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  • #16
    Also wen du einen Mann vor Ort hast machts das schon viel leichter. Unser Mann macht idr bis 300 Fotos und sendet die mit einem kleinen Bericht zu uns.
    Dies ist zwar auch mit kosten verbunden aber lohnt sich allemal. Bei den Japanern kann man sagen das sie noch einen Stolz haben und wie Wellenbrecher oben geschrieben hat
    sind die Autos auch in dem Zustand wie beschrieben. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich eine Transport Zusatzversicherung lohnt weil wen was schief läuft dies meist beim Transport der Fall ist. Ist natürlich auch immer ne Frage wie viel das FZ gekostet hat.

    Gruss Icon
    sigpic

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    • #17
      300 müssen es jetzt nicht umbedingt sein, aber da haste dann wohl jede schraube drauf^^ Danke mal für die kleine Lehrstunde.

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      • #18
        also ich war top zufrieden mit meinem Fahrzeug hatte keine probleme .... allerding ist das ausrücklager fällig aber das ist kein Großer akt .... ging eigendlich alles recht schnell bei mir habe es über TOPSPEC-IMPORTS importen lassen
        sigpic

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        • #19
          Zitat von Sensi Beitrag anzeigen
          Es sei denn: Es fällt ihm beim Einladen ins Auto runter :P Aber dafür gibt ja Versicherungen/Haftpflicht etc...
          OT
          Ich darf mal nachhaken, weils mir aufgefallen ist !

          Zu dem oben zitiertem Beispiel sei gesagt, da es sich um eine Gefälligkeit handelt, wenn wie hier verglichen, ein Kumpel beim XYZ-Markt was für mich kauft und es beim Transport zu Bruch geht. In diesem Falle spricht die vermeintliche Haftpflicht hierauf eventuell nur aus Kulanz an, den Gefälligkeiten sind oftmals ausgeschlossen.

          Also aufpassen, wenn man im Urlaub aus Gefälligkeit dem Freund oder Nachbarn den Haus-/ Wohnungsschlüssel überlässt und die Hütte brennt / säuft ab, weil bei der Gefälligkeit MURPYS LAW zugeschlagen hat (Shit Happens).
          Also mal die Haftpflicht überprüfen!!!
          Check my GT Tours:
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          • #20
            Zum Thema Gewährleistung, da ich gerade eben wegen eines Autos im Rechtsstreit liege...
            Auch auf Dienstleistung gibt es eine Gewährleistungspflicht.
            Der Vertrag beschreibt ja welches Auto importiert wird und dessen Zustand, man hat also Gewähr auf die Erfüllung und den beschriebenen Zustand.
            Von einem Vertrag kann bei Mängeln nach gescheiterter Nacherfüllung zurück getreten werden.
            Gescheitert ist sie auch bei Verweigerung.

            Bei der Frage "wer gibt Gewähr auf eine 10 Jahre altes Auto?"
            Keiner Zwingt einen Händler sich diesem Risiko auszusetzen.
            Viele Händler verkaufen eben gerade deswegen, ältere Autos nur an gewerbliche Kunden, weil sie so die Gewährleistung ausschließen können.

            Die Sache ist doch auch klar, der Importeur verdient damit Geld also ist er in der Pflicht dafür zu sorgen das keine Mängel an der Sache sind.
            Absichern kann er sich, indem er eben bekannte Mängel ordnungsgemäß vor Kauf bekannt gibt, damit sind diese rechtlich außen vor.
            Eigentlich ne ganz einfache Sache.
            RB-Frankenstein | Fotoalben | ETS-Control |
            "Made in China" ist kein Merkmal für gute Qualität eines Turboladers...

