Zitat von Bzyk
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Sobald man einen Titel hat hat man einen Anspruch auf (30 Jahre) Ersatz.
Wäre ja nur zu schön des guten, wenn man sich mittlerweile nur noch (3Jahre Insolvenz Frist) freikaufen kann in dem man nur den Finger hebt.
Das Problem liegt daran dass sich bei Kleinigkeiten es sich nicht rentiert da die Verfahrenskosten höher sind als der Anspruch und man in der Regel zur Einigung verläuft.
Aber da soll sich der betroffene direkt an eine Rechtliche Fach-Beratung begeben.
Und hoffen dass der Herr eine gute Rechtsschutzversicherung hat ;€
Gruss
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