Der urspruengliche Pruefer vom besagten Autohaus existiert nicht mehr. Und die von ihm abgenommenen Fahrzeuge haben keinen Hinweis darauf, dass die LWR fehlt. Somit wurden bei Zulassung selbiger Fahrzeuge auch keine Ausnahmegenehmigungen durch die zustaendigen Zulassungsstellen erstellt/ausgegeben.
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Keine Ankündigung bisher.
Keine Leuchtweitenregulierung, und nun?
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Zitat von stealth Beitrag anzeigenDer urspruengliche Pruefer vom besagten Autohaus existiert nicht mehr.
Zitat von stealth Beitrag anzeigenUnd die von ihm abgenommenen Fahrzeuge haben keinen Hinweis darauf, dass die LWR fehlt. Somit wurden bei Zulassung selbiger Fahrzeuge auch kine Ausnahmegenehmigungen durch die zustaendigen Zulassungsstellen erstellt/ausgegeben.
Gerne auch per PN, weil die Anzahl der Fahrzeuge vom besagten Autohaus ja relativ klein ist und das Problem an sich aber auch bei anderen Fahrzeugen auftauchen kann.
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Schade eigentlich ;(
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin sehr dankbar für die Info.
Aber wenn man mit Behörden was erreichen will reichen Forumposts eben nicht aus.
Ich muss mich mit dem Thema jedenfalls noch weiter befassen und je nachdem was die Zulassungstelle mir sagt, werde ich da natürlich nichts unversucht lassen.
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Halole
ich hab ja auch ein ehemaliges Brömmler Auto und bei mit steht im Schein nix wegen Scheinwerfer oder LWR drin.
Allerdings als die Scheinwerfer mit denen vom Ersatzteil Fahrzeug wieder instand gesetzt habe musste ich einiges umbauen weil die kaputten hatten nen Kleinen Motor drin zur verstellung und die vom Schlachter nicht und dort war der Motor auch nicht vorgesehen das war ne sau Arbeit das trozdem mit umzubauen das der Motor da drin weiterhin vorhanden ist ob die verstellung allerdings jemals eine Funktion hatte weis ich nicht.sigpic
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Bei mir hat sich die Situation heute auf der Zulassungsstelle geklärt.
Ich hatte ja vorher nachgefragt ob solch eine Ausnahmegenehmigung erstellt werden kann und daraufhin als Antwort erhalten, nur wenn der TÜV dies bestätigt. Bestätigung bzw. Eintragung der umgebauten Scheinwerfer hatte ich dabei, zusätzlich hatte der TÜVer noch geschrieben "bei Erstbegutachtung versäumt".
Gab' auch gar keine weiteren Diskussionen zu dem Thema, die erteilte Ausnahmegenehmigung wurde direkt im Schein vermerkt und fertig war die Laube.
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