Zitat von Nova
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Keine Ankündigung bisher.
Eintragund HKS Hi Power ab KAT
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Zitat von Peta Beitrag anzeigenDas stimmte bis zur Punktereform dieses Jahres. Seitdem ist eine zu laute Auspuffanlage aber keine Gefährdung des Straßenverkehrs mehr sondern nur noch eine Gefährdung des Umweltschutzes. Deshalb darf nur aufgrund eines zu lauten Auspuffes ein KFZ nicht mehr stillgelegt werden. Dies alles trifft aber nur solange zu, wie nichts manipuliert wurde!
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Ich empfehle zu diesem Thema den Paragraph 19 (2) StVZO (zu laut = erlöschen der Betriebserlaubis) und Paragraph 5 FZV (Untersagung und Stilllegung von Fahrzeugen, die nicht vorschriftsmaßig im Sinne der StVZO sind) zu lesen.
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@david: Danke dir! So einen Paragraphen wie §5 FZV habe ich schon lange gesucht.
§19 (2) STVZO: Besagt auch wieder das ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann zustande kommt, wenn man was an dem Fahrzeug verändert hat, also Manipulation. Wenn sich die Lautstärke aufgrund eines Defektes nur ändert, dann ist das ein Mangel des in Betrieb befindlichen KFZ und wird mit einer Mängelkarte geahndet.
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Ja, das ist richtig, das war aber schon immer so und hat sich nicht erst mit dem neuen Punktesystem geändert.
Zu laut ohne Manipulationen = Mängelkarte = Abstellung der Mängel.
Zu laut mit Manipulation = Erlöschen der BE = Untersagung der Benutzung des Fzg möglich.
Man sollte es immer mit "ich habe nichts verändert" probieren. Wer den Silencer im Kofferraum dabei hat ist selbst Schuld...
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