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Rechtliche Frage -> Kontrolle

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    *ANTWORT SELBER ERHALTEN* SEITE 2

    Mahlzeit zusammen,


    Es hält sich ja das gerücht das dir die Rennleitung bei einer kontrolle nachweisen muss, das das Fahrzeg bei der Tüv-Abnahme nit so wahr wie es jetzt darsteht.

    Gibts dafür ne Rechtliche Grundlage? Oder eine Art §en?

    Wäre ja mal höchst interessant zu wissen.

    Gruß
    ALex
    Zuletzt geändert von Alex / Import-Garage; 08.05.2010, 16:46.

  • #2
    Um was für ein Teil das du nachträglich eingebaut hast geht es denn? Und glaub nicht das die Polizei dir was nachweisen muss, schließlich sehn sie ja anhand des Fahrzeugsscheins was eingetragen wurde und was vllt später hinzugefügt wurde.

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    • #3
      Generell gilt, das jede Eintragung (Zustand) durch die Ordnungshüter angezweifelt werden kann, denn der TÜV oder wer auch immer, ist lediglich nur Erfüllingsgehilfe der öffentlichen Hand und da diktiert das KBA und nicht der TÜV das allerletzte Wort.

      Ohne betreffende §§-spontan zitieren zu können, aber leider kann die Rennleitung beim bestehendem Verdacht, des nicht ordnungsgemäßen / verkehrssicheren Zustandes des KFZ wegen fehlender Eintragungen ...bla, bla, bla... eine zwangsweise Vorführung beim TÜV verlangen und man muss dann das Gegenteil gegenüber der Rennleitung beweisen.

      Wenn die Verkehrssicherheit des KFZ nachweislich nicht mehr gegeben ist, erfolgt die sofortige Stilllegung und vor Ort wird oftmals von der Rennleitung ein Abschlepper gerufen ---den man dann auch selbst bezahlen darf, plus Einstellgebühren pro Tag-- und da hat man dann einiges an Stress und ggf. horrende Kosten sowie ggf. Bußgeldverfahren, Versicherungsbetrug und im schlimmsten Fall den Fleppen weg.
      Wenn sich dann noch rausstellt, das irgendein TÜVler was nicht korrekt abgesegnet hat, dann wird der sich hüten das zuzugeben und macht noch einen auf arglistige Täuschung bei den Angaben zur Abnahme gegen den KFZ-Halter

      Vorab muss der Beschuldigte die kompletten Kosten bei einer TÜV-Vorstellung selber tragen und diese dann bei nicht zutreffender Anschuldigung von der zuständigen Stelle zurückfordern, was ohne anwaltlichen Beistand nicht leicht ist. Wenn man zudem Ausfallzeiten und weitere Unannehmlichkeiten hatte, dann sollte man ordentlich Regress fordern....
      ....von daher achtet die Rennleitung darauf, sich nicht am Ende durch "WILLKÜR" ein Diziplinarverfahren anzulachen, denn damit ist der Verursacher genötigt, einen Tag lang dem Vorgesetzten bis ins Detail einen Bericht zu schreiben und obendrein bleiben Diziplinarverfahren das ganze Berufsleben in der Akte...also wird sich keiner von der Rennleitung unnötig in die Nesseln setzen.

      Greets, cascade64
      Check my GT Tours:
      http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
      http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
      http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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      • #4
        Danke schonmal. Mal schaun was noch so an antworten kommen...

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        • #5
          jede Vollabnahme auf einen Skyline ist eine "Einzelprüfung" - und daher gibt es im Prinzip keine Vergleiche. Ist genauso als wenn Du Dir eben selbst ein Auto zusammenbauen würdest.

          Unsere hiesige TÜV Nord Stelle prüft nur noch nahezu seriennahe Fahrzeuge, und wenn doch mal was umgebaut ist, dann wird es eben geprüft und wenn ok - besteht der Wagen die Vollabnahme. Ferner fotografiert auch jeden Wagen bei einer Prüfung, für deren Datenbank.

          Nachträglich umgebaute Teile müssen natürlich entsprechend eingetragen werden, das ist klar!

          Ein guter Freund von mir ist bei der Polizei, den habe ich mal gefragt wie die sich verhalten würden. Der sagte erstmal, da keiner das Auto kennt, würden die eben nur das nötige nachgucken... also ob die Papiere ok sind, Profil, TÜV / AU, Verbandskasten und son Krams... und das natürlich nun keine feuerspuckende Brülltüte oder sowas verbaut ist - also das es soweit alles verkehrstauglich aussieht.

