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  • #31
    der tüv schreibt für ein pkw eine max. db von 97-98 db im stand vor + 5db für alterungserscheinungen meiner hatte mir original silencer 92,4 db. der tüver meinte wenn er so schon 97 gehabt hätte, hätte ich die eintragung nicht bekommen.
    dumm nur das meine eintragung mit silencer mit "eingeschweißtem silencer" ist. aber abhilfe wurde schon geschaffen ;)
    sigpic

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    • #32
      Zitat von Black33 Beitrag anzeigen
      der tüv schreibt für ein pkw eine max. db von 97-98 db im stand vor + 5db für alterungserscheinungen meiner hatte mir original silencer 92,4 db. der tüver meinte wenn er so schon 97 gehabt hätte, hätte ich die eintragung nicht bekommen.
      dumm nur das meine eintragung mit silencer mit "eingeschweißtem silencer" ist. aber abhilfe wurde schon geschaffen ;)
      Ein wenig verwirrend wie du schreibst :P Was habt ihr denn ohne Silencer gemessen?
      R33 GTR V-SPEC

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      • #33
        Da es hier beinahe täglich zu Diskussionen kommt ob offene Luftfilter,Auspuffanlagen mit/ohne Silencer nun in Verbindung mit einem Sportauspuff erlaubt sind schreibe ich jetzt mal was dazu. Hoffe dann ist es auch dem letzten klar, die meisten wissen es ja schon.
        Ich schreibe euch hier nur ein paar Grundsätze auf,da alles zu erklären,viel zu komplex und zu lange dauern würde.

        Offener Luftfilter:

        Wird ein offener Luftfilter verbaut muss dieser eingetragen werden. Besitzt der Filter ein Teilegutachten reicht eine Änderungsabnahme gemäß §19(3) StVZO, besitzt er kein Teilegutachten muss eine Einzelabnahme gemäß §21 StVZO durchgeführt werden. Der Luftfilter muss eine Kennzeichnung haben um ihn somit später in der Kontrolle identifizieren zu können. Oder die Maße müssen eingetragen werden.

        Sportauspuff:

        Hierfür wird ebenfalls ein Gutachten benötigt. Beim Teilegutachten wird zusätzlich eine Änderungsabnahme durchgeführt. Teile mit europäischer Genehmigung oder mit ABE müssen nicht eingetragen werden.
        Falls kein Gutachten vorhanden sein sollte,muss eine teure Geräuschmessung,Staudruckmessung gemacht werden.
        Falls ein Silencer benötigt wird,muss dieser eingetragen werden.

        Kombination beider Teile:

        Werden sowohl ein offener Luftfilter als auch ein Sportauspuff verbaut muss eine Kombinationseintragung durchgeführt werden. Somit ist es nicht ausreichend den Luftfilter eintragen zu lassen wenn der Auspuff eine E-Nummer besitzt.Dann muss auch der ESD mit E-Nummer eingetragen werden.
        Die Eintragung erfolgt gemäß §21 StVZO. Korrekterweise muss hier eine FAHRgeräuschmessung durchgeführt werden. Diese ist sehr aufwändig.


        Hier mal die Fakten:
        Seit Anfang 2011 darf eine Auspuffanlage nicht lauter als 3DB als Serie im Schein steht sein,max 98DB im Stand bei Fahrzeugen bei den der Motor vorne eingebaut ist.Von dieser Regelung befreit sind Kleinserien und Prototypen.
        Lauter darf der Tüv nicht eintragen,es mag ja vieleicht Prüfer geben die das noch machen,aber es ist das Papier nicht Wert wo es drauf steht.
        Wenn die Auspuffanlage zu laut ist,hat man bei manche Auspuffanlage die Chance einen Silencer zu verbauen,um so mit eine legale Eintragung zu bekommen.,der Silencer muss von jedem Prüfer der ein wenig Verstand hat,mit eingetragen werden und steht so mit im Fahrzeugschein.

        Wenn dann jemand den Silencer raus machen möchte,dann kann er das doch tun.
        Wenn er angehalten wird,kann man immer noch sagen,der Silencer ist gestohlen worden oder verloren auf der Bundestrasse.
        Dann ist dies kein Vorsatz um man bekommt eine Mängelkarte und muss nur vorfahren,das kostet kein Geld oder sonst was.
        Und auch die Eintragung ist nicht in Gefahr.
        Vorsatz wäre nur wenn man sagt ich habe den Silencer extra entfernt,dann bekommt man Strafe.

