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Zulassung in der Schweiz

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  • Zulassung in der Schweiz

    Hey Leute,
    ich versuche krampfhaft meinen GTST, mit in die Schweiz zu nehmen und sehe langsam Licht am Ende des Tunnels. Ich muss mein BOV geschlossen fahren und meine AGA auf 88dB drücken. Das bekomme ich irgendwie hin.
    Das Problem ist allerdings, dass die Leistungssteigerung wohl nur 20% betragen darf. Ich habe aber bereits 440PS im Schein. Kann man die eingetragene Leistung wieder senken oder das Problem anderweitig lösen?

    Gruß
    Stefan

  • #2
    Den Wagen nimmst du von Deutschland in die Schweiz, verstehe ich das richtig?

    Wenn ja, dann wird der dortige TÜV dir nicht viel bringen, da solche Fahrzeuge per Einzelabnahme zugelassen werden. Und da musst du u.a. eine Abgasmessung, Leistungsmessung und Geräuschmessung machen. Also die ganze Prozedere noch einmal von Vorne. Somit musst du dir keine Sorgen machen was die Leistung angeht.

    Was auch nicht zu vernachlässigen ist, sind die Kosten, die mit ca. CHF 10'000.- zu Buche schlagen.


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    • #3
      Wieso musst Du den Wagen denn über CH laufen lassen? Kannste den nicht in DE angemeldet lassen (Zweitwohnsitz, Umschreiben auf die Eltern, etc.)? Macht doch bestimmt vieles einfacher. Oder wirst Du da dein Leben lang leben?

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      • #4
        Als schweizer darfst du kein Auto mit Deutschem Kennzeichen in der Schweiz fahren.

        Gesendet von meinem Mi 4i mit Tapatalk
        sigpic

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        • #5
          Die können helfen https://de-de.facebook.com/ammotorsport.ch/
          J-Spec TÜV und Import Spezialist
          www.rhd-speedmaster.de

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          • #6
            Mit A&M schreibe ich gerade. Er meint, dass die Leistung im Schein unter 21% Mehrleistung muss. Aber wer in Deutschland macht das?
            Oh, und ich komme wahrscheinlich nicht wieder nach Deutschland. Wenn ich ihn auf einen Deutschen melde, darf ich nur in D damit fahren. Macht wenig Sinn :(

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            • #7
              Das mit dem führen fremder Fahrzeug ist so nicht ganz richtig, nur reine schweizer dürfen keine Auslands Fahrzeuge führen wenn du lang genug die B Bewilligung behalten kannst darfst du auch das Fahrzeug fahren .Es ist eine grau zone in der Schweiz , es darf ja nicht sein das du dein betrunkenen ausländischen Besucher nicht mit seinem Auto nach Hause fahren darfst 😉

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