          Ob und was nun nachträglich umgebaut wurde, wissen die nun überhaupt nicht - und das weiss ja nicht einmal ein Sachverständiger, es sei denn der der das Auto bei der Vollabnahme geprüft hat.
          EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

          Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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          • #6
            Kann mich dem nur anschließen,die einzige Reaktion auf das Öffnen der Motorhaube(mit der Bitte dies auch zu tun),ist: "ähm puuuh... ... ...sieht ja ganz ordentlich aus" d.h. kein Durchblick

            Die meisten Kollegen sind halt "nur" sprachlich und kaum technisch bewandert...obwohl es geschult wird,bleibt es für 90% en ewiges rätsel...natürlich lässt sich das keiner anmerken
            Solang die Leute hinter deiner linken Hand Sex und
            Drogen vermuten,
            kann man in der rechten einen Flugzeugträger
            verstecken und kein Schwein raffts.

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            • #7
              ich hätte mal den vorschlag, das wir den threat zum sammelbecken für rechtsfragen machen!!

              hier meine rechtsfrage, da ich im mom ein wenig stress mit der versicherung habe (lange geschichte) zögert sich die reperatur bzw der tausch meiner frontscheibe ganz schön hinaus, die is ganz schön heftig im inneren gerissen (stellt es euch vor wie ein spinnennetz) man merkt aber von außen nich das da was ist.
              nun die frage, darf die rennleitung mich aus dem verkehr ziehen weil die scheibe wie beschrieben aussieht?

              grüße pomm3s

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              • #8
                Ja...beeinträchtigt das Sichtfeld!

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                • #9
                  man gut...die ham neulich am hauptbahnhof mit kelle gestanden und mir nur doof hinterhergeschaut :D

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                  • #10
                    Risse in der Frontscheibe sind totales noGO... damit gibts keine HU und auch kein gutes Ende in ner Kontrolle.
                    Um damit zu fahren ist sau gefährlich
                    わたくしはばっかです
                    sigpic
                    Positive Geschäfte: borderkingjk, Gizmo, longisland, Takoon, HeG, Sky Rex

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                    • #11
                      dannn...ehm würd ich sagen das wars fürs erste mit skyline fahren -.-
                      danke leute!
                      scheiße wenn man auf andre leute hört....der von der autoglas firma meinte, nachdem ich ich gefragt hatte ob ich damit fahren darf, klar kannste das solltest nur nich bei regen fahren wegen den scheibenwischern....

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                      • #12
                        hmm und vor Schlaglöchern hat er dich nicht gewarnt? o.O
                        Oder sonstigen Erschütterungen?
                        わたくしはばっかです
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                        • #13
                          hatter nicht! aber ich kämme mich ja auch nicht mit der axt...

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                          • #14
                            Der Betrieb eines Fahrzeuges, das mit Mängeln behaftet ist, ist prinzipiell nicht zulässig. Der Fahrer hat das Fahrzeug nach bekanntwerden der Mängel unverzüglich aus dem Verkehr zu entfernen oder alsbald zu beseitigen (vgl. §23 StVO). Der gewöhnliche Gebrauch des Fahrzeuges ist imho ein Verstoß gegen diese Regelung, da er nicht der unverzüglichen Entfernung aus dem Verkehr oder der Mangelbeseitigung dient.
                            Auch bei GM und EM ist der Fahrzeugführer/-halter darauf hinzuweisen, dass der Weiterbetrieb des Fahrzeugs vor Beseitigung der Mängel gegen die §§ 23 StVO und 31 StVZO verstößt." Nach dem Hinweis gegen den Verstoß, ist dieser innerhalb eines Monats zu beseitigen.

                            Riß in der Windschutzscheibe = immer "EM" ( außer SP )--> Steinschlag außerhalb Sichtbereich= GM

                            fG

                            EDIT:@ Pomm3s hat der typ irgendwie nach schnaps gerochen oder scheibenkleber unter der nase gehabt?
                            Zuletzt geändert von RadicalEdward2010; 06.05.2010, 21:40.
                            Solang die Leute hinter deiner linken Hand Sex und
                            Drogen vermuten,
                            kann man in der rechten einen Flugzeugträger
                            verstecken und kein Schwein raffts.

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                            • #15
                              der von der autoglas firma meinte, nachdem ich ich gefragt hatte ob ich damit fahren darf, klar kannste das
                              unglaublich... kaputte / gerissene Windschutzscheibe ist ein absolutes NoGo.
                              EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                              Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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