Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Keine Leuchtweitenregulierung, und nun?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Keine Leuchtweitenregulierung, und nun?

    Moin Leute,
    bei mir scheint sich ein kleines Drama abzuspielen was den alle zwei Jahre fälligen Tüv angeht. Mein Auto ist soweit top das man ohne Probleme die Plakette draufkleben könnte nur meint der Prüfer nun, wo meine Ausnahmegenehmigung für die Leuchtweitenregulierung ist.

    Ich wollte eigentlich mal fragen wie ihr das gelöst habt, denn ich bin ja bestimmt nicht der einzigste mit Linsenscheinwerfern bei dem im Zuge des Umbaus die LWR wegfiel.

    Es sieht so aus als wenn ich nur mit riesigen Umwegen und kosten an so eine Genehmigung kommen würde, deshalb wäre es mal interessant ob es vielleicht noch eine andere Möglichkeit gibt?

    danke schonmal!
    Peta

  • #2
    Heyho,

    also mein Nissan Skyline R34 GT-t hat auch keine Leuchtweitenregulierung, dennoch Linsenumbau.
    In meinen Papieren steht das aber drin, Sondergenehmigung ohne Leuchtweitenregulierung.

    Frag doch mal beim Wellenbrecher an, der hat bei mir die Lampen umgebaut und auch den TÜV Kram für mich erledigt.

    Kommentar


    • #3
      Bei mir ebenfalls. Erst wird vermerkt, dass die LWR fehlt und weiter hinten, wird ne Ausnahmegenemigung angeführt, da eine Nachrüstung wohl viel zu teuer wäre.
      M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

      Kommentar


      • #4
        also bei mir im schein steht auch drin das ich ne ausnahmegenemigung habe weil ohne LWR. Müsste meines wissens dir das Straßenverkehrsamt erteilen. so war es zumindest bei mir

        Kommentar


        • #5
          steht bei mir genauso drin (r33) Ausnahmegenehmigung nach §70Stvzo müsste das sein.
          Übersteuern ist wenn der Beifahrer Angst hat, Untersteuern wenn ich Angst habe...

          Kommentar


          • #6
            das hört sich doch schonmal garnicht verkerht an, denn bei der Vollabnahme nach §21 hat der Prüfer wohl vergessen die fehlende Leuchtweitenregulierung aufzuschreiben. Ich dachte nur wenn man eine manuelle LWR besitzt, R34 hat die auf jedenfall, dann kann man diese mit umgebauten Scheinwerfern nicht austragen lassen.
            Wenn ihr allerdings nachgerüstete Scheinwerfer habt und die LWR Sondergenehmigt ist, dann sollte ich evtl. mal Glück haben^^.

            Ich werde morgen mal zur Dekra fahren und fragen wie die das sehen.

            Achso wen es interessiert, wie so ein Wertegang ist zum Beantragen solch einer Genehmigung:
            Für die Ausstellung solch einer Ausnahmegenehmigung ist das "Landesamt für Straßenbau und Verkehr" seit Januar 2012 zuständig.
            Ein Sachverständiger Tüv Prüfer muss die fehlende LWR begutachten und das dokumentieren. Mit einem formfreien Antrag kann man dann, bei der oben genannten Behörde, die Ausnahmegenehmigung beantragen und sich durch die KFZ-Zulassungsstelle die LWR ausm Fahrzeugschein austragen lassen.

            Kommentar


            • #7
              Da hat wieder ein Prüfer ein Auto abgenommen und wusste gar nicht was er tut,tzzzzzzzzzzzzzzzzzz
              Laß mich raten,bei dir im Fahrzeugschein steht auch keine 206KW drin richtig????
              J-Spec TÜV und Import Spezialist
              www.rhd-speedmaster.de

