Das gilt jetzt für alle Fahrzeuge die aus Japan kommen.
Falls das Fahrzeug eine Klimaanlage hat braucht der Zoll
die Angabe über das verwendete Kühlmittel.
Seit 01.01.12 gibt es neue Vorschriften vom Zoll
und es muß angegeben werden was für ein Kühl-
mittel in der Klimaanlage ist.
Erlaubt ist das Kühlmittel R134A was in allen
gängigen Anlagen enthalten ist.
Ältere nicht mehr zugelassene Kühlmittel müßen,
nach Anweisung vom Zoll entfernt werden, weil
die in Deutschland verboten und deshalb
nicht einfuhrfähig sind.
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