        Falls immer noch jemand denkt eine Eintragung ohne Silencer ist besser,das bringt euch nichts,bei einer richtigen Polizeikontrolle oder der nächsten HU,bekommt ihr eure Eintragung wenn das Fahrzeug zu laut ist gestrichen,ihr bekommt eins auf den Deckel und der Prüfer eine Abmahnung oder verliert seinen Job.

        mfg Chris
        J-Spec TÜV und Import Spezialist
        www.rhd-speedmaster.de

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        • #34
          Wer leckt dann fest ab wann ein Silencer rein muss und wann nich? Und vorallem warum?
          Keine Ahnung wer wann bei dir was fest leckt

          sry, der musste raus. btt

          Also wenn mir der TÜV 110dB (angenommen!!) in den Schein als Standgeräuschpegel einträg
          ich glaube nicht das der tüv deinen db wert nach oben setzt nur weil du eine andere auspuffanlage drunterbaust. soweit mir bekannt, wird nur ein db wert verändert, wenn zb. du einen anderen motor einbaust. kollege von mir hat einen mr2 sauger auf turbo umgebaut. dabei wurden die 95db vom turbo mit übernommen.
          wenn du nur die auspuffanlage änderst, wird sich wohl dein auspuff dem db wert in deinen papieren anpassen müssen. ob per silencer oder auspuffklappe ist dann deine sache.
          M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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          • #35
            :) Legt natürlich ;) Denn darfste aber behalten :P

            Nen Gutachten zu der Anlage gibs bestimmt och noch nich :(
            R33 GTR V-SPEC

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            • #36
              meiner ist mit silencer gemessen worden. ist wie du weißt wieder drin, aber nen bissle geändert ;) da ich ja zu hohen staudruck mit dem teil hatte und dadurch spürbar verminderte leistung ab 5000 upm.
              sigpic

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              • #37
                Wir bzw. unser TÜV tragen zum beispiel Auspuffanlagen auch mit klappen ein, ob du die dann drinn lässt ist ja deine Sache, dann steht da aber zumindest nix:)

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                • #38
                  Klappen sind Eintragungspflichtig,wenn kein elektronisches Soundmanagement vorliegt,muss der Prüfer die Auspuffanlage mit offener Klappe prüfen,und auch so eintragen.
                  Leiser darf die Auspuffanlage manuell verstellt werden,nur nicht lauter.

                  Das ist wie bei Gewindefahrwerken,höher darf man immer drehen,nur nicht tiefer.
                  J-Spec TÜV und Import Spezialist
                  www.rhd-speedmaster.de

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                  • #39
                    Was ist denn nun besser für die Eintragung bzw einfacher einzutragen, mit Klappe oder Silencer?

                    Und was haltet ihr davon, http://www.ebay.de/itm/260888601822?...84.m1423.l2648
                    Taugt die was oder besser die manuelle von Apexi bei MPS?

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                    • #40
                      silencer.
                      J-Spec TÜV und Import Spezialist
                      www.rhd-speedmaster.de

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                      • #41
                        @ speedmaster

                        wie wird das denn zb. bei vollabnahmen gemacht wo der Prüfer kein wirkliches Datenblatt von dem Wagen hat ?
                        Ich meine , wie entscheidet er , welche max. Stangeräuschgrenze in den Fahrzeugschein eingetragen wird ?

                        Gibts da ne Faustregel oder wird extra ne Messung durchgeführt ?
                        sigpic

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                        • #42
                          Wenn der Prüfer keine Daten hat,darf er auch keine Vollabnahme machen,
                          Wir haben für alle Fahrzeuge die wir Tüven ein Datenblatt erstellen lassen.
                          Für die Lautstärke z.B muss man dann eine Geräuschemissons Prüfung nach EWG Richtlinien für Stand und Fahrgeräusch machen.
                          usw,usw
                          J-Spec TÜV und Import Spezialist
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                          • #43
                            Okay und wie sähe das dann bei meiner ps13 aus ?
                            Also sie ist eigentlich sehr leise im stand , trotz decat , hks superdragger und japspeed downpipe .
                            Da ich jetzt bald noch nen 100zeller bekomme , wird sie ja wieder ein Stück leiser denke ich.

                            Wäre es rein theoretisch sinnvoll , den Mittelschaldämpfer leer zu räumen um gegebenenfalls ne höhere DB Zahl im Fahrzeugschein stehen zu haben , sofern diese einen Richtwert nicht überscheitet ?
                            sigpic

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                            • #44
                              Nee,du wirst damit dann die Fahrgeräuschprüfung nicht bestehen

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                              • #45
                                so ist es...der prüfer geht nach den original Werten von der PS13,alles was du veränderst oder probierst lauter zu machen,machst du zum Nachteil für dich.
                                J-Spec TÜV und Import Spezialist
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