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            • #21
              Mal im Klartext

              Es gibt nach BGB 3 unterschiedliche vertragsjuristische Varianten:

              1) Der Verkäufer einer Sache hat dem Käufer die verkaufte Sache zu übergeben und an ihn zu übereignen, § 433 I 1 BGB, (regulärer Verkauf von Waren)

              2) der Werkunternehmer hat dem Besteller das versprochene Werk zu erstellen, § 631 I BGB, (zB. Auftrag zum Leistungstuning durch Motorenumbau)

              3) der Dienst- oder Arbeitnehmer hat dem Dienst- oder Arbeitgeber die versprochenen Dienste zu leisten, § 611 I BGB. (zB. Auftrag für Fachleistungen in der Logistik für den Import)

              Das die genannten Vertragsformen sich überschneiden/abwechseln, bzw. fließend übergehen ist oftmals gegeben, so beim Auftrag für den Import, dann vorbereitende Arbeiten am KFZ für die Abnahme mit Verkauf von erforderlichen Teilen und zum Schluß die Zulassung.....demnach die Vertragsformen in Folge bis daß das Kennzeichen drauf ist: 3)+1)+2)+3)= HAPPY!!!

              Es ist vorweg vertragliche Absprache, wie der Händler/Importeur seinen Vertrag erfüllen soll, aber es gilt, das in dem Moment wo eine Dienstleistung bezahlt wird, der Auftragsannehmer neben geltenden Verbraucherschutzrechten nach der SORGFALTSPFLICHT auch für seine ERFÜLLUNGSGEHILFEN haftet und das weltweit.
              Daher kann der Importeur --nur nach Vertragsschluß-- auch eine teils höhere Anzahlung als die üblich 20 % verlangen, die neben den nachgewiesenen Kosten auch seine Dienstlleistung zur Angebotsermittlung kompensiert. Wenn der Kunde nach der Bereitstellung von annehmbaren Angeboten zurücktritt, kann der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung mit der Anzahlung verrechnen, aber nie mehr als die tatsächlich erbrachten Aufwendungen und den Zeitlohn.

              Generell ist Gerichtsstandort immer der des beauftragten Händlers.


              FAZIT:
              Zur 3ten Vertragsform ist es durch die hier im Forum vertretenen Händler und Importeure gegeben, hier wie schon in den Vorposts genannt, im besonderem gegenseitigen Vertrauen den Dienstvertrag zu erfüllen und keiner wird sich wohl verschließen, wenns Probleme gibt.
              Wenn wer den Auftrag erteilt, einen Grade 4 Wagen für den Kunden zu bestellen und das KFZ weicht erheblich davon ab, ist die Sache wohl mehr als klar, ansonsten kann man ja mal die juristisch anerkannten Kriterien der Schwacke-Liste für KFZ-Bewertungen nachlesen und da geht es um mehr als nur die üblichen Abnutzungsspuren und abgespulten Kilometer.
              Also sollte man da generell für ein ab 10 Jahre altes Auto kein Kronjuwel erwarten.

              Hoffe der Input war was hilfreich!
              Ansonsten gilt hier auch für meine Ausführung die Salvatorische Klausel, das bekanntlich nicht Zutreffendes das Zutreffende nicht ersetzt....

              Als Salvatorische Klausel (lat. salvatorius „bewahrend“, „erhaltend“) wird in der Rechtssprache die Bestimmung („Klausel“) eines Vertragswerkes bezeichnet, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten oder sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen. Die Salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrecht zu erhalten.

              UND noch FRAGEN ???
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              • #22
                Nur um das nochmal klar zu stellen es geht nicht drum jemanden eins rein zu würgen, wir versuchen hier die gesetzlichen Möglichkeiten aufzuzeigen für Leute die an schwarze Schafe geraten sind.
                Eins sollte im Vordergrund stehen, die Wahl des richtigen Auftragsnehmers.
                Hier im Forum gibt es genug Lesestoff um die guten von den schlechten zu unterscheiden.
                Wer dennoch zum schlechten geht sollte eben auch nicht viel erwarten.
                Ich betone also ausdrücklich, dies geht nicht gegen unsere im Board vertretenen Händler!
                Fühlt euch damit bitte garnicht erst angesprochen :-)

