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  • #31
    Zitat von Mot Beitrag anzeigen
    Würde ich auch gerne mal sehen die Quelle. Auf die Schnelle habe ich beim ADAC jedenfalls folgendes gefunden:Auch von einem vorgegebenen Datum ab wann man Winterreifen fahren muss, ist dort keine Rede.
    Richtig, mir wurde mal von einem freundlichen Helfer in Blau Weiß das Datum genannt. Daher hatte ich dieses Datum mir auch gemerkt. Scheinbar hab ich mich diesbezüglich aber geirrt. Die Pflicht gilt jedoch trotzdem!
    Grüße aus Berlin

    sigpic

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    • #32
      @ Mot: Ein genaues Datum steht dort nicht. Jedoch wurde ich bei einer Kontrolle darauf hingewiesen, dass ich laut Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet bin meine Bereifung den Witterungs- und Straßenverhältnissen anzupassen. Ich solle mich an die ungeschriebene Regelung "von Oktober bis Ostern" halten, um auf der sicheren Seite zu sein.
      If you have a passion for something, don't give a fu*k what other people say about it!

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      • #33
        Es gibt in DE keine Winterreifen Pflicht.
        Man muss die Bereifung dem Wetter entsprechend anpassen. Solange es kein Schnee oder Ein auf der Strasse zu finden ist kannst sogar mit Semis rumfahren, ob das sinnfoll ist, ist schon was anderes.

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        • #34
          Doch, die gibt es. Definiert durch folgenden Inhalt:
          Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die (...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
          If you have a passion for something, don't give a fu*k what other people say about it!

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          • #35
            Ließ meinen beitrag nochmal.
            Es gibt keine diereckte Winterreifen pflich, musst nur den wetterverhältnißen anpassen. Es gibt officiell keine o bis o Regel.

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            • #36
              Es gibt definitiv keine Winterreifenpflicht. In der STVO kommt das Wort nichtmal vor. M&S ist richtig, bei den gegeben Verhältnissen. Auf den Seiten des ADAC heisst es weiter, dass wenn man Schnee, Schneematsch, Eis, Reifglätte vermeiden kann, man mit Sommerreifen unterwegs sein darf. Ich finde es, weil wir gerade hier im Bekanntenkreis die Diskussion hatten, erstaunlich, wie wenige das deutsche Gesetz in vielen Bereichen kennen. Nicht nur Winterreifen, auch Polizeigesetz beispielsweise.

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              • #37
                Eine Pflicht mit zeitlicher Bindung gibt es nicht. Im Zusammenhang mit Witterungsverhältnissen kann man aber von einer Pflicht reden.

                Whatever, lassen wir das mit den Winterreifen und hoffen für die Beteiligten das beste!
                If you have a passion for something, don't give a fu*k what other people say about it!

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                • #38
                  Für mich auch nicht ganz nachvollziehbar.

                  Er wird seine Gründe gehabt haben oder auch nicht.

                  Nichts destotrotz alles gute von mir,....
                  https://www.facebook.com/TengokuGarage

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                  • #39
                    Also von O bis O ist so eine Sache und wenn ich im Oktober noch Plus 20 Grad habe werde ich doch keine Winterreifen drauf machen... und ich hab meine Winterräder erst Mitte November drauf gemacht weil halt die Temperaturen an die 5 Grad ran gegangen sind.
                    Ich glaube aber wir weichen etwas weit vom Thema ab...
                    Wenn derjenige wirklich ohne Versicherungsschutz unterweg war dann würd ich sagen das seine Dummheit bestraft wurden ist. Natürlich hoffe ich das die beiden schnell wieder Gesund werden.
                    Trotzdem sah der Wagen schon sehr ramponiert aus und denke mal das da auch überhöhte Geschwindigkeit im Spiel war.

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                    • #40
                      Hier Für alle nochmal zum nachlesen ;)



                      Die meisten Autofahrer wissen noch nicht, was die neue Winterreifenpflicht genau beinhaltet.
                      Falsch ist, dass die in aller Munde entsprechende Winterreifenpflicht grundsätzlich in einem bestimmten Zeitraum greift! In einigen europäischen Ländern ist der Zeitraum der Winterreifenpflicht genau definiert, in Deutschland ist die Bereifung den Wetterverhältnissen entsprechend anzupassen. Dies ist im §2 (3a) der StVO neu definiert worden und seit dem 1. Mai 2006 in Kraft getreten.
                      Somit sollen nicht nur Unfälle vorgebeugt werden, sondern auch Behinderungen im Straßenverkehr generell unterbunden werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeldverfahren.
                      Bußgeldkatalog
                      • keine Winterreifen 20,- Euro
                      • zusätzliche Verkehrsbehinderung 40,- Euro

                      Fehlendes Frostschutzmittel führt zu einer Verwarnung und ein mangelhaftes Sichtfeld durch Vereisung kann ebenfalls zu einem Bußgeld führen.



