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Frage - StVO §21a: Gurtpflicht / Anschnallpflicht

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  • #16
    Zitat von FLYSKY Beitrag anzeigen
    Ein anderes Problem in Deutschland ist auch immer, das Recht haben nicht immer heißt, das man auch automatisch Recht bekommt :\
    Das ist leider der springende Punkt. Dennoch glaub ich daran, dass dir Recht gegeben wird, notfalls halt gerichtlich ;)
    Autogramme gibt's an der Kasse

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    • #17
      joar ich muss das nun mit meinem Kumpel / dem Beifahrer klären... ich habe eine Rechtsschutz, würde also zum Anwalt gehen... ich glaube nur das er keine hat. Das wäre nachher dann auch blöde, wenn wir doch nicht recht bekommen, dann kostet es mich zwar nichts, aber er zahlt sich dusselig...
      EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

      Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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      • #18
        Versteh mich nicht falsch Daniel, aber meinst du die Arbeit die die Behörden damit dann haben ist notwendig? Klar, es sind 30 Euro die du zahlen sollst, aber die Resourcen kann man besser für wichtigere Dinge nutzen.
        Ich würde zum Obersten Sherrif gehen, dem das so sagen und schauen ob er da was machen kann.

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        • #19
          ...ich bin zu unserer örtlichen Dienststelle, und selbst der dortige Beamte hat mir Recht gegeben. Dummerweise wurde ich aber nicht von einem Beamten aus unserer Dienststelle angehalten, dann wäre es ja schon alles geklärt, sondern von der Bereitschaftspolizei aus Hannover, die eben irgendwie einmal im Jahr bei uns auf dem Dorf rumtingeln...

          Natürlich gebe ich Dir Recht, die 30 Euro sind mir auch echt schniepe! Nur diese überhebliche Art der beiden Beamten, die meinten sie wären die Könige, die geht mir auf den Sack...
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          • #20
            also wie es auch in der stvo beschrieben ist und wie mein Fahrschullehrer(lkw) mir es erklärt hat darf ich mit Schrittgeschwindigkeit unangeschnallt fahren
            der hat mich sogar öfters lAAAut hingewiesen wenn ich mich beim rangieren angeschnallt habe.
            Ich würde sagen die Polizisten sollen erstmal beweisen, dass du schneller gefahren bist, denn wie ich weis darfst du bei dem schild nicht schneller als schrittgeschwindigkeit fahren (wenn ich dich richtig verstanden habe)
            http://www.azgn.de/fileadmin/kreisan...rsberuhigt.jpg
            Das können die aber nicht weil kein blitzer radar oder Videoaufnahme vorhanden ist, zusätzlich hast du einen zeugen.
            AAAAber es sind Beamten bei denen du in der regel sehr geringe schanzen hast und es für dich nur teuerer rauskommen kann.


            P.S. wenn ich bei irgend einem punkt unrecht habe oder falsch informiert bin, biete um verzeihung
            Zuletzt geändert von R33gtst blitz; 19.02.2013, 11:26. Grund: Link vergessen

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            • #21
              Hast du:

              Ob Beamte oder Kindergärtner ist völlig egal, jeder ist vor dem Gesetz gleich.

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              • #22
                Zitat von Siccario Beitrag anzeigen
                Hast du:

                Ob Beamte oder Kindergärtner ist völlig egal, jeder ist vor dem Gesetz gleich.
                Erkläre das mal dem richter, der eine ist wie du es wird ihm aber geglaubt , den seine aussage ist richtig.


