Hey Leute,
mal wieder ein verrückter Plan und die Idee zur StVZO Konformität:

Die Idee ist die Rot makierte Fläche vom eigentlich Kotflügel abzutrennen. Dazu schreibt die StVZO nur vor das die Reifenlauffläche von oben abgedeckt sein muss. Dementsprechend spricht der Paragraph nicht dagegen.
Jedoch habe ich dann durch das offenliegende Türscharnierr, sowie die freiliegende Karosse scharfe Kannten. Das darf ja laut StVZO auch nicht sein. Dafür hatte ich mir überlegt ein passendes Blech anzufertigen was das Abdeckt und passend an Tür/Schweller endet, jedoch wesentlich näher anliegt als der Kotflügel.
Sprechen aus eurer Sicht irgendwelche Tüv/StVZO Regelungen dagegen die ich ausser acht gelassen habe?
mal wieder ein verrückter Plan und die Idee zur StVZO Konformität:
Die Idee ist die Rot makierte Fläche vom eigentlich Kotflügel abzutrennen. Dazu schreibt die StVZO nur vor das die Reifenlauffläche von oben abgedeckt sein muss. Dementsprechend spricht der Paragraph nicht dagegen.
Jedoch habe ich dann durch das offenliegende Türscharnierr, sowie die freiliegende Karosse scharfe Kannten. Das darf ja laut StVZO auch nicht sein. Dafür hatte ich mir überlegt ein passendes Blech anzufertigen was das Abdeckt und passend an Tür/Schweller endet, jedoch wesentlich näher anliegt als der Kotflügel.
Sprechen aus eurer Sicht irgendwelche Tüv/StVZO Regelungen dagegen die ich ausser acht gelassen habe?
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