand bringen würde.

                      Was letztendlich den TÜV angeht, stimme ich zu, das die Teile eintragbar sein müssen, was mit entsprechenden Dokumenten oder auch Prüfungen geschieht.

                      Demnach ist in dieser Hinsicht vielmehr darauf zu achten, das zum Beispiel die Beleuchtung richtig funktioniert, die Bremsen richtig funktionieren, die Reifen noch genügend Profil haben,... Was am ende verbaut ist, ist im Grunde nebensächlich, solange es keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt, wie zum Beispiel schlecht oder falsch montierte Karosserieteile, die sich während der Fahrt lösen könnten und andere in Mitleidenschaft ziehen.

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                      • #26
                        Ja und genau das war ja der Fall.
                        Irgendetwas stimmte mit seinen Reifen nicht. ---> Sicherheitsrisiko
                        Ein Tuning-Lenkrad sieht die Polizei auch nicht gerne, ich wurde deshalb auch schon dumm angemacht, weil das Ding keinen Airbag hat und angeblich zu klein war habe aber dafür eine ABE. Es kann aber als Risiko eingestuft werden. Liegt halt in der Hand des Beamten das zu entscheiden.
                        Die Sache mit dem Auspuff war ja klar, das war ja auch der eigentliche Grund weshalb er 2 mal anghalten wurde. Das Ding ist zu laut. Da haben sie es einfach auf den Mängelbericht mit aufgenommen.
                        Weil der Mängelbericht ja nicht direkt was mt dem KZK oder den Sicherheitsrisiken zu tun hat, aber Lenkrad und Auspuff ohne Eintragung und Papiere laut STVZO nicht erlaubt sind.

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                        • #27
                          Solche Dinge können nicht eingetragen sein, wenn noch kein deutscher Fahrzeugbrief vorhanden ist.

                          Beim Lenkrad ist es immer so eine Sache, da kann man es noch nachvollziehen, weil man dabei indirekt etwas in das Fahrverhalten eingreift, jedoch denke ich, das man nicht dazu verpflichtet ist in einem noch nicht zugelassenem Fahrzeug bei dem noch kein deutscher Brief vorhanden ist das Originallenkrad zu verbauen, wenn man es schon mit einem anderen importiert hat.

                          Rein theoretisch würde ich auch sagen, das man ganz ohne Abgasanlage fahren kann, völlig gleich, wie laut diese ist, sofern man noch keinen deutschen Brief hat, angemeldet oder eingetragen bekommt man dieses so natürlich nicht.

                          Laut meinem letzten Wissenstandes war es so, das ein Kurzzeitkennzeichen kein Freifahrtsschein ist, jedoch auch keine Mängelkarten aufgrund zu lauter Abgasanlagen oder nicht eingetragenen Teilen ausgestellt werden darf, sofern überhaupt eine Mängelkarte ausgestellt werden darf.
                          Jedoch ist die Polizei dazu berechtigt bei einer Gefährdung der Verkehrssicherheit das Fahrzeug vor Ort direkt wieder stillzulegen und die weiterfahrt zu untersagen, was für mich auch plausibel wäre.

                          Falls da jemand was aktuelles darüber weiß, wäre ich dankbar für das Wissen.

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                          • #28
                            Ich stimme Flysky eigentlich voll und ganz zu. Ich bin auch die komplette 2011er Saison mit kurzzeitkennzeichen gefahren.

                            Solange deine Räder nicht 50cm aus dem radkasten stehen, du kein Carbon Spoiler hast oder ein Auspuff der lauter ist als ein Weltuntergang dann sollte es gehen. Die wollten eh nie einen Fahrzeugschein sehen, sondern nur das rosa Blättchen.

                            Wegen Sport und Airbag lenkrad; woher sollen die wissen, dass das Auto serienmäßig mit einem Airbag ausgestattet ist???

                            Solange das Auto noch im technisch guten Zustand, sehe ich da kein Problem. Bei mir gabs nie Stress und ich war auch nicht der einzigste, der es so gemacht hat.

                            Natürlich sollte man sich vorher überlegen WAS man sagt und WIE man es sagt.

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                            • #29
                              Es ist eben so, dass die Polizei es so auslegen kann wie sie will...
                              Weil sie nicht wissen, ob das Serie ist oder nicht, aber der Meinung sind, das darf so nicht sein, dann ist das so und fertig. Solche Beamten gibt es.
                              Wenn man da nicht eine Antwort parat hat, dann hat man Pech.

                              Mich würde jetzt mal interessieren, ob sie den Mängelbericht überhaupt hätten ausstellen dürfen.

                              Ein Bekannter von mir wurde bei uns in Luxembourg angehalten mit einem Seat, der erst kurze Zeit vorher beim TUV (bei uns) war. Alles ohne Problem. Er hat seinen Führerschein bestanden und ist gleich Nachmittags damit gefahren. Außer Remus-Endtopf alles orginal und normal gefahren.
                              Die Polizisten standen da mit Blitzer. Er war nicht zu schnell, aber sie haben Geld gewittert und ihn angehalten. Haben alles geprüft und haben dann festgestellt, dass angeblich die 2 hinteren Reifen abgefahren sind.
                              Das gab sofort ein Knöllchen (der genau Wert ist mir entfallen, aber war um die 200€). Der Wagen durfte in dem Zustand nicht mehr gefahren werden meinten sie. Die Polizisten haben ihm dann den Abschleppdienst gerufen und mein Freund durfte den auch noch bezahlen...

                              Es liegt im ermessen des Beamten das zu entscheiden. Das darf man nie unterschätzen. Wenn da mal der Falsche eine Kontrolle macht...

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                              • #30
                                Ist die Frage, ist es dem TÜV aufgefallen? Wenn ja, hätte der Wagen keine Plakette bekommen und ein Mängelbericht, wo man das Fahrzeug dann nochmal vorführen muss.
                                Wenn es während der Fahrt passiert ist, das zum Beispiel die Reifenflanke beschädigt wird, kann man es nachvollziehen, aber die Polizei hätte in dem Fall etwas beweisen müssen, wie die Mindestprofiltiefe (gibt extra ein Messgerät dafür) und was erlaubt ist (in Deutschland waren es 1.6mm).
                                Ebenso hat man das Recht einen Einspruch einzulegen, wenn man meint, das der Polizeibeamte eine Fehlentscheidung getroffen hat, denn auch ein Polizist ist nur ein Mensch und macht Fehler.

                                Andererseits habe ich leider schon die Erfahrung gemacht, das viele Polizisten die Unwissenheit der Menschen ausnutzen, denn im Grunde vertraut man der Polizei und meint, sie müsste das Gesetz kennen, weshalb viele Entscheidungen akzeptiert und nicht hinterfragt werden, so wie das Originalteile von einem Sportmodell eingetragen werden müssen, obwohl sie als Originalteile Eintragungsfrei sind (wie wenn jemand mit einem Skyline GTS jetzt GTR Sitze und Karosserieteile verbaut und ein Polizist nun der Meinung ist, das diese eingetragen werden müssen, weil sie nicht original sind).
                                So etwas ist traurig, aber leider die Realität, aber zum Glück gibt es auch genug Polizisten, die den Unwissenden nicht abzocken.

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