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tages bzw wochen/monats schilder??

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  • tages bzw wochen/monats schilder??

    Hallo an alle,

    wollte wissen, da ich einen gtst in der schweiz habe und hier maximal 4tages nr schilder gibt, wie das aussieht wenn ich nach DE gehen würde um da tages nr einzulösen? geht das üerhaupt? der wagen ist verzollt aber habe keinen TÜV , habe noch die englischen nr. und papiere.

    soviel ich weiss und gehört habe gibts bei euch sogar monats schilder?? falls das stimmt was kosten die überhaupt?

    danke für eure hilfe.

    Lg Domi

  • #2
    Wochen bzw. Monatsschilder gibt es nicht. Nur die Bakannten 4Tages kennzeichen. Aber soweit ich weiß sind die nicht in der Schweiz gültig. Wenn braucht man Exportschilder.

    Mfg Marc

    sigpic

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    • #3
      Kurzzeitkennzeichen hier sind 5-Tages-Kennzeichen. Und ueber Einsatz ausserhalb DE laesst sich streiten. Ausfuhrkennzeichen sind eigentlich unsinnig, wenn eine Wiederkehr des Fahrzeugs geplant ist. Und solange die Versicherungsbedingungen fuer die Kurzzeitdeckngsnummer einen Einsatz ausserhalb DE nicht explizit ausschliessen, spricht nichts dagegen.

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      • #4
        Habe mich auch gewundert, weshalb aus den 5 Tage-Kurzkennzeichen plötzlich 4 Tage wurden.

        Mal ein nützlicher Link:


        ERKLÄRUNG zu den Kennzeichenvarianten für Überführung und Ausfuhr:
        Es gibt keinen unterschiedlichen Versicherungsumfang für beide Kennzeichen-Typen.
        Besagtes Ausfuhrkennzeichen dient lediglich der einfacheren ZOLL-Abwicklung beim endgültiger Ausfuhr (One Way) zum verbringen in Drittländer und erlaubt keine Widerkehr und stellt auch keinen zusätzlichen Haftpflichversicherungsschutz gegenüber dem Kurzkennzeichen dar.

        Wie von -STEALTH- korrekt gesagt, gilt die Versicherung nur innerhalb der BRD und es ist nach wie vor nicht EU-einheitlich geregelt, ob die Versicherung im jeweiligen Zielland auch anerkannt wird.

        OPTION:
        Kurzkennzeichen mit gekoppelt "Grüner Karte" für Auslandshaftpflicht (ab 39,-- EUR) weil im Regelfall erkennen folgende Länder die "Grüne Karte" an (ohne Gewähr)!
        Länderliste der "Grünen Karte"
        A = Österreich,
        B = Belgien,
        CY = Zypern,
        D = Deutschland,
        DK = Dänemark,
        E = Spanien,
        EST = Estland,
        F = Frankreich,
        FIN = Finland,
        GB = Grossbritannien,
        GR = Griechenland,
        H = Ungarn,
        I = Italien,
        IRL = Irland,
        IS = Island,
        L = Luxenburg,
        LT = Litauen,
        LV = Lettland,
        M = Malta,
        N = Norwegen,
        NL = Niederlande,
        P = Portugal,
        PL = Polen,
        S = Schweden,
        SK = Slowakische Rep.
        CZ = Tchechien
        SLO = Slowenien,
        CH = Schweiz,
        AL = Albanien,
        AND = Andorra,
        BG = Bulgarien,
        BIH = Bosnien-Herzegowina,
        BY = Weissrussland,
        HR = Kroatien,
        MD = Moldawien,
        MK = F.Y.R.O.M.,
        RO = Rumänien,
        SCG = Serbien und Montenegro,
        UA = Urkraine.
        Check my GT Tours:
        http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
        http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
        http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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        • #5
          ah ok danke euch für die info, habe eben mal was gehört aber dass war dan nur lüge :D

          weil es mich 5-8k schweizer franken kosten würde die MFk ( TÜV ) zu machen, dachte ich eben da ich mal was gehört habe, den sky so zu fahren mit monatsschilder. naja pech gehabt :D

          dann muss ich mich mit den 4tagen zufrieden geben. :D

          danke an euch nochmals! das thema kann von mir aus geschlossen werden.

          Lg DOmi

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          • #6
            Es sind immer noch 5-Tages-Kennzeichen.

            Ich habe die hiesigen Kurzzeitkennzeichen bereits fuer Fahrten ausserhalb DE genutzt, in Kombination mit entsprechenden Versicherungsbedingungen und gruener Karte, habe das also im Vorfeld mit meinem Versicherer abgeklaert. Das Letzte, was man moechte, ist ein Unfall im Ausland, den danach die Versicherung nicht uebernimmt!

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            • #7
              Generell gelten alle abgeschlossenen KFZ-Haftpflichtversicherungen innerhalb der Europäischen Union und die "Grüne Versicherungskarte" ist die entsprechende Dokumentation für jeden innereuropäischen Ordnungshüter, das eine Haftpflicht vorliegt.
              Siehe vorgenannte Liste zuzügl. nicht EU-Staaten

              Die Kennzeichenart ist ausschlaggebend:
              Das Problem ist halt nur das die 5 Tage Überführungskennzeichen verkehrstechnisch sog. polizeiliche Kennzeichen sind und als deutsches zweckgebundenes Sonderkennzeichen für entsprechende Fahrten innerhalb der BRD gelten, weshalb die ausländischen Behörden die Einreise damit verweigern können.
              Wenn dann was passeirt, dann muss man genauestens dalegen, das es hier keine Vergnügungsfahrt sondern wahrlich eine Probe- oder Überführungsfahrt war.
              Wieviele Fahrten oftmals nicht zweckgebunden mit dem 5 Tage Kennzeichen bewerkstelligt werden, lasse ich mal aussen vor....LOL
              Check my GT Tours:
              http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
              http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
              http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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