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TÜV-Abnahme / Eintragungen

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  • #46
    WORD !

    Wie gesagt gibt es so zB. die EWG Verordnung das innerhalb der Europäischen Union staatlich anerkannte Prüfstellen wie zB. die britische MOT oder VOSA auch von anderen EU-Ländern akzeptiert werden sollten, dies aber letztendlich Regierungsentscheidung ist.....und solange das KBA dem TÜV die hoheitliche Aufgabe zur Vollabnahme in der Handhabung überlässt, kann der TÜV auf Abnahmepapiere aus anderen EU-Staaten pfeifen!!
    Ich weiß definitiv wovon ich rede.

    TIP bei UK Besuch (Abkleben des Streulichtkegels):
    So ist es definitiv umgekehrt, wenn man in UK mit ggf. nicht abgeklebtem Streulichtkegel, welcher ja ggf. den Gegenverkehr blendet, die anerkannten Aufkleber (Packung als Nachweis aufheben) welche es an jeder engl. Tankstelle für Linkslenker gibt, in einem Unfall verwickelt wird und der einheimische Fahrer auch bei seiner Schuldhaftigkeit behauptet, geblendet worden zu sein. So gilt dann ggf. die 50/50 % Mitschuldregelung der Haftungsübernahme.....ich habe im Bekanntenkreis einen britischen Verkehrs-Bobby der weiß wovon er redet.
    Check my GT Tours:
    http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
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    • #47
      Ich denke mal schon das ich mit meiner Annahme richtig liege, habe vorhin auch nochmal mit dem Speedmaster telefoniert und der gab mir ebenfalls recht.
      Aber jedem wie er meint ;)
      sigpic

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      • #48
        Es liegt ja auch zu 90% am Tüv-Prüfer wer was wo wie einträgt. Bei uns gabs einen der hätte dir auch nen Flugzeug aufm Autodach eingetragen (leider nichtmehr beim Tüv ) vondaher wer nen guten Tüvi hat sei froh^^

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        • #49
          Joa bringt dir aber bei ner Polizei-Kontrolle auch nicht allzu viel, wenn die Beamten die Legalität der Eintragung anzweifeln un mit dir zum nächsten TÜVer fahren un der sagt des is illegal....!

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          • #50
            Also ich habe jetzt mit 4 TÜV Leuten gesprochen und alle sagen es sei erlaubt, die sind sich da einig und nicht wie hier wo der eine sagt es liegt im ermessen des Prüfers und der andere sagt ist illegal. Davon mal abgesehen habe ich es ja schriftlich vom TÜV Nord das symetrisches Licht erlaubt ist, sowie ein E-Prüfzeichen auf den Linsen. Und ich denke mal nicht das wenn ich in ne Kontrolle komme das die sich großartig für den Scheinwerferumbau interessieren, da wirds dann wohl genug andere schöne sachen zu bemängeln geben ;)
            sigpic

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