                      Auszug aus der StVO §2 - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

                      (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
                      (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
                      (3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.
                      (3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
                      (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.
                      (5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

                      https://www.facebook.com/TengokuGarage

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                      • #41
                        Gute besserung an die beteiligten und wenn es ihnen besser geht sollte man ihnen auf die Finger hauen, weil die den schönen aber auch wirklich super tollen GTR zerstört haben, hätte den auch gern genommen. Ich bin der Meinung man sollte ab ende Oktober egal wie das Wetter ist den Skyline hoch und trocken in der Garage oder Halle lassen da es ein Liebhaber bzw Schönwetter-Auto ist und kein Daily, nen Subi oder nen Evo kann man im Winter bewegen mit nem haufen Spass sogar ;-) aber Skyline und Supra sollten schön im Stall bleiben und auf erfreuliches Fahrwetter warten oder sehe ich das Falsch ?!
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                        • #42
                          Zitat von Sky87 Beitrag anzeigen
                          Gute besserung an die beteiligten und wenn es ihnen besser geht sollte man ihnen auf die Finger hauen, weil die den schönen aber auch wirklich super tollen GTR zerstört haben, hätte den auch gern genommen. Ich bin der Meinung man sollte ab ende Oktober egal wie das Wetter ist den Skyline hoch und trocken in der Garage oder Halle lassen da es ein Liebhaber bzw Schönwetter-Auto ist und kein Daily, nen Subi oder nen Evo kann man im Winter bewegen mit nem haufen Spass sogar ;-) aber Skyline und Supra sollten schön im Stall bleiben und auf erfreuliches Fahrwetter warten oder sehe ich das Falsch ?!
                          Jo, das muss doch jeder selber wissen. Außerdem gibts auch mal warme Zeiten im Winter.

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                          • #43
                            Zitat von Sky87 Beitrag anzeigen
                            Gute besserung an die beteiligten und wenn es ihnen besser geht sollte man ihnen auf die Finger hauen, weil die den schönen aber auch wirklich super tollen GTR zerstört haben, hätte den auch gern genommen. Ich bin der Meinung man sollte ab ende Oktober egal wie das Wetter ist den Skyline hoch und trocken in der Garage oder Halle lassen da es ein Liebhaber bzw Schönwetter-Auto ist und kein Daily, nen Subi oder nen Evo kann man im Winter bewegen mit nem haufen Spass sogar ;-) aber Skyline und Supra sollten schön im Stall bleiben und auf erfreuliches Fahrwetter warten oder sehe ich das Falsch ?!
                            Manche bewegen nen sky bei -20c und schnee und wiederrum andere nichtmal wenn ne wolke am himmel ist, jedem das seine.. Allgemein zum thema "keine winterreifen bei 5-10c": Unter schattigen plätzen (z.b. Brückenpfeiler!) taut das eis, was sich bei nacht bildet, lang nicht so schnell auf wie sonst. Klar hat man auch mit winterreifen oft keine chance mehr einen unfall zu vermeiden, aber durchaus bessere als mit winterreifen..

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                            • #44
                              Nochmal zurück zur Haftung:

                              Ich will das Gesagte meiner Vorredner nur ergänzen..
                              Da von Fremdverschulden nicht auszugehen ist, stehen für den Fahrer des Fahrzeugs nicht nur die Kosten für:
                              - seine Schäden am Fahrzeug
                              - evtl. Beschädigungen der Brücke inkl. Statiker zur Untersuchung
                              - der Feuerwehreinsatz inkl. evtl. Bodenverunreinigung durch austretende Flüssigkeiten
                              - der Sanitätereinsatz inkl. Hubschraubereinsatz
                              - der Polizeieinsatz

                              ins Haus, sondern auch die Kosten für die Behandlung und evtl medizinische Folgeschäden des Beifahrers!
                              Diese Kosten können auch schnell in den 6-stelligen Bereich gehen (Reha usw).

                              >> Ich kann nur dringend davon abraten, ohne Haftpflichtversicherung ein Auto zu bewegen!
                              Schaut Euch mal die Summen in Euren Versicherungsunterlagen an (Personenschäden bis max. 100 Mio Euro usw).
                              Die stehen da nicht ohne Grund + sind nach oben gedeckelt... und ich glaube kaum, dass jemand von uns soviel im Sparstrumpf hat...

                              Kommentar


                              • #45
                                Zitat von nismo2002 Beitrag anzeigen
                                Nochmal zurück zur Haftung:

                                Ich will das Gesagte meiner Vorredner nur ergänzen..
                                Da von Fremdverschulden nicht auszugehen ist, stehen für den Fahrer des Fahrzeugs nicht nur die Kosten für:
                                - seine Schäden am Fahrzeug
                                - evtl. Beschädigungen der Brücke inkl. Statiker zur Untersuchung
                                - der Feuerwehreinsatz inkl. evtl. Bodenverunreinigung durch austretende Flüssigkeiten
                                - der Sanitätereinsatz inkl. Hubschraubereinsatz
                                - der Polizeieinsatz

                                ins Haus, sondern auch die Kosten für die Behandlung und evtl medizinische Folgeschäden des Beifahrers!
                                Diese Kosten können auch schnell in den 6-stelligen Bereich gehen (Reha usw).

                                >> Ich kann nur dringend davon abraten, ohne Haftpflichtversicherung ein Auto zu bewegen!
                                Schaut Euch mal die Summen in Euren Versicherungsunterlagen an (Personenschäden bis max. 100 Mio Euro usw).
                                Die stehen da nicht ohne Grund + sind nach oben gedeckelt... und ich glaube kaum, dass jemand von uns soviel im Sparstrumpf hat...
                                Kann mir gut vorstellen, dass ihm das ganze gut über 100.000 € kostet. Ich möchte nicht in seiner Haut stecken...

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