                Was mich jetzt noch interessiert ist folgendes.
                Wer ein Gewerbe anmeldet muß ja zwangsläufig angeben welches.
                Händler den Handel aber welche Stellung nehmen die Importeure ein?
                Kann ein Handel gleichzeitig Dienstleister sein, also der Verkäufer auch Werksunternehmer, jetzt rein bezogen auf den Text von cascade64?
                Woweit ich im Netz lesen konnte sind Importeure ebenfalls Verkäufer, wer hat den passenden Gesetzesauszug dazu?
                RB-Frankenstein | Fotoalben | ETS-Control |
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                • #23
                  @ RBXXswap

                  Mal zum allgemeinen Verständnis,

                  Wenn man meine Texte genau liest und insbesondere auf den Kontext achtet....auch was zwischen den Zeilen steht, dann geht es mir nicht um irgendwelches Anprangern, sondern darum das Fragen und künftige Fragen verständlicher sind, damit Keiner an schwarze Schafe gerät, aber auch rechtlich Bescheid weiß worauf man achten sollte!!!

                  Ein gewerblicher Importeuer verkauft seine Dienstleistung und von daher ist hier keine Grauzone gegeben, womit ein Importeur sich nicht an geltendes Recht nach BGB und HGB halten muß.
                  Nur gelten hier nicht die nach EU-Vorschriften festgelegten Gewährleistungsansprüche für den KFZ-Verkauf, da hier eine Sache im Kundenauftrag besorgt wird und der Kunde sich im Vorfeld durch Bilder, Beschreibungen u.s.w. erkundigen konnte.
                  Erst wenn die Sache erheblich von den Angaben abweicht, dann geht es um Schadensbegrenzung, denn wenn der Importeur seinen Erfüllungsgehilfen in zB. Japan nicht auf die Finger klopfen kann, dann muß er für die Karre einstehen!........mir ist nicht bekannt, das es solch ein Problem hier gegeben hat, was nicht geklärt wurde.
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                  • #24
                    Der Text war auch ganz allgemein und nicht auf dich bezogen ;-)
                    RB-Frankenstein | Fotoalben | ETS-Control |
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                    • #25
                      Erst wenn die Sache erheblich von den Angaben abweicht, dann geht es um Schadensbegrenzung, denn wenn der Importeur seinen Erfüllungsgehilfen in zB. Japan nicht auf die Finger klopfen kann, dann muß er für die Karre einstehen!........mir ist nicht bekannt, das es solch ein Problem hier gegeben hat, was nicht geklärt wurde.
                      mir ist sowas leider letztes Jahr passiert, Importauftrag für einen R34 GTT... und gekommen ist dann ein R34 GT. Vom Verkäufer fehlt jede Spur... natürlich habe ich das dann auf meine Kappe genommen, das versteht sich von selbst. Und aus dieser Erfahrung auch wieder gelernt das es selbst in Japan "schwarze Schaafe" gibt, und ich daher nur noch mit meinen bekannten Partnern in Japan zusammenarbeite.
                      EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                      Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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                      • #26
                        Hi Wellenberecher,

                        habs gelesen und sowas ist echt schon als vorsätzliche Abzocke zu werten, denn wenn man nicht mit vertrauenswürdigen und empfohlenen Partnern zu tun hat, welche wissen das keine internationale rechtliche Auseinandersetzung zu befürchten ist, dann ist man schnell dumm dran.

                        @ ALL
                        Ich persönlich würde, wenn ich privat OHNE Importeuer-Auftrag was mache, lieber paar EUR mehr zahlen und zwischen meiner Bank und der Bank des Händlers eine internationale Bankbürgschaft abwickeln, die erst bei Abnahme der Ware das Geld freigibt.....denn die Ware gehört bekanntlich so lange dem Verkäufer bis die Summe komplett bezahlt ist....im schlimmsten Falle kann der Händler sich selbst um die Retoure durch den Spediteur kümmern, denn ich bin raus!

