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5 tages kennzeichen + Sommerreifen im Winter ?!

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    • #17
      Zitat von GT-47 Beitrag anzeigen
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      nicht ganz =)

      Ich hab mich jetzt mal schlau gemacht...
      Und tatsächlich haben die meisten hier unrecht :P Sommerreifen im Winter ist nicht ganz verboten!
      Das Gesetz zur Winterreifenpflicht zwingt nur dann dazu, mit Winterreifen oder Allwetterreifen zu fahren, wenn die Witterung dies erfodert. Das heißt, bei Raureif, überfrorener Nässe, Eis, Schnee usw.. An einem milden Wintertag, an dem dies alles nicht zutrifft, darf man weiterhin mit Sommerreifen unterwegs sein.


      lg fabi
      "...es kommt nicht darauf an, wie man neben seinem Wagen stehen kann, sondern, wie man ihn fährt!"

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      • #18
        Ja, das ist das "neue" Gesetz, hat aber nix rein mit 5 Tages Kennis + Winterreifen zu tun, sondern gilt allgemein. ;)

        Von daher erzählst du uns nix neues ^^

        Ist allerdings korrekt, das es etwas falsch geschrieben wurde...

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        • #19
          Zitat von GT-47 Beitrag anzeigen
          Ja, das ist das "neue" Gesetz, hat aber nix rein mit 5 Tages Kennis + Winterreifen zu tun, sondern gilt allgemein. ;)

          Von daher erzählst du uns nix neues ^^

          Ist allerdings korrekt, das es etwas falsch geschrieben wurde...
          das hat aber keiner geschrieben ^^
          und das man das darf bzw kann ist die antwort auf meine frage!
          trotzdem danke ;-)
          "...es kommt nicht darauf an, wie man neben seinem Wagen stehen kann, sondern, wie man ihn fährt!"

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          • #20
            Kurzzeitkennzeichen darf man auch für Test, Einstellungs und Probefahrten verwenden also wenn du deinem Kumpel z.b. sagst das er im Notfall der Polizei sagt er wollte eben kommen um den Wagen probe zu fahren ist das vollkommen ok weil nicht jeder hat ne rote nummer oder lässt den wagen immer angemeldet.

            musst aber trotzdem aufpassen

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