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Eintragung von Carbonteilen

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  • #16
    Aus Persönlichkeitsschutz Kennzeichen entfernt,
    evtl gibt sich der Besitzer ja zu erkennen



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    Sich mit Kumpels Mut ansaufen und rumpöbeln : 70 Euro
    Von 2 Transen ma so RICHTIG was auf die Fresse kriegen : UNBEZAHLBAR

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    • #17
      Eintragung von Carbonteilen

      Das Fahrzeug ist ja bekannt im Forum. Wie gesagt, früher ging es ja. Aber wenn speedmaster es nicht mehr eingetragen bekommt würd ich mal schwer sagen: legal - no way
      sigpic

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      • #18
        Müsste Kevin seiner sein. Rev0 heisst er im Forum

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        • #19
          Der Bee R ist einfach zu breit, daher nicht legal eintragbar. Auf jeden fall jetzt nicht mehr. Alles was hinten oder an der Seite übers Auto ragt geht nicht.

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          • #20
            Ich kenne Kevin vom sehen, kommt ja auch aus Rastatt ;)
            Ich konnte leider bisher noch nicht mit ihm mal sprechen, wie er es hat..

            Schade um den Bee-R Flügel :-/
            Rest sollte möglich sein, Heckklappe ist z.b. von Japspeed.

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            • #21
              Naja mit der Bee R Blade ist es ja eigentlich unproblematisch auch wenn sie nicht eingetragen ist .. im Normalfall schickt die Polizei dich dann zum TÜV dafür kannst ihn ja abschrauben und fertig also klar ist keine Optimallösung aber da der einfach nur wie ne normale Spoilerblade eingeschraubt wird wenn ich das richtig sehe ja kein großer Aufwand ..

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              • #22
                Wenn du mit dem jeweiligen Tüv redest und das Ding unbedingt willst, vielleicht lässt er mit sich reden wenn du den jede Seite um nen 1cm kürz. Sowas in der Art hatte ein Bekannter bei seinem MR2.

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                • #23
                  Zitat von nexus Beitrag anzeigen
                  Naja mit der Bee R Blade ist es ja eigentlich unproblematisch auch wenn sie nicht eingetragen ist .. im Normalfall schickt die Polizei dich dann zum TÜV dafür kannst ihn ja abschrauben und fertig also klar ist keine Optimallösung aber da der einfach nur wie ne normale Spoilerblade eingeschraubt wird wenn ich das richtig sehe ja kein großer Aufwand ..
                  Des würde ich bleiben lassen denn da wenn was passiert und du nen Passanten erwischt und "nur" verletzen würdest. Da wirst dein leben nicht mehr froh da zahlt keine Versicherung nix da geht richtig rund! Des ist viel zu heiß!

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                  • #24
                    Da muss ich Tobi-Carbon recht geben also mit einem illegalen Teil rumfahren ist ja jetzt nicht so schlimm , aber man muss sich auch die Kehrseite anschauen und abwägen ob sich das lohnt vorallem wenn die Versicherung sagt ne bezahlen wir nicht und du jemanden ernsthaft nachweißlich mit dem Spoiler verletzt. Viele sagen ja ach wie soll das denn passieren aber einen auf tausend trifft es immer ;).

                    Schade wenn man den nicht mehr tüven kann wollte ich auch immer auf meinem haben mhh.

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                    • #25
                      Leute ihr macht euch euer Leben und der Skylineszene den Ruf kaputt!

                      Es ist scheiß egal mit welchem Teil vom Auto du jemanden verletzt, wenn nicht alles
                      legal eingetragen ist verweigert die Versicherung die Übernahme vom Schaden!
                      Heißt wenn ihr mit nem nicht eingetragenen Luffi nen Unfall mit Personenschaden
                      baut seit ihr dran! An bleibenden Schäden zahlt man sich dumm und dusselig, von
                      den Sachschäden fang ich besser nicht an, dazu kommt dass ihr in dem Fall dann
                      noch sämtliche Kosten für Rettungs- und Aufräummassnahmen zahlen dürft.

                      PS: Da ist es auch scheissegal wer den Unfall gebaut hat, ihr seit dann automatisch voll Schuld!

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                      • #26
                        Eintragung von Carbonteilen

                        Twin Cam Time Attack meint ja, dass es natürlich möglich ist ihn einzutragen. Müsst ihr eben nur warten bis er die Info gibt wer den einträgt.
                        sigpic

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                        • #27
                          Zitat von Kharne Beitrag anzeigen
                          Leute ihr macht euch euer Leben und der Skylineszene den Ruf kaputt!

                          Es ist scheiß egal mit welchem Teil vom Auto du jemanden verletzt, wenn nicht alles
                          legal eingetragen ist verweigert die Versicherung die Übernahme vom Schaden!
                          Heißt wenn ihr mit nem nicht eingetragenen Luffi nen Unfall mit Personenschaden
                          baut seit ihr dran! An bleibenden Schäden zahlt man sich dumm und dusselig, von
                          den Sachschäden fang ich besser nicht an, dazu kommt dass ihr in dem Fall dann
                          noch sämtliche Kosten für Rettungs- und Aufräummassnahmen zahlen dürft.

                          PS: Da ist es auch scheissegal wer den Unfall gebaut hat, ihr seit dann automatisch voll Schuld!

                          Das stimmt nicht das denken die meisten ;)

                          Das Teil welches illegal ist muss maßgäblich zum Unfall beitragen das heißt die Versicherung wird dir nicht die Schuld geben wenn dir jemand seitlich in die karre fährt nur weil deine Rückleuchten nicht eingetragen sind.

                          Bei mir ist aber alles Legal und ich würde auch nie was anbauen was ich nicht eingetragen bekomme deswegen ist deine Einstellung schon richtig Kharne und genau so sollte man es auch machen.

                          Automatisch voll Schuld ist auch nicht erstmal eine Teilschuld den Rest macht man dann vor Gericht.

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                          • #28
                            Meine Infos sind von nem Makler, der schon lange dabei ist...

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                            • #29
                              Ich hab das damals mit der Tante von der Allianz belabert wegen nem Motorumbau wir haben lange diskutiert und da muss es auch ein Gerichtsurteil zu geben aber nichts desto trotz sollte man alle eintragen und größere Sachen auch der Versicherung durchgeben damit die bescheid wissen.

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                              • #30
                                Dein Makler sollte nochmal Nachhilfe nehmen.

                                Kausalitaet bzw kausaler Zusammenhang ist hier versicherungstechnisch das Zauberwort. ;-)

                                Das gilt fuer Begleichung des Schadens sowie fuer Schuldfrage.

                                Natuerlich muss man jedoch immer damit rechnen, dass ein Richter, welcher im Zweifelsfall entscheiden muss, grundsaetzlich nicht besonders gut darauf zu sprechen sein wird, wenn etwas am Fahrzeug nicht ordnungsgemaess war. Deshalb (und natuerlich auch grundsaetzlich) sollte man immer den sauberen und legalen Weg waehlen!

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