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Wie weit dürfen Räder rausstehen?

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  • #16
    Sorry für den halben OT Kommentar jetzt, aber:
    wie soll denn 30° vorne aussehen? Die Front weglassen bzw. links und rechts wegschnippeln?

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    • #17
      Was Skyman gepostet hat gillt aber für Fahrzeuge mit EU-Zulassung.

      Für andere Fahrzeuge habe ich das hier gefunden
      §36a StVZO Radabdeckungen, Ersatzräder (Auszug)
      (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotlfügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

      Erklärung: Im Interesse einer möglichst einheitlichen Anwendung dieser Vorschrift sollen nach Vorliegen entsprechender Erfahrungen und weiterer Erkenntnisse Rili aufgestellt werden; bis dahin sollen die nachstehenden: Die Wirkung der Abdeckung wird als Hinreichend angesehen, wenn bei leerem Fz und bei Geradeausstellung aller gelenkten Räder folgende Bedingungen erfüllt sind:

      (1) Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens über die Laufflächenbreite der Räder reicht. Der äußere Rand der Abdeckung ist so weit wie möglich seitlich herunterzuziehen. Die vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150mm oberhalb der waagerechten Radmitte enden. Bei Doppelachsen braucht die Abdeckung zwischen den Rädern nicht heruntergezogen zu sein. (2) Radabdeckungen müssen fest angebracht sein. Sie können aus mehreren Teilen bestehen, die einander überdecken. Auch Teile des Aufbaus können als Abdeckung dienen.
      @Daniel:

      hier siehst du zB wie das gemeint ist

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      • #18
        Achso ist das gemeint Tobi.
        Btw: ULTRAHÄSSLICH!!

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        • #19
          Per Einzelabnahme ist nahezu alles eintragbar, allerdings richten sich die meisten Prüfer mehr und mehr nach den EU Richtlinien. Bei Rad - Reifen - Kombis die mittels Gutachten eintragbar sind gelten so oder so die EU Richtlinien

          Oo\_______SKYLINE___GTR /oO

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          • #20
            Also ich bin auch auf dem stand das die felgen zwar überstehen dürfen, aber laufflächen müssen im kotflügel verschwinden. quasi wenn man von oben am kotflügel hinuter sieht darf man kein profil sehen. felge und reifenflanke sollte kein problem sein.
            Follow me on: Facebook & YouTube

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            • #21
              @ Fr3aK,

              genauso hab ich´s auch gemeint, THX
              Check my GT Tours:
              http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
              http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
              http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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              • #22
                Als ich meinen CRX letztes Jahr zum Tüv gefahren habe,meinte der Tüv Prüfer dass die Reifen und Felgen heute für eine eintragung komplett abgedeckt sein müssen.Es geht darum dass man mit den überstehenden Felgen Passanten erfassen könnte.

                Meinen CRX mit 9X16 Felgen,welche gut 4cm Pro seite überstehen,aber das Profil komplett abgedeckt ist,hat er nur akzeptiert,weil die Rad,- Reifenkombination schon längere Zeit eingetragen war und es desshalb eine Art Bestandsschutz gibt.Die Gesetzeslage ist aber heute anders.
                sigpic

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                • #23
                  also meiner meinung nach und wissen muss die lauffläche komplett drin sein...heißt könnten rausstehen aber maximal bis anfang der lauffläche...und jaa hast wohl wieder dein auto zum tüv geschickt ohne ihn mit wattebäuschchen abzudecken?du schlimmer aber auch XD

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                  • #24
                    Ich kram das Thema nochmal raus:

                    es geht um die Definition der Lauffläche. Ich habe bereits Fachliteratur von Conti und Michelin gewälzt, allerdings wird dort die Lauffläche nicht klar definiert.

                    Jetzt bin ich auf folgender Seite:http://www.uwes-werkstatt.de/reieinfo.htm

                    Auf die laut TÜV geltende Definiton getroffen:

                    Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt. Die Felgenseitenwand oder der Felgenrand müssen nicht zwingend abgedeckt sein.

                    Hat jemand von euch eventuell eine Quelle zu dieser Info?

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                    • #25
                      Diese Definition ist ja auch mehr als logisch wenn man mal überlegt, WARUM die Lauffläche unter dem Kotflügel sein soll.
                      Es geht darum, das du aufgesammelte Kieselsteine und andere Dinge nicht umherschleuderst.
                      Jeder Reifen besitzt eine andere Lauffläche (trotz gleicher Angaben) die auch je nach Reifendruck variiert :-)
                      Allerdings haben die meisten Prüfer ihren Job gern und setzen auf nummer sicher und tragen nichts grenzwertiges ein.
                      "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)

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                      • #26
                        Zitat von Freezer86 Beitrag anzeigen
                        Allerdings haben die meisten Prüfer ihren Job gern und setzen auf nummer sicher und tragen nichts grenzwertiges ein.
                        Das stimmt. Ich denke, da ist teilweise auch ein wenig Auslegungssache mit im Spiel. Ich hab schon einige gesehen, bei denen lediglich das Profil des Reifens vom Kotflügel abgedeckt wurde und die Felgen dann aber etwas weiter rausstand (bei "extrem" breiten Felgen mit relativ "schmalen" Reifen z.B.).

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                        • #27
                          Zitat von Fonsi Beitrag anzeigen
                          Ich hab schon einige gesehen, bei denen lediglich das Profil des Reifens vom Kotflügel abgedeckt wurde und die Felgen dann aber etwas weiter rausstand (bei "extrem" breiten Felgen mit relativ "schmalen" Reifen z.B.).
                          Das scheint im moment immernoch das maximale zu sein was noch eingetragen wird abhängig vom Tüv Prüfer natürlich und solange das Profil gut abgedeckt ist

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                          • #28
                            Habe mich mit dem TÜV-Nord kurzgeschlossen, das Ergebnis folgt:

                            Begriff „Lauffläche“ von KfzReifen. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluss vom 17. 8. 1973, 1 Ss (OWi) 774/73, VerkMitt 1974 Nr 118: Die „Lauffläche“ ist der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt.


                            Somit sollte ich vollkommen im Rahmen liegen, die gelb markierte Linie ist der Übergang von verschmutztem ( Bodenkontakt) zu ungenutzter Reifenbreite. Die Kante ist nur nicht mehr zu sehen, da ich den Reifen nochmal abgebürstet habe.
                            Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

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