                        Das heißt, das meine Bank der Bank des Käufers bestätigt, das besagte Summe zur Zahlung gesichert ist und bei Abnahme dann ohne nachträglichem Abzug gut geschrieben wird, wenn nichts zuvor schriftlich ergänzt wurde.
                        Klar das sowas paar Scheine mehr kostet, aber ich würde nie blauäugig paar Tausend EUR an irgendwen verjubeln, dessen Zuverlässigkeit mir nicht nachweislich bekannt ist.

                        Wenn der Händler im Ausland sich auf solch eine Bankbürgschaft nicht einlässt, dann würde ich eh die Finger von lassen !!!

                        FAZIT:
                        Daher mein Apell an alle Kaufwilligen sich hier mit den im Forum benannten oder sonstig empfohlenen Importeuren in Verbindung zu setzen, denn nichts ersetzt das VERTRAUEN, was sich jemand (im Forum) erarbeitet hat.

                        PS:
                        wie manche hier wissen habe ich mal für einen großen Automobil-Club im Kunden-/ Verbraucherservice gearbeitet und kann deswegen viele Erfahrungswerte einbringen.

                        Ich denke das war genung von meiner Seite....und Tschüss!!!
                        Check my GT Tours:
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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                        • #27
                          Hallo,

                          da ich mir ja in absehbarer Zeit auch einen Sky importieren lassen will habe ich natürlich dieselben Fragen in meinem Kopf gehabt:
                          Nur ich seh das so:

                          Der Importeur schickt dem Käufer die Bilder, Daten, Mängel, ... etc. und der Kunde entscheidet dann ob der das Auto SO will....
                          Wenn dann natürlich was anderes oder minderwertigeres ankommt dann muss der Käufer nicht kaufen...

                          Nur als Beispiel:
                          Ich bin Koch (Diensleistung) wenn ein Gast zu mir kommt und Rinderfilet bestellt und bekommt Schweinefilet dann muss er das nicht essen er kann reklamieren oder preisminderung fordern...

                          ABER wie sagt man so schön : " Der Kunde ist König" und so denk ich mir handeln auch die Importeure. Schließlich wollen die ja auch einen guten Ruf und auch weiter Geld verdienen wobei ich bei den Importeuren hier im Forum auch keine Bedenken habe.

                          Korrigiert mich wenn ich das falsch sehe ;-)

                          Mfg Tim

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                          • #28
                            das kannst du zwar so sehen, aber so ist es nunmal nicht.

                            wie bereits gesagt wurde der importeur ist nicht der verkäufer des fahrzeugs. also kann er so gesehen auch nicht garantieren das der zustand wie auf den bildern ist. also musst du vertrauen. darum ist ein guter importeur ja so schwer zu finden, und wir können uns glücklich schätzen so "viele" im forum zu haben.

                            der importeur bringts dir lediglich.

                            oder wenns beim bsp "koch" ist: der importeur ist der kellner, er bringts dir und bekommt ein "trinkgeld" dafür. ob das was ankommt schmeckt kann er nicht garantieren, er erfüllt dir lediglich deinen wunsch.
                            黒八十から八

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                            • #29
                              Gutes Beispiel der Importeur ist nur der Kellner den kannste nicht ans bein Pinkeln wenn das Steak vom Koch scheiße ist *g*


                              Wie gesagt du nimmst nur eine Dienstleistung in Anspruch du sagst quasi dem Importeur das Auto will ich haben, besorg es mir bitte.

                              Mfg Marc

                              sigpic

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                              • #30
                                Zitat von Fuzzy Beitrag anzeigen
                                Gutes Beispiel der Importeur ist nur der Kellner den kannste nicht ans bein Pinkeln wenn das Steak vom Koch scheiße ist *g*
                                jaja jetzt gehts wieder gegen die armen Köche... ich weiß ich weiß... hätt ich nur was gescheites gelernt ;-)
                                Reisbrennen 2013 by Dopamine Overflow

                                sigpic

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