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R33 GtsT Zulassung Österreich

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  • R33 GtsT Zulassung Österreich

    Hallo,
    ich möchte mein Auto endlich anmelden, doch sind noch einige Sachen ungeklärt.
    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Erste Frage ist wenn ein R33 GtsT schonmal in Österreich einzelgenehmigt wurde, ist er ja in der Fahrzeugdatenbank registriert. Kann man jetzt bei einer erneuten Zulassung eines anderen R33 GtsT auf diesen Eintrag zurückgreifen? Also für Typenschein ausstellen und Nova Berechnung. Ist ja bei einem Import eines deutschen Fahrzeugs auch so.
    Habe heute mit dem Generalimporteur gesprochen und denen mal die FgstNr geschickt.
    UNd beim Tüv haben sie mich gleich an die Landesregierung verwiesen.
    Falls jemand nützliche Informationen für mich hat wäre ich sehr dankbar.
    Würde auch gern vorbeireitet in das Gespräch mit der Landesregierung gehen.

    Danke

    MfG Chris

  • #2
    Das Wort sagt ja schon alles Einzelgenehmigt,das zählt nur für dieses eine Fahrzeug,jeden weiteren Skyline musst du wieder von der Landesregierung Einzelgenehmigen lassen
    J-Spec TÜV und Import Spezialist
    www.rhd-speedmaster.de

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    • #3
      Hallo,

      Wie der speedmaster schon sagte, eine Einzelgenehmigung gilt nur für ein Einzelfahrzeug.
      Was aber hilft ist, wenn du jemanden hast, der das gleiche Fahrzeug schon mal in Ö angemeldet hat und er dir die Kopie seiner Einzelgenehmigung zuschickt. Da weiß der Prüfer auf jeden Fall, dass so ein Fahrzeug schon in Ö existiert.

      Ob das Fahrzeug mit diversen Umbauten zugelassen wird oder nicht, hängt von deinem Prüfer ab. Am besten bei der Landesregierung einen Termin vereinbaren, hinfahren und anhören was die so sagen!
      Ich importiere mir gerade einen R32 GT-R nach Österreich und je mehr das ich bei den verschiedenen Behören nachfrage, desto weniger weiß ich, weil jeder eine eigene Suppe kocht!
      Danach bleibt dir die NoVa und die CO2 Steuer wo sich die Finanzbeamten auch nicht so sicher sind, wie das nun läuft! Dazu kann ich folgenden Gesetzestext empfehlen (https://findok.bmf.gv.at/findok/show...30&base=GesPdf ). Kurzer Ausschnitt: "Liegt für Fahrzeuge, die gemäß § 2 Z 2 NoVAG 1991 steuerbar sind, kein CO2-Emissionswert
      vor, so erhöht sich die Steuer für die die Grenze von 100 Kilowatt übersteigende Leistung um
      20 Euro je Kilowatt (§ 6a Abs. 3 NoVAG 1991)."



      Diesen Ausschnitt habe ich dir deswegen kopiert, weil es für dein Fahrzeug kein ofizielles Abgasgutachten gibt (ausser der speedmaster hat etwas auf lager).



      Wie das hier nun mit der 1/8 Regelung funktioniert weiß ich leider nicht, da musst du leider selber durch, oder du wartest noch 2-3 Monate, bis ich versucht habe meine Kiste zuzulassen ;)


      Und, wenn es geht befolge meinen Rat: nicht herumtelefonieren, einfach hingen und die Beamten mit Fakten konfrontieren. Ich kann dir nur als Beispiel nennen, dass ich beim Finanzamt am gleichen Tag innerhalb von wenigen Minuten 3x angerufen habe, 3 verschiedene Personen erwischt habe und 3 verschiedene Auskünfte bekommen habe! Bei den diversen Landesregierungen und TÜVs genauso und daher habe ich mich jetzt entschieden, nicht mehr nachzufragen, sondern direkt hinzugehen, wenn das Auto da ist!


      LG
      RoB

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