ok leute will keine stressen hab auhc die sufu gecheckt und nix gefunden kurze frage gtr r34 aus england importieren baujahr 2001 zulassung möglich oder nicht? ich weis das das auto dann euro schaffen muss was nicht geht aber gab es da nicht mal ne ausnahme genemigung wenn das auto mal in der eu angemeldet war ???
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dumme frage schnelle antwort
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Also Zulassung geht. Musst halt Scheinwerfer, etc.. auf deutsche Vorlagen umbaun.
Aber was meinst du mit Euro schaffen? Meinst du die Schadstoffklasse? Da würde er dann wahrscheinlich Euro 2 haben.
Falls ich was falsches geschriben habe verbessert mich bitte;-)
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ne ab baujahr 06/2000 müssen alle fahrzeuge in deutschland die abgasnorm euro 3 erfüllen also über obd. von dem standpunkt her klappt das nicht mit der zulassung ich hbae aber mal irgendwo gehört das wenn ein fahrzeug mal innerhalb der eu angemeldet war es auch wieder in der eu zugalssen werden kann ausnahme genehmigung und so das war die frage ob da jemand was weis
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Auch wenn es wohl angeblich schon geschafft worden ist, ein Bj. 2001 zuzulassen, aber offiziell muss ein Import- KFZ, welches keine CoC (Certificate of Conformity = EU Zulassungspapier) hat ab Baujahr Januar 2001 die EURO 3 schaffen und eine OBD (Onboard Diagnose) haben, was für einen R34 nicht zutrifft, da der eine ECU (Engine Control Unit) hat und lediglich EURO 2 erreicht.
Demnach ist als Baujahr zum Import maximal Dezember 2000 machbar....Oldtimer (30 Jahre) sind ausgenommen, die dürfen immer rein !
Immerhin ist auch ein R34 , welche bis 2002 gebaut wurden schon 10 Jahre alt.
Da die BRD sich bei diesem Thema über EU-Recht hinwegsetzt, ist es nicht mal ohne Weiteres machbar ein KFZ, welches schon in der EU zugealssen war/ist im Sinne des Freien Warenwirtschaftsverkehrs in die BRD zu bringen.
Denn eigentlich müssten ja auch nach EU-Recht die staatlich anerkannten KFZ-Prüfstellen der EU-Staaten untereinander anerkannt sein, um eine reguläre TÜV-Abnahme vorzunehmen, statt eine ggf. überteuerte § 21 StVZO Vollabnahme, welche eigentlich mehr für Selbstbau-KFZ und besonderen Umbauten sowie Leistungssteigerungen angedacht ist und nicht für KFZ, welche gerade noch am Vortag im EU-Raum zugelassen waren.
Nur wer kann bei einem gebrauchten Import-KFZ, welches nicht mehr im Originalzustand ist, noch sagen oder ohne EU-anerkannte Dokumentationen nachweisen, was an Umbauten und Leistungssteigerung Sache ist und deshalb wird die Vollabnahme weiterhin Souveränitätsrecht in der BRD bleiben, was sicherlich auch den Beibehalt der teilweise unbegrenzten Geschwindihgkeiten auf deutschen Autobahnen begründet.
Der TÜV/DEKRA entscheidet NICHT über die Zulassung, sondern ist nur Erfüllungsgehilfe zur technischen Prüfung für KFZ im Auftrag des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA), vertreten durch die Zulassungsstellen !!!
Ausnahmen:
NUR die Zulassungsstelle entscheidet über die Zulassung und nicht der TÜV, weshalb hier eine begründete Ausnahmegenhmigung für eher seltene KFZ beim Landrat oder wie hier in Köln, dem Regierungspräsidenten beantragt werden kann.
PS:
Zu diesem Thema müsste aber in der SuFu reichlich Input von mir vorhanden sein...da ich als Widerkäuer zu diesem Thema jedem Rindviech allemal Konkurrenz mache.....MUUUUUHHHHH....aaaaaah.
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Ich denke auch, das man nicht locker lassen sollte.....ich wurde damals vom TÜV Rheinland und später auch vom TÜV-Nord 9 Monate hingehalten, weil die Techniker nicht mals wussten das ein Bj. 2000 noch zugelassen werden darf, da der TÜV der einhelligen Meinung war, das ab Bj. Dezember 1999 Schluss ist....aber im November 1998 wurde in Brüssel von den EU-Kommissaren zur Vereinheitlichung der Abgasnormen die Karenzzeit von einem Jahr festgelegt, was ich zwar wusste (war Live in Brüssel als Dolmetscher dabei) aber der schusselige TÜV nicht !!!
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ZITAT Post #7 .....Auch wenn es wohl angeblich schon geschafft worden ist, ein Bj. 2001 zuzulassen.....
wusste doch, das es da einen 2001er gab, würde mich aber nicht wundern wenns da noch paar andere R34 GTR mit Bj. 2001 + hier zur Zulassung geschafft haben.....und wenn, dann NUR mit Sondergenehmigung eines hochrangingen Verwaltungsbeamten, der das KBA vertritt, denn das hat wie gesagt nicht der TÜV zu bestimmen!!!
Ich meine es ist doch paradox, wenn Oldtimer, welche ja Emissionswolken hinter sich herziehen können, durch die Innenstädte fahren dürfen, aber ein noch selteneres KFZ moderner Bauart da ausgenommen wäre....gilt dann nicht der Grundsatz des Gleichstellungsprizips, auf welches man dann beharren sollte ???....LOL.
In 7 Jahren kommen dann die ersten R32er in den Genuss mit H-Kennis unterwegs zu sein.
SORRY for OT
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