              Kommentar


              • #8
                Achso wen es interessiert, wie so ein Wertegang ist zum Beantragen solch einer Genehmigung:
                Für die Ausstellung solch einer Ausnahmegenehmigung ist das "Landesamt für Straßenbau und Verkehr" seit Januar 2012 zuständig.
                Ein Sachverständiger Tüv Prüfer muss die fehlende LWR begutachten und das dokumentieren. Mit einem formfreien Antrag kann man dann, bei der oben genannten Behörde, die Ausnahmegenehmigung beantragen und sich durch die KFZ-Zulassungsstelle die LWR ausm Fahrzeugschein austragen lassen.
                Ich habe da mit unserer TÜV-Stelle drüber gesprochen ob das nachträglich machbar ist, da wir hier derzeit auch einen R34 GTT haben wo gleiches Problem auftritt - der TÜV würde das Gutachten zur Ausnahmegenehmigung erstellen, die Frage ist nur ob die Zulassungsstelle bzw. die zuständige Behörde das nachträglich macht...
                EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

                Kommentar


                • #9
                  das darf eigentlich nur der Prüfer machen,der die Vollabnahme gemacht hat.
                  J-Spec TÜV und Import Spezialist
                  www.rhd-speedmaster.de

                  Kommentar


                  • #10
                    @speedmaster: 206KW stehen drin, auch sonst ist bisher alles wie es soll nur eben diese LWR Sache hat er wohl vergessen

                    @wellenbrecher: Wenn der Tüv so ein Gutachten erstellt wo raus ersichtlich ist, dass keine LWR vorhanden ist und eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss, dann macht das auch die Zulassungsstelle. Hab mit denen schon gesprochen.
                    Hast du mal gefragt wie viel die für so ein Gutachten eigentlich sehen wollen?

                    mfg Peta

                    Kommentar


                    • #11
                      @Peta: Hast du deine Scheinwerfer selbst umgebaut oder von welchem Importeur stammen diese?
                      Hast du bei der Zulassungstelle gleich einen Ansprechpartner gefunden der sich mit sowas auskennt oder wie lief das ab?
                      Ich stehe ja vor dem gleichen Problem, da mir der von wellenbrecher angesprochene GTT gehört.
                      Kostenmäßig hat sich das für mich erstmal so angehört als ob das im Bereich einer normalen Eintragung abspielt.

                      Gibt es aktuell überhaupt TÜV-tauglich umgebaute R34 GTT Scheinwerfer mit ELWR?

                      Bei meinem R34 GTT ist die Besonderheit, das die Vollabnahme damals durch Brömmler gemacht wurde und die Scheinwerfer von damals nicht mehr auffindbar sind. Entweder hatten die also eine ELWR oder es wurde schlicht vergessen diese auszutragen.
                      Und an den Prüfer von damals heranzukommen wird sich wohl auch nicht so einfach gestalten.

                      Kommentar


                      • #12
                        Umbau mit LWR können wir anbieten,aber wird halt nicht billig
                        J-Spec TÜV und Import Spezialist
                        www.rhd-speedmaster.de

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von speedmaster Beitrag anzeigen
                          Umbau mit LWR können wir anbieten,aber wird halt nicht billig
                          Sag' doch mal konkret 'nen Preis bitte, ob das hier mal im Forum steht oder jeder einzeln per PN anfragt ist ja nun auch egal.

                          Bei nicht billig vermute ich aber mal mindestens vierstellig und dann kann man auch erstmal versuchen es ausgetragen zu bekommen. :(

                          Kommentar


                          • #14
                            hab meine SW auch von Daniel, aber das ist ja egal von wem die kommen, da die umgebauten eig. keine LWR mehr haben.

                            Eine Freundin arbeitet bei der Zulassung und die hat mir die Info gegeben. In Absprache mit ihrem Vorgesetzten, sollte also so machbar sein.

                            Ich sah bisher eher das Problem des Gutachtens für die fehlende LWR, wenn mir der Tüver von damals natürlich da ein Nachgutachten oder dergleichen erstellen könnte, dann wäre das wahrscheinlich die leichteste Lösung, aber an die ranzukommen ist immer schwierig.

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Thrust Beitrag anzeigen
                              steht bei mir genauso drin (r33) Ausnahmegenehmigung nach §70Stvzo müsste das sein.
                              Was muss da genau stehen?
                              Bei mir steht nur "Ausnahmegen. nach §70" aber nix mit LWR...

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X