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  • #16
    Ich arbeite beim TÜV Süd und kann das so sagen ;)

    Die Linsen werden auch nur "geduldet" weil es keine anderen zumutbaren Weg gibt,
    das Auto lichttechnisch für den Rechtsverkehr umzubauen.
    Andere Scheinwerfer gehen schon alleine wegen den Befestigungspunkten meist nicht.
    https://www.instagram.com/tedddeluxe/
    "Cars. I love everything about 'hem.
    It's a big part of my Life-Style.
    It's a big part of who I am." - Paul Walker

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    • #17
      Zitat von TeDd_DeLuXe_R33 Beitrag anzeigen
      Andere Scheinwerfer gehen schon alleine wegen den Befestigungspunkten meist nicht.
      Ich für meinen Teil, schreibe nicht von kompletten SW sondern Linsenumbau (E90/91 auf R34).
      Das ist nichts anderes als den SW Umbauen, was so oder so geschehen muss für den Rechtsverkehr. Wenn man es dann auch noch ordentlich einbaut, dann kann das der TÜV nachprüfen indem er einfach kontrolliert ob die SWRA funktioniert und den Kofferraum mit gewicht voll macht damit die LWR getestet wird (so wie es normalerweise auch gemacht wird).

      Die Befestigungspunkte passen ja ohnehin nicht, wenn man Linsen in die SW einbaut und da muss man teilweise auch Adapter bauen und das wird auch vom TÜV abgenommen, wieso dann nicht auch Xenon?

      Mag sein, dass es nur toleriert wird, aber, wenn alles Hand und Fuß hat sollte nichts dagegen sprechen, meinst du nicht?

      LG

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      • #18
        Von MG gab es mal einen Sportwagen bei dem ab Werk die Puntoscheinwerfer verbaut waren. War jetzt nicht so der Hit.
        Beim R34 passt es noch weniger zum Design, ich würde maximal das Innenleben tauschen. Nicht das du am Ende einen unverkäuflichen Frankenstein in der Garage stehen hast.

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        • #19
          Zitat von dA_RoB Beitrag anzeigen
          Die Befestigungspunkte passen ja ohnehin nicht, wenn man Linsen in die SW einbaut und da muss man teilweise auch Adapter bauen und das wird auch vom TÜV abgenommen, wieso dann nicht auch Xenon?

          Mag sein, dass es nur toleriert wird, aber, wenn alles Hand und Fuß hat sollte nichts dagegen sprechen, meinst du nicht?
          Der Scheinwerfer ist nicht für Xenon geprüft.
          D.h. ohne lichttechnisches Gutachten wird das nichts und das ist nun mal mit das Teuerste an einen zugelassenen Scheinwerfer.

          Ich weiß auch nicht warum man gerade jetzt beim R34 großartig diskutieren/probieren muss, die ersten Prototypen für einen Reflektor der für unsere Verhältnisse angepasst ist, kam doch schon aus der Fräse:


          Da sehe ich zur Zeit am meisten Potential.
          Wie viel Geld ein entsprechender Scheinwerfer/Bausatz nachher kostet ist natürlich abzuwarten. Dafür schätze ich hier die Chancen auf erfolgreichen TÜV bzw. das entsprechende Gutachten höher ein als bei anderweitig umgebauten Exemplaren.

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          • #20
            Es geht wohl mehr um die anderen r32 und 33.
            sigpic
            Positive Käufe/Verkäufe:
            skylinejim , wellenbrecher ,Fuzzy, Dragon2203

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            • #21
              Zitat von Mot Beitrag anzeigen
              Der Scheinwerfer ist nicht für Xenon geprüft.
              D.h. ohne lichttechnisches Gutachten wird das nichts und das ist nun mal mit das Teuerste an einen zugelassenen Scheinwerfer.
              Ich hänge mich auf den 34er auf, weil es hier, in diesem Thread, nun mal um die 34er Scheinwerfer geht!

