*ANTWORT SELBER ERHALTEN* SEITE 2
Mahlzeit zusammen,
Es hält sich ja das gerücht das dir die Rennleitung bei einer kontrolle nachweisen muss, das das Fahrzeg bei der Tüv-Abnahme nit so wahr wie es jetzt darsteht.
Gibts dafür ne Rechtliche Grundlage? Oder eine Art §en?
Wäre ja mal höchst interessant zu wissen.
Gruß
ALex
Mahlzeit zusammen,
Es hält sich ja das gerücht das dir die Rennleitung bei einer kontrolle nachweisen muss, das das Fahrzeg bei der Tüv-Abnahme nit so wahr wie es jetzt darsteht.
Gibts dafür ne Rechtliche Grundlage? Oder eine Art §en?
Wäre ja mal höchst interessant zu wissen.
Gruß
ALex

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