Hallo Leute
Ich brauche mal eure Meinung bzw. euer Wissen.
Mein R32 hat vor kurzem TÜV bekommen und ist, damit darf ich nun auch wieder Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Jedoch habe ich gelesen, dass diese nun nur noch für Probefahrten oder Überführungsfahrten gedacht sind.
Eigentlich wollte ich mit Kurzzeitkennzeichen zum Reisbrennen, jedoch bin ich mir nun unsicher, ob dies zulässig ist?
Da ich das Auto später in der Schweiz zulasse, habe ich in D nur TÜV gemacht. Eine Zulassung in Deutschland ist also keine Option.
Vielen Dank.
Ich brauche mal eure Meinung bzw. euer Wissen.
Mein R32 hat vor kurzem TÜV bekommen und ist, damit darf ich nun auch wieder Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Jedoch habe ich gelesen, dass diese nun nur noch für Probefahrten oder Überführungsfahrten gedacht sind.
Eigentlich wollte ich mit Kurzzeitkennzeichen zum Reisbrennen, jedoch bin ich mir nun unsicher, ob dies zulässig ist?
Da ich das Auto später in der Schweiz zulasse, habe ich in D nur TÜV gemacht. Eine Zulassung in Deutschland ist also keine Option.
Vielen Dank.
Kommentar