              Und, die R34 Xenon Scheinwerfer hat es ja von Nissan gegeben. Natürlich wurden sie nicht in Europa dafür zugelassen (UK-Modelle eventuell schon) aber die gab es. Man könnte nun weiter mit Ideen herumspinnen, aber das bringt hier nichts.
              Ich hab meinen Vorschlag hier angebracht. Legaler als das kann ich es nicht vorschlagen.
              Ich selber frage ohnehin immer vorher beim TÜV Gutachter nach, bevor ich solche Sachen umbaue. Da ich das im moment nicht vorhabe und auf modernere Mittel umsteigen möchte, klinke ich mich hiermit raus.

              LG
              RoB

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              • #22
                Hallo Leute,

                ich darf mal zusammenfassen?

                Fall I


                Einen kompletten SW aus einem anderen Auto, kann man machen.
                Aber Anpassungsarbeiten an Kotflügel, Haube Stoßstange, Halterungen, SW-Reinigung und anderes.
                TÜV geht relativ einfach weil es ja ein Lichttechnisches Gutachten für den SW geben muß.
                Beim TÜV wird in diesem Fall der korrekte Einbau, SW-Reinigungsanlage und Lichtkegel bei Belastung/Zuladung (ALWR) geprüft.


                Fall II

                Andere Innereien in den vorhanden Scheinwerfer montieren.
                Egal ob von Hella oder von einem anderen bestehenden SW, es muß ein Lichttechnisches Gutachten für den gesamten SW gemacht werden.
                Bei jedem Umbau an einem Scheinwerfer erlischt die ABE.
                Für die heutigen Linsen umbauten mit Hella-Linsen hat MPS vor einigen Jahren ein Lichttechnisches Gutachten machen lassen. Keine Ahnung wer noch alles.
                Jeder umbau mit anderen Linsen, benötigt rein Theoretisch ein neues Lichttechnisches Gutachten. Danach kommt erst der TÜV ins Spiel.
                Die Linsen haben eigentlich eine Abschlussscheibe mit der Sie mal ein Lichttechnisches Gutachten erhalten haben. Wenn wir nun diese Linse in unserem SW, hinter noch eine Abschlussscheibe setzen, beeinflusst diese die Streuung des Lichtes. Daher muss dieser umbau trotz der E-Kennung auf der Linse beim Lichttechnischen Institut geprüft werden.
                Das wird eine komplette Prüfung des Abblendlichtes mit Klimakammer, Scheibentest usw.!


                Xenon und Halogen

                Für Xenon bestehen komplett andere Richtlinien (ECE-Regelunge) als wie für Halogen-SW.
                Für Xenon ist die ECE R98 ganz entscheidend. Hell-Dunkel-Grenze -> ganz wichtig.
                Man sollte nie vergessen das bei Xenon ein "Lichtbogen" das Licht macht, und dieser sehr viel heller als ein faden ist.
                Für Halogen-Scheinwerfer gibt es wieder ander ECE Regelungen. Glaube da wird auch nochmal zwischen H4 und H7 unterschieden. Einfach mal die ECE-Regelungen blättern.

                Selbst wenn, jemand einen passenden Reflektor finden würde, muss ein gesamtes Gutachten gemacht werden.

                Lichttechnische Institut Karlsruhe -> https://www.lti.kit.edu/dienstleistungen.php

                MfG

                Steffen

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                • #23
                  Zitat von dA_RoB Beitrag anzeigen
                  Ich hänge mich auf den 34er auf, weil es hier, in diesem Thread, nun mal um die 34er Scheinwerfer geht!
                  Das ist mir schon klar, mit meinem zweiten Absatz und den Verweis auf das andere Projekt warst nicht direkt du angesprochen.

                  Zitat von dA_RoB Beitrag anzeigen
                  Ich hab meinen Vorschlag hier angebracht. Legaler als das kann ich es nicht vorschlagen.
                  Ich selber frage ohnehin immer vorher beim TÜV Gutachter nach, bevor ich solche Sachen umbaue. Da ich das im moment nicht vorhabe und auf modernere Mittel umsteigen möchte, klinke ich mich hiermit raus.
                  Deinen Vorschlag finde ich an sich schon praktikabel. Irgendwo habe ich noch im Hinterkopf das es mal hieß, das eine Xenonlinsenlösung nur funktioniert bzw. zulässig ist, wenn sich davor keine andere Scheibe befindet, die den Lichtkegel verändern könnte.