                So wellenbrecher zu deinem problemm.
                http://www.verkehrswacht-mk.de/luede...verkehrsb.html

                Wie es hier auch drinnen steht ist in einer spielstrasse eine geschwindigkeitsbegrenzung auf schrittgeschwinndigkeit.
                Deswegen kann man dafon ausgehen, dass da auch gleichzeitig keine anschnallpflicht besteht.
                In demm fall hätten diee erst mal eine geschwinndigkeitsüberschreitung feststellen müssen( was ohne laser radarpistole, videoaufzeichnung mit geeichter geschwindigkeit messung nicht möglich ist denn in deutschland ist das einschätzen von geschwindigkeit nicht möglich oder erlaubt) und ers daraus würde dan die beschuldigung wegen nicht angeschnallt rauskommen.
                P.S. Und schonwieder komme ich mit meiner fahrschule als ich noch den pkw schein machte wohnte ich in der innenstadt, von da startete ich auch, durfte unageschnallt und nur im erstem gang im leerlauf durchfahren

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                • #23
                  Kein Richter kann sich über bestehendes Recht hinweg setzen. Wenn 2 Polizisten das eine und 2 unbescholtene Bürger was anderes sagen kann der Richter dem Wort der Polizisten kein größeres Gewicht einräumen.

                  Und BITTE, überarbeite den Text. Außerdem nehme ich es dir nicht ab, das du in der Fahrschule unangeschnallt(!) fahren durftest. Bei allen Freunden, die mit mir zeitgleich die Fahrerlaubnis erlangt haben mussten sich alle anschnallen, bevor sie den Motor überhaupt starten durften.

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                  • #24
                    Glaubst nicht, war aber so. Wieso soll ich mich anschnallen wenn es keine gurtpflicht besteht( mir hat er damals das selber erzählt, und wir wurden uns einig das ich mich in der strasse nicht anschnallen muss, sowie auch beim parken und parkplatz fahrten) du solltest nicht alle miteinander vergleichen alle hatten nen anderen fahrlehrer. ( es gibt keinen sinn für mich hier zu lügen )
                    Und was soll ich an dem text überarbeiten?
                    Ich schreibe nicht von einem pc binunterwegs, und muttersprache ist nicht deutsch

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                    • #25
                      Sagt man nicht, das die Stimme von einem Polizisten immer doppelt zählt? Demnach könnte es doch auch passieren, das die beiden Polizisten vor Gericht aussagen würden, das du vorher schon nicht angeschnallt warst, vor dem Verkehrsberuhigtem Bereich.
                      Die drehen es sich immer gerne mal so, wie sie es gerne hätten, aber interessanterweise sind die Verwaltungstechnischen Kosten wesentlich höher, als das, was man denen zahlen muss.

                      Mir hat man damals in der Fahrschule immer gesagt, anschnallen und dann erst losfahren und auch erst warten, bis alle anderen angeschnallt sind, das mit den Ausnahmen wurde mir gar nichts drüber erzählt, daher schnall ich mich immer überall an, egal ob es im Verkehrsberuhigtem Bereich ist oder nicht, einzigste Ausnahme ist zum Rangieren.

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                      • #26
                        so Ende vom Lied... mein Anwalt sagt mir auch das ich im Recht bin und die Ordnungswidrigkeit, sollten wir gegen angehen, zu 99,9% abgewiesen wird. ABER: Vater Staat berechnet einem dann trotzdem Verwaltungsgebühren, auch wenn ich im Recht bin. Und diese Verwaltungsgebühren sind jetzt schon - nach meinem Einspruch - fast höher als das Bußgeld ansich...

                        Also beisse ich in den sauren Apfel und zahle es einfach, alles andere kommt mich teurer... verrückte Welt, Du bist im Recht, bekommst auch Recht, aber Strafe zahlen ist billiger.
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                        • #27
                          Die Gebühren hat aber eigentlich immer der zu tragen, der im Unrecht ist.

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                          • #28
                            wortwörtlich aus dem Schreiben von unserem Landkreis:

                            "...dabei steht Ihnen frei sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Ich weise jedoch darauf hin, das Ihnen Nachteile bei der Kostenfestsetzung entstehen können, selbst wenn das Bußgeldverfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet".
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                            • #29
                              ...können.

                              Aber wenn du nachweisslich im Recht bist, so kann dir auch keine Bearbeitungsgebühr zur Last gelegt werden.

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                              • #30
                                tja mein Anwalt sagte mir das es das klügste wäre die 30 Euro einfach zu bezahlen... nachher bekomme ich Recht, spare die 30 Euro, darf aber xxx Euro Verwaltungskosten zahlen... dann bin ich lieber gleich schuld und spare mein Geld ;-)
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