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Darf ich 205er auf meinem R32 fahren?

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  • #16
    Ja ne, aber wenn er jetzt z.B. die 225 Reifen an der Kiste mit 91 Index zugelassen hat, wird der freundliche TÜVmann mit de 205 ern noch überforderter sein mit Tragfähigkeit, Achslast, Reifenumfang und bla bla. Das wären dann auf der Vorderachse erlaubte 1090Kg mit 87 Index.

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    • #17
      Hab jetzt mal beim TÜV nachgefragt. Er brauch irgendein Gutachten der Felge, dass man die Reifen auf die Felge aufziehen darf, dann kann er es eintragen.
      Wo bekomm ich jetzt so ein Gutachten her, bzw. gibt es sowas überhaupt? Weiß jemand was? Es sind die original Nissan Felgen, ab Werk.
      Gruß, Daniel

      sigpic

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      • #18
        Gibt kein Gutachten. Nur was im WHB steht und das ist

        225/50 16 auf 8x16
        205/55 16 auf 6,5x16 Winterbereifung

        Mfg Marc

        sigpic

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        • #19
          Ok, dann kann ich das wohl vergessen.
          Weil ich bräuchte die 205er ja auf der 8x16 Felge...
          Gruß, Daniel

          sigpic

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          • #20
            Zitat von 'Daytch',index.php?page=Thread&postID=71460#post71 460
            Ok, dann kann ich das wohl vergessen.
            Weil ich bräuchte die 205er ja auf der 8x16 Felge...
            Hallo Leutz,

            Wenns original auf´s Modell abgestimmte NISSAN-Felgen sind, dann dürfte für jeden Prüfer die entsprechende Tragfähigkeit plausibel sein um entsprechende Bereifungen zu akzeptieren, zumal hier dann nach § 19 StVZO abgenommen werden kann. Das bei unseren Exoten, die ja nicht jeder Prüfer kennt, diese Sache nach der "In Etwa Regelung" bei Vergleichswerten hiesiger KFZ nach der StVZO abgenommen werden kann, wissen die wenigsten Prüfer. Problem ist halt, das die Prüfer sich scheuen, Ausnahmeregelungen zu verbriefen, wenn sie keine nachvollziehbaren Herstellerdaten haben.

            Jeder nicht allzu exotische Felgenhersteller kann, sofern nicht gegeben, ein offizielles techn. Merkblatt zur Tragfähigkeit der Felge liefern, sofern diese nicht wie heute üblich auf der Innenseite der Felge aufgebracht ist. Dieses kann der Prüfer dann anstandslos übernehmen.

            Bei Bereifungen gilt in Zusammenhang mit dem Fahrwerk, das der Reifen im Radkasten beim Lenkeinschlag mind. 1 cm Platz zu nahe liegenden Teilen bei vollen Lenkeinschlag haben muss und bei der Hinterachse, sofern keine Mitlenkung, muss der Abstand mind. 0,5 cm zu nahe liegenden Teilen sein.

            Eine geringe Bereifungsgröße ist demnach weniger das Problem, als eine zu große Bereifung und bei 205er Reifen als Winterreifen ist der Geschwindigkeitsindex relevant, denn die Reifentragfähigkeit ist für alle SKYLINEs bei der Reifengröße machbar.

            ZB. bei einem R34 GT ist die Serienbereifung 205/55R16; R34 GTT 225/45R17; R34 GTR 245/40R18 (Quelle Brömmler)

            Ich hoffe das meine Angaben hilfreich sind, zumindest sprech ich hier aus eigener Erfahrung. Aber es ist ja bekannt, bei 10 verschiedenen Prüfern gibt es 10 verschiedene Prüfurteile!

            Gruß Ralf
            Check my GT Tours:
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