                  Edit: Zu langsam.

                  Aber grundsätzlich hast du Recht, letztlich entscheidet eh der Prüfer was geht und was nicht.

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                  • #24
                    Zitat von Mot Beitrag anzeigen
                    Deinen Vorschlag finde ich an sich schon praktikabel. Irgendwo habe ich noch im Hinterkopf das es mal hieß, das eine Xenonlinsenlösung nur funktioniert bzw. zulässig ist, wenn sich davor keine andere Scheibe befindet, die den Lichtkegel verändern könnte.
                    Hab sowas auch gehört, kann ich mir aber nicht vorstellen




                    was älteres:





                    Die haben aber hws. ein Lichttechnische Gutachten erstellen müssen schätze ich jetzt, also ist es ws. wieder eine eigene Geschichte.

                    LG
                    RoB

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                    • #25
                      Genau, dort wurde für die Kombination Linse X hinter Scheibe Y ein Gutachten gemacht.
                      Deswegen ist es dort zulässig.

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                      • #26
                        Moin,
                        will mal kurz eine Frage einwerfen, ist vielleicht etwas losgelöst, vom eigentlichen Thema, aber i-wie passt es auch wieder.

                        1. gilt das ganze bezüglich lichttechnischen Gutachten etc. nur für die Frontleuchten? Da ja auch hier im Forum mal nen privater Umbau der Rücklichter angeboten wurde.

                        2. wenn ich (dann wenn es soweit ist ;)) LEDs in den Scheinwerfer als Angel-Eyes or what ever, sprich als Tagfahrlichtlösung einbaue, müsste ich mit den Scheinwerfern nen Gutachten machen lassen?

                        greetings: DragonFire

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                        • #27
                          Zitat von DragonFire Beitrag anzeigen
                          1. gilt das ganze bezüglich lichttechnischen Gutachten etc. nur für die Frontleuchten? Da ja auch hier im Forum mal nen privater Umbau der Rücklichter angeboten wurde.

                          2. wenn ich (dann wenn es soweit ist ;)) LEDs in den Scheinwerfer als Angel-Eyes or what ever, sprich als Tagfahrlichtlösung einbaue, müsste ich mit den Scheinwerfern nen Gutachten machen lassen?

                          greetings: DragonFire
                          zu 1.: Weiß nun nicht ob es bei den Rückleuchten auch lichttechnisches Gutachten heißt, aber ohne E-Prüfung, Ausnahmegenehmigung oder Begutachtung sind eigene Umbauten selbstverständlich nicht zugelassen.

                          zu 2.: Ja, im Prinzip führen alle Veränderungen am Scheinwerfer dazu das die Zulassung verloren geht und durch eine erneute Begutachtung wiedererlangt werden muss.

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                          • #28
                            Wie schon gesagt wurde,

                            jeder umbau an Lichttechnischen Einrichtungen benötigt ein Lichttechnisches Gutachten!
                            Ist alles in der ECE-Regelung festgeschrieben!



                            oder Direkt in die ECE gucken.

                            Mit freundlichen Gruß

                            Steffen

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                            • #29
                              Danke für die Antwort, gefällt mir natürlich jetzt nicht so besonders, man darf mal wieder nichts in Deutschland, aber jeder Twingo der mir entgegenkommt, leuchten einem das Auto aus^^

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                              • #30
                                Man darf in Deutschland 1 paar zusätzliche Scheinwerfer anbringen. Aber nur Fernlicht. Kein Abblendlicht und auch nur, wenn die maximale Anzahl der leuchten nicht überschritten wird
                                sigpic
                                Positive Käufe/Verkäufe:
                                skylinejim , wellenbrecher ,Fuzzy, Dragon2203

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